DHL, der BfDI und Artikel 32
Meine Beschwerde gegen DHL fällt zwischen meine Veröffentlichungen Email-Verschlüsselung und Ist Artikel 32 dispositiv? Mir war aufgefallen, dass wenn man die Orientierungshilfe zur Emailverschlüsselung kennt, eigentlich kein Verantwortlicher damit umgehen kann.
- weder die Anwälte – die sich sowieso ein Sonderrecht herausnehmen, siehe Emailsicherheit bei Anwälten,
- noch Behörden – siehe Emailsicherheit bei öffentlichen Einrichtungen,
- noch eben z.B. DHL.
Eigentlich positiv, dass DHL zumindest Problembewusstsein hat. Andere Verantwortliche ignorieren Verschlüsselung vollständig. Nur ist die Lösung halt falsch. Damit Transportverschlüsselung funktionert, egal ob obligatorische oder qualifizierte, müssen beide Seiten das können. Der Versender kann das leicht überprüfen, und nur dann wenn Verschlüsselung nicht möglich ist, braucht es einen Hinweis – dann kann man sogar argumentieren, dass der Betroffene durch Angabe einer Emailadresse die Verschlüsselung nicht unterstützt, "initiativ" wurde im Sinne von Zur Möglichkeit der Nichtanwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO auf ausdrücklichen Wunsch betroffener Personen.
Traurig ist natürlich, dass diese Beschwerde erstmal im Nirwana verschwunden ist und erst wieder auftauchte, als ich sie in meiner Auskunft vermisst und nachgefragt habe. In meinen Augen skandalös die Hintergründe der Orientierungshilfe – Aufsicht – ohne Orientierung? Ich erwarte eigentlich gar nicht, dass der Unsinn aufhört, solange die Orientierungshilfe sowohl qualifzierte Transportverschlüsselung erwartet, ohne genau zu sagen wie das gehen soll, als auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, von der eigentlich alle – einschließlich der Datenschutzkonferenz – wissen, dass sie nicht praktikabel ist.
Kommunikation (Auszug)
Datum/Zeit | Sender | Empfänger | Thema |
---|---|---|---|
31.07.2021 | Joachim Lindenberg | Email-Verschlüsselung? | |
12.11.2021 08:28 | Joachim Lindenberg | DHL | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation |
19.11.2021 11:49 | DHL | Joachim Lindenberg | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation |
19.11.2021 12:35 | Joachim Lindenberg | DHL, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation |
23.11.2021 | Joachim Lindenberg | Ist Artikel 32 DSGVO dispositiv? | |
16.12.2021 19:11 | DHL | Joachim Lindenberg | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation |
16.12.2021 20:22 | Joachim Lindenberg | DHL, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation |
14.03.2022 20:20 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Datenauskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) # JUS-854 II#0174 |
28.03.2022 | Joachim Lindenberg | Aufsicht – ohne Orientierung? | |
06.04.2022 12:47 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenauskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) # JUS-854 II#0174 |
06.04.2022 14:58 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
06.04.2022 21:32 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
07.04.2022 09:30 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
14.04.2022 12:13 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
02.11.2022 08:14 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
02.11.2022 10:24 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
03.11.2022 09:42 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
02.02.2023 10:58 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
15.03.2023 +2 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen (Az. 22-243 II#3748) |
19.03.2023 09:07 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
25.07.2023 +2 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen (Az. 22-243 II#3748) |
27.07.2023 15:12 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
12.08.2023 15:46 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
15.08.2023 +3 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen |
19.08.2023 09:36 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | WG unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation (Az. 22-243 II#3748) |
24.08.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren |
Zuletzt geändert am 26.06.2022.
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