Vodafone West und neue Domänen

Die Erwartung von Vodafone West (aka Vodafone BW, aka Unitymedia BW, aka Kabel-BW), meine nicht mehr existierende Emailadresse ******@live.de zu verwenden und nicht durch meine Emailadresse **************@lindenberg.one zu ersetzen, verstößt nicht nur gegen das Recht auf Berichtigung in Artikel 16 DSGVO sondern direkt und indirekt auch gegen die folgenden überlappenden Grundrechte:

  1. das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 und Artikel 1 Grundgesetz erlaubt mir, selbst zu bestimmen wem ich meine personenbezogenen Daten anvertraue,
  2. das allgemeine Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 und Artikel 1 Grundgesetz erlaubt mir auch, selbst zu entscheiden welche Domäne ich bei meinen Internetauftritten oder meiner Kommunikation verwende,
  3. das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 Grundgesetz bzw. Artikel 7 EU-Grundrechte-Charta sichert mir private Kommunikation,
  4. Artikel 8 EU-Grundrechte-Charta verspricht mir den Schutz meiner personenbezogenen Daten.

Leider ist die Umsetzung von 3. und 4. in Deutschland mangelhaft, die Umsetzung dieser EU Grundrechte und der EU Richtlinie 2018/1972, in deutsches Recht, insbesondere das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) sind lückenhaft, und die Bundesnetzagentur hat es bis heute (31.01.2023) nicht geschafft, einen Katalog von verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen für Email zu veröffentlichen. Meine Analysen – alle veröffentlich auf meinem Blog – hinsichtlich Emailsicherheit ist, dass es in Deutschland zwischen ganz schlecht und einigermaßen gut (RFC 7672) alles gibt. Aber selbst Anbieter die RFC 7672 unterstützen, versprechen das nirgends, weder in einer Leistungsbeschreibung noch in einem Auftragsverarbeitungsvertrag. Zumal der BfDI Auftragsverarbeitungsverträge bei Telekommunikationsdiensten speziell Email für unnötig hält, aber meinen Widerspruch, dass das TKG bzw. der angesprochene Katalog nie einen erschöpfenden Katalog von Sicherheitsmaßnahmen liefern wird, bisher nicht ernst genommen hat. Daher ist mir die Möglichkeit Emailsicherheit entsprechend meinen Erwartungen "in Auftrag zu geben" nicht gegeben. Unklar ist auch inwiefern europäisches Recht auf ausländische Anbieter wie Microsoft – "live.de" wird von Microsoft angeboten – anwendbar ist. Sicher ist allerdings spätestens nach Schrems II, dass man vor dem US-amerikanischen Unrecht nicht geschützt ist. Eine Weiterverwendung von live.de ist meiner Meinung nach nicht zumutbar im Hinblick auf mein informationelles Selbstbestimmungsrecht (1. oben). Im Ergebnis ist die einzige Lösung die meine Grundrechte und mein Schutzbedürfnis erfüllt, der Betrieb eines eigenen Emaildiensts.

Für einen eigenen Emaildienst bedarf es einer eigenen Domäne – und die Auswahl des Domänennamens ist meiner Meinung nach Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts (2. oben). Die Domänen lindenberg.de und lindenberg.com waren längst belegt, so dass ich mich über die Einführung neuer Toplevel-Domänen um 2015 gefreut habe und mir die Domäne lindenberg.one gesichert habe, auf der auch mein eigener Emaildienst läuft. Ich denke man kann erwarten, dass man bis 2021 und 2022 neue Toplevel-Domänen unterstützt, zumal es wesentlich sinnvoller ist, die Existenz einer Emailadresse durch geeignete DNS- und SMTP-Abfragen oder das Senden einer Testmail zu unterstützen, als irgendeine – offensichtlich – fest kodierte Liste in einem System zu hinterlegen, und das ganz offensichtlich auch nicht einheitlich in allen Systemen. Dass geeignete DNS- und SMTP-Abfragen technisch möglich und sinnvoll sind, zeigen meine eigenen Webformulare und Analysen. Vodafone West ist das einzige mir bekannte Unternehmen, das mit dieser Domäne nicht umgehen kann, also ist was Vodafone West tut ganz bestimmt nicht Stand der Technik.

Kommunikation (Auszug)

Datum/ZeitSenderEmpfängerThema
21.11.2020 19:43Joachim LindenbergVodafoneAuftragsbestätigung zu Auftrag 16799422
30.04.2021Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergDatenschutz in der Telekommunikation
20.03.2022 10:42Joachim LindenbergVodafoneAuskunft – Internetproblleme, vermutlich instabile Vodafone Station
31.03.2022VodafoneJoachim LindenbergTeilauskunftsschreiben vom 28.03.2022
31.03.2022 14:54Joachim LindenbergVodafoneAuskunftsbegehren
08.04.2022 16:22Joachim LindenbergBundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitBeschwerden über Vodafone BW
08.04.2022VodafoneJoachim LindenbergAuskunft
10.04.2022 07:33Joachim LindenbergVodafoneIhre Auskunft vom 8.4.2022
11.04.2022 08:08Joachim LindenbergVodafoneIhre 'Auskunft' vom 8.4.2022
29.04.2022 11:55Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergBeschwerden über Vodafone BW # 24-193 II#5301
29.04.2022 14:04Joachim LindenbergBundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitAW Beschwerden über Vodafone BW # 24-193 II#5301
07.12.2022 14:40Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergDatenschutz in der Telekommunikation
07.12.2022 15:19Joachim LindenbergBundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitRe Datenschutz in der Telekommunikation
08.12.2022 06:37Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergDatenschutz in der Telekommunikation
09.12.2022 11:26Joachim LindenbergBundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitRe Datenschutz in der Telekommunikation
02.01.2023 08:13Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergDatenschutz in der Telekommunikation
20.03.2023 17:51Joachim LindenbergBundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitRe Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen 24-193 II#5740
10.05.2023 10:44Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitJoachim LindenbergDatenschutz in der Telekommunikation

Zuletzt geändert am 31.01.2023.

© 2024 Joachim Lindenberg. Diese Seite spiegelt meine persönliche Meinung wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie doch einen Anwalt der sich damit auskennt.