Von: Referat 24 <referat24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 07.12.2022 14:40
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation
Geschäftszeichen: 24-193 II#5301
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
ich habe mir Ihren Vorgang angesehen und komme danach zu folgenden Schlüssen:
1. Vodafone verstößt nicht gegen Datenschutzbestimmungen
(insbesondere nicht gegen das Recht auf Berichtigung), wenn sie
sich weigern, eine E-Mailadresse zu hinterlegen, welche deren
Syteme nicht verarbeiten kann.
2. Vodafone hat zwar nominal die Vier-Wochen-Frist für das Auskunftsersuchen überschritten, jedoch aufgrund der Feiertage im betreffenden Zeitraum nur geringfügig. Mir liegen auch keine Hinweise auf systemisches Versagen bezüglich nicht eingehaltener Fristen vor, weshalb ich von Maßnahmen nach Artikel 58 der DS-GVO absehe.
3. Ihr Auskunftsersuchen auf Basis der mir vorliegenden Informationen (Stand Juni 2021) ist nicht vollständig. Was im einzelnen fehlt, habe ich in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Falls Sie weitere Hinweise, Ergänzungen oder Anmerkungen haben,
teilen Sie mir dies bitte mit. Ich werde Vodafone ansonsten
auffordern, Ihnen die fehlenden Informationen, wie in der Tabelle
angegeben, nachzureichen.
|
Forderung |
Antwort VF-W |
Forderung erfüllt? |
Anmerkung |
a) |
alle Vertragsbestandteile (AGB, Leistungsbeschreibungen, Nebenabreden) |
Vodafone CableMax 1000, Hardwareausstattung, AGB, Kündigungsfristen |
Ja |
|
b) |
alle Einwilligungen mit Beschreibungen / Zweck und ggf. auch der Widerrufsmöglichkeiten |
Werbeeinwilligungen (alle NEIN), keine Infos zum Widerruf. |
Ja |
Allgemeines Widerspruchsrecht in AGB zu Vertragsänderung / Lastschriftmandat. |
c) |
alle Rechnungen und Mahnungen sowie Buchhaltungsdaten |
Alle Rechnungen als PDF-Dokument. |
Ja |
Sofern keine Mahnungen verschickt wurden. |
d) |
alle elektronische Kommunikation sowie auch Post, sofern Sie davon Kopien aufbewahren |
Auftragsbestätigung |
Nein |
Die anhängige Korrespondenz zu seinen Beschwerden bei uns und Anfragen diesbezüglich an VF-W fehlen. |
e) |
konkrete Informationen zu gespeicherten Verkehrsdaten, Nutzungsdaten, und Standortdaten, bzw. eine „Negativ-Auskunft“ dass keine Daten gespeichert sind. |
Nur allgemeine Informationen über verarbeitete Verkehrsdaten. |
Nein |
Laut AGB werden Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden acht Wochen gespeichert. Es fehlt m.E. die Negativauskunft. |
f) |
Kopien der im Auskunftsersuchen erwähnten „Kontakthistorie & erteilte Arbeitsaufträge“. |
Abgesehen von der Auftragsbestätigung unter d) keine weiteren Infos. |
Ja |
„Kontakthistorie & erteilte Arbeitsaufträge“ sind laut Auskunft im Kundencenter einsehbar. |
g) |
Kopien aufgezeichneter Gespräche, auch zu Servicezwecken, einschließlich der Zustimmung, die er erteilt habe. |
Keine Informationen |
Nein |
Auch hier fehlt m.E. zumindest die Negativauskunft. |
h) |
Konkrete Angaben zur Speicherdauer. |
Nur allgemeine, teils nicht konkrete Informationen (nach HGB bis zu zehn Jahren). |
Nein |
Die
Angaben z.B. nach HGB sind genau anzugeben. |
-- Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag **************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -Referat 24- Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: 0228-997799-**** E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de Internet: https://www.bfdi.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzerklärung des BfDI: Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz. Vertraulichkeitshinweis: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.