Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 08.04.2022 16:22
An: <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: Beschwerden über Vodafone BW
Anlagen: AW: Internetproblleme, vermutlich instabile Vodafone Station?, Vodafone 28.03.2022.pdf, Auskunftsbegehren, Vodafone 05.04.2022.pdf, Vergleich Vodafone_Lindenberg.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss ich mich erneut über Vodafone BW und Vodafone beschweren.

Ich habe am 20.3. Auskunft bei Vodafone BW angefordert, und darauf das Schreiben vom 22.3. erhalten. Daraufhin habe ich Vodafone BW mitgeteilt, dass die Emailadresse ******@live.de">******@live.de nicht mehr existiert – was man eigentlich beim Versenden einer Email merken müsste, jedenfalls erhalte ich beim Senden an diese Adresse die Nachricht „Requested action not taken: mailbox unavailable“. Ich habe also am 31.3.2022 Vodafone BW erneut aufgefordert, meine Emailadresse zu korrigieren, und daraufhin heute das Schreiben vom 05.04.2022 erhalten, indem Vodafone BW erneut die Bestätigung der Emailadresse wünscht.

In Anbetracht der Tatsache dass Vodafone BW sich weigert meine richtige Emailadresse zu hinterlegen, erscheint mir das Abwarten der Frist in Artikel 12 nicht erforderlich. Ich möchte mich daher nach Artikel 77 über Vodafone BW beschweren, weil Vodafone BW meinem Berichtigungsanspruch aus Artikel 16 nicht nachkommt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch Beschwerde gegen Vodafone BW und Vodafone – meines Wissens zwei unterschiedliche Verantwortliche – weil Sie untereinander Informationen ausgetauscht haben, die in Vergleichsverhandlungen zu meinem Nachteil verwendet wurden.

Ich bitte um eine formlose Eingangsbestätigung.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg