Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 22.03.2023 12:34
An: <PRESSESTELLE@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Presseanfrage Vodafone

 

Sehr geehrter Herr Stein,

 

leider gehen Sie auf meine Fragen wieder einmal nicht wirklich ein. Natürlich können Sie „erneut entschieden“ zurückweisen, aber bessere Argumente hätte ich schon erwartet.

 

Es ist richtig, dass der Rechtsweg offen steht. Wenn das der Normalfall wird, dann ist Art. 8 Abs. 3 Grundrechtecharta der Europäischen Union und die entsprechende Ausgestaltung in der DGSVO sinnlos, denn der Rechtsweg findet sich schon in Art. 47 Grundrechtecharta und dem im Grundgesetz verankerten Rechtstaatsprinzip. Leider bleiben in meiner Wahrnehmung die Aufsichten gerne hinter den bereits von Gerichten entschiedenen Fällen zurück, und Gerichtsurteile streuen enorm, insbesondere auch, weil sich viele Richter mit der DSGVO oder anderem europäischen Recht zu wenig beschäftigt haben. Im Ergebnis - und das bestätigt sich in meinen Beschwerden und Gerichtsverfahren - bleibt das Ergebnis auf beiden Wegen gerne hinter dem Versprechen der DSGVO zurück, und das Grundrecht auf Datenschutz erodiert. Mit dieser Meinung bin ich nicht alleine, ich darf auf https://noyb.eu/de/statement-zum-4-jahrestag-der-dsgvo, https://noyb.eu/de/europaeischer-datenschutztag-41-jahre-datenschutz-am-papier und https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltungen/Vortrag-Datenschutz-skalieren-2022.html (die Videoaufzeichnung ist wohl nicht mehr da) hinweisen.

 

Sie schreiben von einer Vielzahl von Eingaben und Beschwerden, aber nicht welcher Anteil erfolgreich oder aus Sicht des Betroffenen zumindest verständlich abgeschlossen wurde. Eigene Zahlen dazu haben Sie wohl immer noch nicht. Meine Erfolgsquote von Beschwerden ist unbefriedigend, und auch die Bearbeitungsdauer spricht eine klare Sprache – gemessen an den drei Monaten in Art. 78 DSGVO. Leider ist Kundenzufriedenheit bei Behörden selten im Fokus und in https://de.statista.com/infografik/13570/zufriedenheit-mit-deutschen-behoerden/ fällt sofort die winzige Stichprobe auf und dass nicht nach Behörden oder Dienstleistungen differenziert wurde.

 

Dass Sie Kontrollen auch im privaten Bereich durchführen weiß ich aus Ihren Tätigkeitsberichten. Dabei gab es auch Beanstandungen und Verwarnungen, die Sie allerdings nicht den Unternehmen sondern nur der Sparte zuordnen. Vom Verhängen einer Geldbußen nach Art. 58 Abs. 2 lit. i lese ich in fünf Tätigkeitsberichten nur zweimal, sonst nur von „Androhung eines Zwangsgelds“ falls der Verantwortliche der Anweisung nicht nachkommen sollte. Dabei können Kontrollen meiner Meinung nach sowieso nicht sicherstellen, dass der BfDI alle Probleme identifiziert, daher überrascht es mich weniger als eine Mitarbeiterin eines Postdienstes, dass es trotzdem Beschwerden gibt. Sehr gerne würde ich helfen zu verstehen, wie es zu der unterschiedlichen Wahrnehmung kommen kann, und kann dazu auch gerne einen Beitrag leisten.

 

Kontrollen

2017/18

2019

2020

2021

2022

Beschwerden von mir und Freunden

Deutsche Post DHL

x

 

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x

22-243 II#3748, neu

dpd

 

 

 

x

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22-244 II#1103

Deutsche Telekom

x

 

x

 

 

24-191 II#5163, 24-193-1 II#4637, 24-193-2 II#1721

Vodafone

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x

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blog.lindenberg.one/VodafoneVerbraucherrechte

 

Ich erspare mir die entsprechende Tabelle für den öffentlichen Bereich. Dass der BfDI im öffentlichen Bereich wenig oder nur sehr langsam bewirkt ergibt sich schon aus §20 Abs. 7 und §43 Abs. 3 BDSG. Gerade geht die Klage der Bundesregierung gegen den BfDI durch die Presse…

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: christof.stein@bfdi.bund.de <christof.stein@bfdi.bund.de> Im Auftrag von PRESSESTELLE@bfdi.bund.de

Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 12:32

An: 'Joachim Lindenberg' <************@lindenberg.one>

Betreff: AW: Presseanfrage Vodafone

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Der BfDI weist Ihre Vorwürfe erneut entschieden zurück. Unsere Behörde prüft alle Sachverhalte, die uns erreichen sorgfältig und würdigt sie rechtlich. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, steht Ihnen selbstverständlich der Rechtsweg offen.

 

Es ist durchaus im Interesse des Datenschutzes und der Transparenz, wenn unterschiedliche Positionen von Betroffenen und Datenschutzaufsicht in gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Dies entspricht sowohl rechtsstaatlichen Grundsätzen als auch dem Gebot der Fairness. Der BfDI bearbeitet eine Vielzahl von Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem führt unsere Behörde eigene Kontrollmaßnahmen bei verantwortlichen Stellen durch. Über diese Arbeit legt der BfDI jährlich mit seinem Tätigkeitsbericht Rechenschaft gegenüber dem Deutschen Bundestag ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christof Stein

 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

-Pressesprecher-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn

Fon:  (0228) 9977995100

E-Mail: pressestelle@bfdi.bund.de

Internet: https://www.bfdi.bund.de

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Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de)

 

https://www.bfdi.bund.de/datenschutz

 

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Hinweis:

Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.

 

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Privacy statement of the BfDI for correspondence by email and for managing its overall public responsibility: (the following link is directing to the web presence of the BfDI at www.bfdi.bund.de)

 

https://www.bfdi.bund.de/privacy-statement

 

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Confidentiality notice:

This is a confidential message and it is intended only for the addressee. If you have received this message by mistake, please immediately inform the sender and delete this email.

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>

Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 08:15

An: Pressestelle Postfach <PRESSESTELLE@bfdi.bund.de>

Betreff: Presseanfrage Vodafone

 

Sehr geehrter Herr Professor Kelber, sehr geehrter Herr Stein,

 

 

 

im September 2022 waren Sie erbost, als ich Sie fragte, ob ". Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen" und Sie haben das dementiert. In meiner Email vom 19.09.2022 habe ich eingeräumt, dass das eine provokante Aussage ist, aber Ihnen auch meine damalige Statistik geschickt, die diese Darstellung rechtfertigt. Ein halbes Jahr später muss ich feststellen, dass das nicht geworden besser ist, ja - und wieder provokant - der BfDI sich zum Komplizen von Konzernen wie Vodafone macht. Meine Beschwerden über Vodafone finden Sie auf https://blog.lindenberg.one/VodafoneVerbraucherrechte, aber natürlich viel detaillierter in den eigenen Akten zu den dort referenzierten Vorgangsnummern. Es domminiert Ablehnung und Verschleppung.

 

 

 

Speziell in der vor wenigen Wochen abgelehnten Beschwerde 24-193 II#5740 sehe ich meine provokante These erneut bestätigt. Ihr ********** von Referat 24 übernimmt im Wesentlichen die Argumente von Vodafone ohne sie zumindest einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. Auch bei den anderen Beschwerden über Vodafone aber auch bei anderen Verantwortlichen von mir und Freunden haben Ihre Mitarbeiter Ablehnungsversuche gestartet oder tatsächlich rechtskräftig abgelehnt, obwohl die Beschwerden nach unserem Verständnis berechtigt waren und daran haben die Ablehnungen nichts geändert. Nachvollziehbare und vernünftige Begründungen kann ich akzeptieren, das bloße Kopieren von Scheinargumenten der Verantwortlichen nicht. Ich schreibe also nicht von Einzelfällen sondern von einem Muster, das bei mir und anderen Betroffenen das Vertrauen in den BfDI und andere Datenschutzaufsichten weiter untergräbt.

 

 

 

Ich darf Sie daher fragen, was Sie zu tun gedenken, um diese Wahrnehmung zu verbessern? Oder erwarten Sie wirklich dass die Situation besser wird, wenn Betroffene zunehmend vor Gericht gehen um Ihre Rechte durchzusetzen? Was tut der BfDI intern zur Qualitätssicherung von Entscheidungen, zumal es ein Vorverfahren nicht gibt? Oder soll ich annehmen, dass die von Ihnen berichteten sinkenden Beschwerdezahlen damit zusammenhängen können, dass die Betroffenen realisieren, bringt ja doch nichts?

 

 

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

Joachim Lindenberg