Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 12.02.2026 10:25
An: 'datenschutz dpdhl' <datenschutz@dhl.com>, <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1
Anlagen: 2025_B-927.pdf, Sendung 00340434775562166623.pdf, 00340434775562166623.pdf, DHL Sendungsverfolgung _ DHL_11022026.pdf, AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen, AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen, AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte ***************,

 

vielen Dank für Ihre Auskunft. Auch diese wirft erneut Fragen auf. In Klammern die relevanten Anlagen und das Aktenzeichen der Beschwerde)

 

  1. Sendungsverfolgung (Anlage 2025_B-927.pdf S. 3 - BfDI 22-243 II#3947)

 

Sie schreiben „Da das das System technisch geändert wurde, ist nunmehr eine Abfrage nach Empfängerkunden möglich.“ Da Sie rückwirkend bis Dezember 2022 Sendungen aufführen handelt es sich m.E. nicht um eine Änderung der Erfassung oder Speicherung sondern nur um die Nachrealisierung einer Abfrage, die Art. 15 schon immer erfordert hätte. Sie wären also schon bei der ersten Auskunft an mich durchaus im Stande gewesen zu beauskunften, und die gegenteilige Behauptung was nur eine Ausrede?

 

Sie zählen insgesamt 25 Sendungen auf, aber bei 24 ohne auch den Sender und Verlauf zu beauskunften. Lediglich für die von mir explizit angefragte 00340434775562166623 haben Sie den Verlauf beauskunftet. Bei den anderen 24 ist es bestimmt auch möglich, also darf ich Sie auffordern diese nachzuliefern. Ihre Aussage “Der Abruf von Sendungsdaten aus dem Archiv ist nur streng zweckgebunden für die zuständigen Bearbeiter und in Bezug auf einen aktiven Vorgang möglich, etwa wenn eine Nachforschung veranlasst worden ist oder ein Haftungsanspruch geltend gemacht wird.” ist m.E. ein Ablenkungsmanöver davon, dass die Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO eine gesetzlich vorgegebene Verpflichtung ist.

 

  1. Sendungsinformationen/-historie (Anlagen Sendung 003.., 003.., DHL Sendungsverfolgung… -  BfDI 22-243 II#3947, BfDI 22-243 II#4440)

 

„Sendung 00340434775562166623.pdf“ hat eine Auflösung bei der die Inhalte nicht lesbar sind. Sofern da andere Informationen enthalten sind als in „00340434775562166623.pdf“ darf ich Sie bitten eine lesbare Version, bevorzugt mit Text statt Bildern, zu liefern. (BfDI 22-243 II#3947)

 

In in „00340434775562166623.pdf“ schreiben Sie u.a.:

Sendungsstatus Zugestellt

Produktcode (aus Sendung) 00

Auslieferungsdauer 1,0

Art des Ablageorts original Empfänger

Lieferadresse Empfänger:in Joachim Lindenberg, DE 76228 Karlsruhe

Zuletzt geändert am 14.01.2026

 

Original Empfänger bedeutet? In der Online-Sendungsinformation lese ich Zugestellt an: Empfänger:in, Joachim Lindenberg.

 

Ich war aber an diesem Vormittag nicht zuhause und fand das Paket bei Heimkehr am Abend im Treppenhaus. Ich halte diese Daten für falsch, der Bote hat das Paket einfach irgendwo abgestellt ohne es konkret mir oder einem anderen Ersatzempfänger zu übergeben. Halten Sie das für richtig? Vereinbar mit Art. 5 Abs. 1 lit. d? Zumal Sie dabei über die Datenverarbeitung nicht informieren (22-243 II#4440)?

 

Was hat es mit dem „Zuletzt geändert am 14.01.2026“ auf sich?

 

  1. Anschriftenprüfung (4 Emails der Kommunikation mit Herrn Giese - BfDI 22-243 II#3947 und neu)

 

Bei der Anschriftenprüfung ist für mich zunächst unklar, wer dafür verantwortlich ist, wer ggfs. Vertreter oder Auftragsverarbeiter ist. Die Webseite und Emails stammen erkennbar von der Deutschen Post Direkt, diese bestreitet jedoch verantwortlich zu sein. Sie beauskunften aber nur einen Teil der Daten, insbesondere finde ich die der Kommunikation beigefügten Emails nicht. Wenn die Emails irgendwo in der Auskunft enthalten sein sollten, dann hat die Suche sie nicht gefunden, und eine vernünftige Beschreibung der aufgeführten Anlagen ist in 2025_B-927.pdf nicht enthalten.

 

Bei der Anschriftenprüfung fehlt auch die Auskunft zu meinem Guthaben sowie die Entstehung und Vernichtung davon. Sie haben zwar die Rechnungen beauskunftet, nicht aber den Zahlungseingang „Der Betrag von xx € wird in den nächsten Tagen Ihrem Kreditkartenkonto belastet.“ und die Reduzierung durch Anschriftenprüfungen. Ihr SAP-System bildet das normalerweise vollständig ab. Im Anschreiben schreiben Sie „Rechnung siehe Anlage“ – aber welche?

 

  1. Dezentrale, streng zweckgebundene Speicherung  (BfDI 22-243 II#3947)

 

Fallen da auch Postzustellurkunden darunter? Warum beauskunften Sie die dann nicht? Ich halte Ihre Informationen für mangelhaft, ich weiß aus den Informationen nicht, ob Sie mir etwas verschweigen, das Sie haben, oder nicht. Was fällt noch in diesen Teil?

 

Ich erspare mir die übrigen unvollständigen Bereiche erneut zu kritisieren.

 

Sehr geehrte ***************,

 

ich hab Sie gleich mit angeschrieben, weil diese Auskunft relevante Informationen für mehrere Beschwerdeverfahren liefert. Ich möchte an dieser Stelle auch Beschwerde gegen die Deutsche Post AG und Deutsche Post Direkt GmbH einlegen wegen falscher oder zumindest irreführender Informationen hinsichtlich der Verantwortung bei der Anschriftenprüfung. Die Anschriftenprüfung fällt nach meinem Verständnis in Ihren Zuständigkeitsbereich und nicht den der LDI NRW, auch wenn die Deutsche Post Direkt GmbH kein registrierter Postdienst ist. Sollten Sie das anders auffassen bitte ich um Mitteilung.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

 

 

Von: datenschutz dpdhl <datenschutz@dhl.com>
Gesendet: Montag, 9. Februar 2026 13:27
An: ************@lindenberg.one
Betreff: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

gem. Art. 15 (3) DSGVO übersenden wir Ihnen eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Aufgrund der Größe erfolgt der Versand gesplittet in drei Mails. Das Passwort wird Ihnen an die von Ihnen angegebene Adresse auf postalischem Weg zugesandt.

Die Konzerndatenschutzrichtlinie (DPDHL Data Privacy Policy) regelt die konzernweit gültigen Standards der Datenverarbeitung mit einem besonderen Fokus auf so genannte Drittlandtransfers, d.h. Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU, die kein anerkanntes angemessenes Datenschutzniveau haben. Wenn Sie mehr über die Konzerndatenschutzrichtlinie erfahren möchten, nutzen Sie bitte diesen Link: https://www.deutschepost.de/dam/jcr:32cf32da-0af3-4a47-b607-c45924f0647c/dhlgroup-kurzfassung-konzerndatenschutzrichtlinie-01072023.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Datenschutzteam

 

Deutsche Post AG

53250 Bonn

 

 

E-Mail: datenschutz@dhl.com

deutschepost.de

 

DHL Group

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Tobias Meyer, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Hendrik Venter

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Katrin Suder

 

Dies ist eine Nachricht der Deutsche Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.

 

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