Von: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Gesendet: 11.02.2026 22:23
An: '************ (Deutsche Post Direkt), external' <************.extern@postdirekt.de>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen
Anlagen: AW: Gutschrift für Anschriftenprüfung , AW: Gutschrift für Anschriftenprüfung , WG: Gutschrift für Anschriftenprüfung , Gutschrift für Anschriftenprüfung

 

Sehr geehrter **********,

 

ad 1.

  1. Das OLG Düsseldorf verneint den Auskunftsanspruch, ob korrekt oder nicht sei dahingestellt, aber daraus abzuleiten, dass Sie eine Gebühr verlangen dürfen halte ich für abwegig.
  2. Erwägungsgrund 63 DSGVO besagt „Eine betroffene Person sollte ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die erhoben worden sind, besitzen und dieses Recht problemlos und in angemessenen Abständen wahrnehmen können, um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können“ – dass ich Sie unangemessen oft frage haben Sie nicht dargelegt.
  3. „Verarbeitung“ schließt auch Speichern ein (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Der Auskunftsanspruch erfasst also auch alle gespeicherten Daten. Nirgends steht, dass Sie in einer nachfolgenden Kopie etwas weglassen dürfen. Und das wäre auch kontraproduktiv, denn dann könnte ich nicht prüfen, ob Sie Speicherdauern einhalten, und das ist auch von Erwägungsgrund 63 DSGVO gedeckt.

Ich hatte den gleichen Fall mit der BfDI und die BfDI hat bestätigt, dass ich auch auf bereits beauskunftete Daten Anspruch habe. Ich muss nicht, darf aber verzichten (als Form der Konkretisierung). Aber ich möchte gefragt werden, und das haben Sie nicht. Nur wenn ich mehrere Kopien der exakt gleichen Auskunft verlange haben Sie m.W. Anspruch auf Geld. Ich habe übrigens als Teil der Kopie auch Anspruch auf eine Kopie der vorhergehenden Auskünfte, aber auch die haben Sie rechtswidrig weggelassen.

 

ad 2.

Das Standardschreiben im Spezialfall ist halt doch unverständlich oder intransparent.

 

ad 3.

Ich füge Ihnen ein paar Emails bei, die eindeutig an die Deutsche Post Direkt gingen oder von ihr kamen. Vermutlich gibt es dazu auch Tickets in einem CRM oder ähnlichem. Dass Sie da als Auftragsverarbeiter tätig sind ist nicht ersichtlich, wäre also ein Verstoß gegen die Informationspflichten von Ihnen und dem Verantwortlichen.

Was hat das mit einer gewerblichen Registrierung zu tun?

 

ad. 4

da ich nicht widersprochen habe: wieso haben Sie dann geschrieben, meine Daten werden gelöscht?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

Von: ************ (Deutsche Post Direkt), external <************.extern@postdirekt.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Februar 2026 16:54
An: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

da es sich – wieder einmal – um Rechtsfragen handelt, greift die Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorliegend nicht.

Gerne darf ich aber erneut versuchen, zu Ihren rechtlichen Fragen Stellung zu nehmen:

 

1. Korrespondenz mit der LDI NRW

 

Mit der Auskunft vom 27.10.2025 und der weiteren Auskunft vom 22.01.2026 habe ich Ihnen die vollständige Korrespondenz mit der LDI NRW mit Bezug zu Ihrer Person übersandt. Nach Art. 15 Abs. 3 stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Insoweit darf ich z.B. auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.11.2024, 6 U 114/23 verweisen. Für eine erneute Übersendung halten wir insoweit ein Entgelt von 50,00 Euro für angemessen, welches vorab zu entrichten wäre. Sofern dies gewünscht ist, würde ich Ihnen die Kontoverbindung mitteilen.

 

2. Hinweis auf digitale Kopie in Standard-Auskunftsschreiben

 

Hierzu merkten Sie an: „Ihre Auskunft ist nicht korrekt, oder wieso steht in der Auskunft „Aufgrund Ihrer in den Datenbeständen von Post Direkt bislang nicht gespeicherten E-Mail-Adresse ist eine Authentifizierung Ihrer Person nicht möglich und erhalten Sie die Auskunft/Sperrbestätigung per Post."

Weiter heißt es in der Auskunft:  „Wenn Sie eine digitale Kopie der Auskunft/Sperrbestätigung erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an datenschutz@postdirekt.de unter Angabe Ihres Namens und unseres o.a.

Aktenzeichens. Sie erhalten dann die digitale Kopie der Auskunft/Sperrbestätigung als verschlüsselte ZIP-Datei mit Passwort per E-Mail. Das Passwort ist das Datum dieses Schreibens in der Schreibweise tt.mm.jjjj.“

 

Wir haben Ihnen bewusst ein Standard-Auskunftsschreiben übersandt, damit Sie prüfen können, dass wir dieses von Ihnen bei der LDI NRW angestoßene Verfahren auch tatsächlich umsetzen.

In meiner Mail habe ich die Abweichung hiervon in Ihrem Fall erläutert, was unsere Auskunft aber nicht zu einer „falschen“ Auskunft macht.

Ergänzend noch der Hinweis, dass wir bei diesem Verfahren regelmäßig in der Mail mit der digitalen Kopie nicht abstrakt wiederholen, wie sich das Passwort zusammensetzt.

 

3. Support der Post Direkt

 

Wir konnten keine Registrierung von Ihnen bei der Deutschen Post Direkt als gewerblicher Kunde und demzufolge auch keine Mail mit dem Support von Post Direkt als Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO finden.

Über die diversen Dienstleisteraufgaben der Post Direkt im Rahmen von Auftragsverarbeitungen habe ich Sie bereits hinlänglich informiert.

 

4. Angaben zur Speicherdauer und Empfänger

 

Bzgl. der Dauer der Datenspeicherung darf ich auf Art. 15 Abs. 2 lit a) 2. HS DSGVO verweisen. Konkrete Zeiträume bestehen nicht.

Solange Adressen nach Kenntnisstand von Post Direkt korrekt und zustellbar sind, können sie vom Grundsatz für Zwecke der werblichen Nutzung und der Nutzung für den Adressabgleich auch eingesetzt werden, mit nachfolgenden Ausnahmen:

 

Datenbank für die werbliche Nutzung

Im Falle eines Werbewiderspruchs nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO wird der Datensatz nur noch in der Sperrdatenbank gespeichert.

Wünscht der Betroffene statt der Sperrung einer Löschung, erfolgt die Löschung.

Ist der Datensatz aus Sicht von Post Direkt nicht mehr korrekt/zustellbar erfolgt die Löschung.

Datenbank für Zwecke des Adressabgleichs

Erfolgt hier ein Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO erfolgt ebenfalls eine Sperrung der Daten. Von der Möglichkeit des Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO machen wir regelmäßig nicht Gebrauch.

Wünscht der Betroffene statt der Sperrung eine Löschung, erfolgt auch hier die Löschung.

Ist der Datensatz aus Sicht von Post Direkt nicht mehr korrekt/zustellbar, wird der Datensatz so lange keine Löschung/Sperrung beantragt wird, auf „unzustellbar“ gesetzt.

 

Dass Post Direkt Adressabgleiche von anfragenden Unternehmen in Bezug auf die angefragten Adressdaten nicht speichert, habe ich bereits hinlänglich erläutert.

 

Ein Recht auf Speicherung in den Datenbanken von Post Direkt besteht nicht. Die angekündigte Löschung Ihrer Daten in der Datenbank für Zwecke des Adressabgleichs ist bereits erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

************

Rechtsanwalt und

Externer Datenschutzbeauftragter Deutsche Post Direkt GmbH und Deutsche Post Dialog Solutions GmbH

 

Datenschutzhinweis: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten nach der
EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.postdirekt.de/datenschutz und unter https://www.deutschepost.de/de/d/dpds/datenschutz.html

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Bonn, Registergericht Bonn, HRB 13849

Geschäftsführung: Petra Weber (Sprecherin), Eduard Zvinchuk, Martina Sander

 

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Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.

 

Von: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 11. Februar 2026 14:37
An: ************ (Deutsche Post Direkt), external <************.extern@postdirekt.de>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter **********,

die Monatsfrist ist abgelaufen. Kommt von Ihnen noch zeitnah etwas oder muss ich erneut Beschwerde einreichen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 26. Januar 2026 17:59
An: '************ (Deutsche Post Direkt), external' <
************.extern@postdirekt.de>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter **********,

dass mir irgendwelche Informationen bereits vorliegen erlaubt Ihnen nicht, von einer Beauskunftung abzusehen.

In meiner Auskunftsanfrage hatte ich darauf hingewiesen, dass alle Emailadressen lindenberg.one mir gehören. Ob Email nur Transportmechanismus für andere Systeme ist entzieht (bisher) sich meiner Kenntnis.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

Von: ************ (Deutsche Post Direkt), external <************.extern@postdirekt.de>
Gesendet: Montag, 26. Januar 2026 17:25
An: Joachim Lindenberg <
**********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

in der Tat datiert Ihr Auskunftsersuchen an datenschutz@postdirekt.de nicht auf den 15.01.2026, sondern auf den 10.01.2026. Dies war ein Schreibfehler meinerseits.

 

Die Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde LDI NRW habe ich Ihnen vollständig zusammen mit der Auskunft vom 27.10.2025 übersandt.

Sofern in dem aktuell übersandten Schreiben der LDI NRW, Referat 24, vom 10.12.2025 Bezug genommen wird auf ein Schreiben von mir vom „16.10.2025“ ist dies ein Schreibfehler. Mein Schreiben an das Referat 24 datiert auf den 15.10.2025 und liegt Ihnen bereits vor.

 

In den Posteingangsfächern des Kundenservice/Kundenmanagement info@...  kundenmanagement@... und support@... der Post Direkt können wir keine E-Mail von Ihnen finden. Wir bitten insoweit um Konkretisierung.

 

Zu den weiteren Fragen/Anmerkungen von Ihnen nehme ich gerne noch Stellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

************

Rechtsanwalt und

Externer Datenschutzbeauftragter Deutsche Post Direkt GmbH und Deutsche Post Dialog Solutions GmbH

 

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Von: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 23. Januar 2026 15:57
An: ************ (Deutsche Post Direkt), external <
************.extern@postdirekt.de>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter **********,

vielen Dank für Ihre Auskunft. Aber auch diesmal gibt es einiges zu kritisieren:

Ich darf Sie auffordern, zeitnah eine vollständige Auskunft zu erteilen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: ************ (Deutsche Post Direkt), external <************.extern@postdirekt.de>
Gesendet: Donnerstag, 22. Januar 2026 18:26
An:
**********@lindenberg.one
Cc: Datenschutz (Post Direkt) <
datenschutz@postdirekt.de>
Betreff: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsverlangen

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

in der Anlage erhalten die gewünschte Auskunft nach Art. 15 DSGVO.

In der ZIP-Datei finden Sie

- das Auskunftsschreiben von Post Direkt mit Datum vom 22.01.2026,

- die weitere Korrespondenz der LDI NRW mit Post Direkt.

 

Die ZIP-Datei ist mittels Passworts geschützt. Das Passwort ist das Datum des letzten Auskunftsersuchens von Ihnen an Post Direkt in der Schreibweise tt.mm.jjjj.

 

Wir werden Ihre Daten in der Datenbank für den Adressabgleich zum Ablauf des 02.02.2026 löschen.

 

Die Korrespondenz im Rahmen Ihrer Auskunftsersuchen wird aus Nachweiszwecken unabhängig davon für drei Jahre gespeichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

************

Rechtsanwalt und

Externer Datenschutzbeauftragter Deutsche Post Direkt GmbH und Deutsche Post Dialog Solutions GmbH

 

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