Beschwerde IDnow

IDnow behauptet von sich selbst, reiner Auftragsverarbeiter zu sein, erwartet aber eine Zustimmung zur eigenen Datenschutzerklärung und AGBs – das ist in meinen Augen ein Widerspruch. Das Filmen des Personalausweises ist genauso wenig mit §20 Personalausweisgesetz vereinbar wie das Kopieren, zumindest in jedem Kontext für den es nicht eine spezifische Ausnahme gibt (wie z.B. in §172 II Satz 2 TKG).

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht sich aber nicht als zuständig an. Ich habe inzwischen Beschwerde über Hays als einem der Verantwortlichen beim Landesbeauftragten in Stuttgart einreicht. Trotzdem interessieren mich die von Bayern erwähnten Erkenntnisse natürlich sehr.

Und es kommt noch besser: die Verfahren sind insgesamt unsicher, wie der CCC in Chaos Computer Club hackt Video-Ident darstellt. Auch heise.de berichtete darüber. Da ist natürlich spannend, was die BaFin dazu sagt.

Kommunikation (Auszug)

Datum/ZeitSenderEmpfängerThema
02.07.2022 18:31Joachim LindenbergBayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBeschwerde IDnow – Verstoß gegen Artikel 6 DSGVO
29.07.2022 13:04Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtJoachim LindenbergAktenzeichen LDA-1085.1-5176_22-F
29.07.2022 14:50Joachim LindenbergBayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtRe Aktenzeichen LDA-1085.1-5176_22-F
02.08.2022 09:10Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtJoachim LindenbergRe Aktenzeichen LDA-1085.1-5176_22-F

Anfragen

ErstelltGeändertStatusBehördeThema
02.08.202228.10.2022AbgelehntBayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBeschwerde IDnow – Aktenzeichen LDA-1085.1-5176/22-F
02.08.202206.02.2023EingeschlafenBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAnbieter von Identitätsprüfungen

Zuletzt geändert am 21.08.2022.

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