Von: behoerdlicherDSB (Landesbeauftra gte für Datenschutz und Informat ionsfreiheit) <behoerdlicherdsb@datenschutz.bremen.de>
Gesendet: 25.08.2023 11:17
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung

 

Unser Zeichen: 00-030-05.23/3

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

wir haben Ihre Eingabe geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Datenschutzverletzung durch unsere Behörde nicht vorliegt.

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen bietet die Möglichkeit der verschlüsselten Kontaktaufnahme nach dem Stand der Technik an; einerseits durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung von E-Mails mittels PGP, andererseits über ein gesichertes Webformular. Unseren öffentlichen Schlüssel finden Sie auf unserer Homepage unter „Wir über uns“ – „Vertrauliche Kommunikation“.

 

Bei entsprechenden Schutzbedarfen findet unsere Kommunikation nach außen entweder per Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mail oder – da leider nur die wenigsten diese Technik nutzen – per klassischer Briefpost statt. Mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Risiken findet daher ein Großteil der Kommunikation nach außen nur über die Briefpost statt.

 

Die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“ ist nach wie vor (selbstverständlich auch für uns selbst) gültig. Wir nehmen aber Ihre Anfrage zum Anlass, diese in den entsprechenden Gremien zur Diskussion zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir aber nicht in der Lage, Ihnen mitzuteilen, ob und wie diese Orientierungshilfe überarbeitet werden wird.

 

Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Sie sich natürlich gerne wieder an uns wenden (auch verschlüsselt).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

- behördlicher Datenschutzbeauftragter -

Arndtstr. 1

27570 Bremerhaven

Tel: +49 421 361-*****
E-Mail: behoerdlicherDSB@datenschutz.bremen.de

Internet: www.datenschutz.bremen.de

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Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 9. August 2023 13:46
An: behoerdlicher-dsb@lfdi.bwl.de; peter.meier@lda.bayern.de; bdsb@datenschutz-bayern.de; behDSB@datenschutz-berlin.de; behDSB@datenschutz-berlin.de; bdsb@LDA.Brandenburg.de; behoerdlicherDSB (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) <behoerdlicherdsb@datenschutz.bremen.de>; HmbBfDI Behoerdl Datenschutzbeauftragte <hmbbfdibehoerdldatenschutzbeauftragte@datenschutz.hamburg.de>; bdsb@datenschutz.hessen.de; datenschutzbeauftragter@datenschutz-mv.de; DSB@lfd.niedersachsen.de; behoerdlicher-dsb@ldi.nrw; bdsb@datenschutz.rlp.de; BDSB@datenschutz.saarland.de; bdsb@sdtb.sachsen.de; bdsb@datenschutzzentrum.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Betreff: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung

 

Sehr geehrte Frau Nadler, sehr geehrter Herr Dr. Glage, sehr geehrter Herr Meier, sehr geehrter Herr Menger,

sehr geehrte behördliche Datenschutzbeauftragte der Datenschutzaufsichtsbehörden,

 

hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen und soweit das zulässig ist – die meisten von Ihnen bejahen ein Beschwerderecht auch über die Aufsicht in ihrer Datenschutzerklärung –  auch beschweren über Ihre Behörden, weil die Datenschutzaufsichten die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“

nicht umsetzen. Nach meinen Erkenntnissen setzt keine Ihrer Aufsichten diese in beiden Richtungen um, obwohl unzweifelhaft auch vertrauliche Informationen kommuniziert werden. Näheres dazu finden Sie auf https://blog.lindenberg.one/AufsichtEmail.

 

Darüberhinaus konnte ich die Datenschutzerklärungen von Mecklenburg-Vorpommern nicht in der Navigation und die von Thüringen überhaupt nicht finden, und die von Sachsen-Anhalt ist nur mit Mühe zu identifizieren.

 

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit dem jeweiligen Aktenzeichen und freue mich auf eine baldige Umsetzung der Orientierungshilfe.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg