Emailsicherheit und die Aufsichten
Einige meiner Leser werden natürlich denken, schon wieder Email
. Stimmt. Ich werde in diesem Artikel auch so wenig wie möglich aus den vorhergehenden Artikeln wiederholen sondern aufzeigen, wie wenig sich seit Veröffentlichung der Orientierungshilfe geändert hat und woran ich das Scheitern sehe. An Email kann man das Sicherheitsbewusstsein der Nation oder Verwaltung und die Trägheit der Aufsicht (leider) sehr gut ablesen. Dass die Aufsicht über die Schonfrist von Mai 2016 bis Mai 2018 hinaus und drei Jahre nach Veröffentlichung der ersten Orientierungshilfe diese selbst nicht umsetzt, ist ein Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, dass sie bei anderen Verantwortlichen die Datenschutzgrundverordnung nicht durchsetzt, ist in meinen Augen Rechtsbeugung, denn Artikel 57 Abs. 1 lit. a erklärt mit die Anwendung dieser Verordnung überwachen und durchzusetzen
das eindeutig zur Aufgabe der Aufsicht, und Artikel 58 liefert auch entsprechende Möglichkeiten dazu.
- Anfrage an die Datenschutzaufsichten
- Änderungsbedarf an der Orientierungshilfe?
- Anfragen und Beschwerden zu mangelhafter Verschlüsselung
- Downgradeangriffe gegen den Emailserver der Aufsicht?
- Kommunikation mit den Aufsichten
- Tests öffentlicher Einrichtungen
Anfrage an die Datenschutzaufsichten
In der Anfrage habe ich zunächst Testergebnisse der Emailkommunikation der Aufsichten selbst verwendet und gefragt, wann man die Orientierungshilfe selbst befolgen wird, und auch ob beabsichtigt ist, die Orientierungshilfe zu verändern. Ich habe auch aufgefordert, sich selbst zu testen, denn die abgehende Konfiguration kann ich nicht ohne Mitwirkung eines Senders prüfen.
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 07.07.2023 13:59
An: <pressestelle@bfdi.bund.de>,<pressestelle@lfdi.bwl.de>,<poststelle@datenschutz-bayern.de>,<presse@lda.bayern.de>,<presse@datenschutz-berlin.de>,<Poststelle@LDA.Brandenburg.de>,<office@datenschutz.bremen.de>,<presse@datenschutz.hamburg.de>,<pressestelle@datenschutz-hessen.de>,<info@datenschutz-mv.de>,<pressestelle@lfd.niedersachsen.de>,<pressestelle@ldi.nrw.de>,<presse@datenschutz.rlp.de>,<poststelle@datenschutz.saarland.de>,<saechsdsb@slt.sachsen.de>,<poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>,<mail@datenschutzzentrum.de>,<poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Betreff: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail
Anlagen: Aufsichten.html, Presseausweis.png
Sehr geehrte Damen und Herren Datenschutzbeauftragte, sehr geehrte Pressesprecherinnen und Pressesprecher,
die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“ ist jetzt gut zwei – Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail (16.06.2021) – bzw. drei – Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail (13.06.2020) – Jahre alt. Nur leider kann ich nicht feststellen, dass sie in der Praxis angekommen oder von Ihnen durchgesetzt wird. Sogar bei Ihnen selbst – siehe Anlage – gibt es Defizite. Von 18 Aufsichten unterstützen nur 3 eingangsseitig die in der Orientierungshilfe definierte qualifizierte Transportverschlüsselung. Erfahrungsgemäß setzen deutlich weniger Organisationen sendeseitig qualifizierte Transportverschlüsselung oder auch die dafür geeigneten Standards BSI-TR 03108-1 / RFC 7672 ein, als die Unterstützung eingangsseitig veröffentlicht wird.
Wie viele von Ihnen sendeseitig die obligatorische Transportverschlüsselung verwenden weiß ich bisher nicht, aber ich weiß sicher, dass mindestens zwei Aufsichten durchfallen, also unverschlüsselt senden obwohl mein Emailserver RFC 7672 in beiden Richtungen unterstützt. Ich will die Aufsichten hier mal nicht nennen, stattdessen darf ich Sie alle bitten, den Test auf https://blog.lindenberg.one/EmailSicherheitsTest zu machen, und Sie alle fragen, bis wann Sie gedenken, Ihrer eigenen Empfehlung nachzukommen?
Oder planen Sie eine neue Orientierungshilfe mit anderem Inhalt? In der vielleicht die BSI-TR 03108-1 oder der weitgehend übereinstimmende RFC 7672 nicht nur empfohlen sondern eingefordert wird, wie das auch bei unseren Nachbarn in den Niederlanden der Fall ist, und den mehr als die Hälfte der Bundesbürger meist ohne ihr Wissen verwenden, denn beim – nach eigenen Behauptungen – mit 50% Marktanteil Marktführer United Internet wird dieser Standard verwendet, bei vielen anderen öffentlichen Anbietern auch, bei Verantwortlichen egal ob im öffentlichen oder privaten Bereich sehe ich das bisher nicht.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
(Presseausweis anbei)
Änderungsbedarf an der Orientierungshilfe?
Ich greife den Antworten vor... auch wenn die Aufsichten schreiben Orientierungshilfen werden regelmäßig überprüft
und mit weiterhin Gültigkeit
keinen Änderungsbedarf sehen, denke ich, dass die Orientierungshilfe nicht erfolgreich ist und würde mir einige Änderungen wünschen. Was sind die Probleme?
- Die Orientierungshilfe knüpft an die Risikoklassifizierung in Kurzpapier Nr. 18: Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen an. Die DSGVO unterstützt grundsätzlich einen risikobasierten Ansatz, aber wenn der Verantwortliche das Risiko unterschätzt oder verdrängt, kommt halt nichts brauchbares heraus. Und es ist meiner Meinung nach sinnvoller, über Lösungen zu diskutieren als über Risiken.
- Die Orientierungshilfe besagt nichts ausdrücklich zu (vermeintlich) niedrigem Risiko. Beim genauen Lesen fällt einem aber Abschnitt 2
Der gesetzlich gebotene Schutz personenbezogener Daten im Zuge der Übermittlung von E-Mail-Nachrichten erstreckt sich sowohl auf die personenbezogenen Inhalte alsauch die Umstände der Kommunikation, soweit sich aus letzteren Informationen übernatürliche Personen ableiten lassen
und Abschnitt 3.1Zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten personenbezogenen Daten müssen öffentliche E-Mail-Diensteanbieter die Anforderungen der TR 03108-1 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einhalten
auf. Richtig, neben dem Grundrecht auf Datenschutz gibt es auch noch das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation aka Fernmeldegeheimnis. Das scheinen die Autoren der Orientierungshilfe gewusst zu haben, aber in der Beratungspraxis scheint das keine Rolle zu spielen. Vertraulichkeit ohne Verschlüsselung? Geht nicht. - Sowohl die obligatorische als auch die qualifizierte Transportverschlüsselung haben das grundsätzliche Problem, dass der Sender Verschlüsselung erzwingen soll, ohne zu wissen, ob der Empfänger das kann. Konfiguriert er das trotzdem, erhalten seine Anwender oder Prozesse – man denke an noreply@... – Nichtzustellbarkeitsnachrichten, mit denen die Anwender und Prozesse oft nichts anfangen können. Darüberhinaus definiert die qualifizierte Transportverschlüsselung nicht, welche Standards konkret verwendet werden dürfen, sollen, oder müssen, was die Kommunikation mit den Informationstechnikern und deren Suche nach geeigneten Lösungen erschwert.
- Der Hinweis auf die BSI TR 03108 ist nur konkret für öffentliche Emailanbieter in Abschnitt 3.1 und sehr vage
sollten sich an der TR 03108 orientieren
in Abschnitt 4.2.1. Dass die TR 03108 weitgehend übereinstimmt mit SMTP-DANE (RFC 7672) – kein Hinweis darauf. - Bei hohem Risiko wird sowohl qualifizierte Transportverschlüsselung als auch PGP und S/MIME erwartet, ohne dass klar ist, ob das Alternativen für den Verantwortlichen, alternative Angebote an den Betroffenen sein sollen, oder grundsätzlich alles drei zum Einsatz kommen soll.
- PGP und S/MIME führen ein Nischendasein bei Aufsichten und Enthusiasten, Normalbürger kennen und verwenden es nicht. Verantwortliche wie die Deutsche Post DHL bestätigen das. Und von den wenigen Nutzern verwendet niemand die offiziellen Standards für Schlüsselmanagement, und sollten die sich irgendwann doch durchsetzen wird es als Konsequenz PGP- und S/MIME verschlüsselte Spam geben, die aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung leider nicht vom Spamfilter erkannt werden können. Und weil die Standards nicht verwendet werden, werden gerne mal öffentliche Schlüssel über eine ungeschützte Email ausgetauscht – das hat mit Sicherheit dann wenig zu tun.
- Auf andere Techniken wie verschlüsselte Zips oder PDFs geht die Orientierungshilfe nicht ein, insbesondere sagt sie auch nicht, dass für den Schlüssel – siehe auch PGP / S/MIME – ein anderer sicherer Kanal verwendet werden muss als unsichere, nicht qualifiziert transportverschlüsselte, Email.
Mir erscheint es wesentlich sinnvoller:
- Alle Verantwortlichen müssen unabhängig von der Risikoklasse die Verwendung von SMTP-DANE nach RFC 7672 oder BSI TR 03108 in beiden Richtungen umsetzen. Immerhin sind allein durch United-Internet etwa die Hälfte der Bundesbürger damit verschlüsselt und authentifiziert erreichbar, und viele andere Anbieter, leider nicht alle, verwenden diesen Standard auch. Testergebnisse auf Emailsicherheit — der Test.
- Verantwortliche sollten bei der Erfassung von Emailadresse bereits ab normalem Risiko beispielsweise in einem Kontaktformular prüfen, ob diese Emailadresse SMTP-DANE unterstützt und falls nicht den Betroffenen darauf hinweisen. Bei alten Datenbeständen kann man die auch durchprüfen und den Betroffenen eine Email schicken und darauf hinweisen.
- Die Forderung nach PGP und S/MIME sollte gestrichen werden.
- Ein Schlüsselaustausch für die Kommunikation per Email darf nicht per Email stattfinden (oder nur dann, wenn sichergestellt ist, dass beide Seiten SMTP-DANE einsetzen).
Absurd? Nein, in den Niederlanden steht dieser RFC auf der Pflichtliste (siehe DANE for SMTP how-to und dort Suche nach Comply or Explain
). Die niederländische nationale Cybersecurity-Center (NCCA) schreibt The NCSC recommends enabling STARTTLS and DANE for all your organisation´s incoming and outgoing email traffic.
Die Umsetzung von SMTP-DANE ist leicht, eine ernsthafte Risikoanalyse deutlich aufwändiger. Die Certified Senders Alliance empfiehlt DANE. Und Encrypt Everything
ist der neue Trend. Sogar das BSI verlangt im Grundschutz NET.1.1.A7 Verschlüsselung als Basisanforderung unabhängig vom Risiko und liefert für Email die schon angesprochene technische Richtlinie TR 03108, nach der Emailanbieter zertifiziert werden können.
Auch die Prüfung in einem Formular ist kein Problem, ich habe das selbst seit Anfang 2022 im Einsatz. Und warum ich nichts von PGP und S/MIME halte, steht im Vergleich RFC 7672 vs. PGP / S/MIME. Wenn das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz schreibt, geschätzt zwischen 1 und 5 %
, dann lässt das nur vermuten, dass datenschutzbewusste Bürger eher bereit sind, PGP zu nutzen als die anderen – und diese anderen sind die Mehrheit.
Wenn man sich den Vorschlag genauer ansieht, wird man feststellen, dass der Zwang zur Verschlüsselung beim Sender ersetzt wird durch die Verpflichtung zu SMTP-DANE und eine geeignete Information des Betroffen bei der Erfassung oder Weiternutzung der Emailadresse, damit das Problem der Fehler massiv reduziert wird und damit der Haupteinwand der Techniker adressiert wird.
Wenn man tatsächlich die Orientierungshilfe anfasst, dann kann man auch gleich noch SPF, DKIM, und DMARC empfehlen. Die Verwendung von MTA-STS hingegen halte ich für entbehrlich – weil MTA-STS ohne DNSSEC eine schlechtere Sicherheit als SMTP-DANE erreicht, und weil die sendeseitige Komplexität im Vergleich zu SMTP-DANE erheblich höher ausfällt, und damit die Umsetzung erheblich seltener stattfindet als die von SMTP-DANE. Und auch wenn man die Orientierungshilfe nicht anfassen will, kann man SMTP-DANE, SPF, DKIM, und DMARC als Schritt in die richtige Richtung einfordern.
Dass man drei Jahre nach Veröffentlichung trotz fehlender Umsetzung keinen Änderungsbedarf sieht – wollen die Aufsichten wegsehen?
Anfragen und Beschwerden zu mangelhafter Verschlüsselung
Dass schiefgehen wird, was schiefgehen kann, zeigen meine Erfahrungen und Beschwerden:
Verantwortlicher | Datum der Anfrage | Aufsicht | Aktenzeichen | Status der Anfrage bzw. Beschwerde | Datum der Anfrage bzw. Beschwerde | Aktuellste Informationen (inkl. nach Artikel 77/78) | Anfrage bzw. Beschwerdeinhalt bzw. Kommentar | |
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Entis | 04.08.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 4-4400-6/3209 → HE:90.22.61:0044 | abgelehnt mit der Begründung exzessiv | 27.08.2020 | 19.09.2024 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Einwilligung in unverschlüsselte Email, Versand von Datenträger und PIN im gleichen Brief (Artikel 32), Verwendung des Geburtsdatums als Schlüssel. Anfechtung beim VG Wiesbaden 6 K 1519/24.WI. | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 03.10.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1228 Anfechtungsklage VG Köln 13 K 4927/23 | abgelehnt (04.08.2023) | 03.10.2021 | 04.08.2023 | Verschlüsselung im BSI Grundschutz? – das Verwaltungsportal Bund verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) | |
Deutsche Post DHL | 12.11.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3748 | stattgegeben (15.03.2023) Anschlussbeschwerde (19.03.2023) | 19.11.2021 | 19.08.2023 | Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32) DHL, der BfDI und Artikel 32 | |
Anwälte, Bundesrechtsanwaltskammer | 08.01.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-220 II#0235 u.a. | unklar | 08.01.2022 | 12.02.2022 | Emailsicherheit bei Anwälten Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32). Siehe auch Aufsicht ohne Orientierung? | |
Telekom | 08.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-2 II#1721 | Ablehnung beabsichtigt | 17.03.2023 | 17.05.2024 | Unsicheres Registrierungsverfahren beim Telekom E-Mail Encryption Gateway (Artikel 32) | |
Vodafone | 20.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6079 | abgelehnt (15.04.2024) | 20.03.2023 | 15.04.2024 | Keine obligatorische Transportverschlüsselung bei der Registrierung am Vodafone Portal | |
Bundestag | 04.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-201 II#0326 | offen | 17.09.2023 | 21.09.2023 | Youtube und andere Social Media, App, Email Sicherheit | |
Bundesagentur für Arbeit | 14.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 15-302 II#1835 | offen | 21.07.2023 | 21.05.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Stadt Karlsruhe | 22.06.2023 | Email Sicherheit | ||||||
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 22.07.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.23.49:0171 | offen | 22.07.2023 | 27.06.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 26.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 3-4400-74/5/2 | offen | 03.08.2023 | 26.12.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung beim Schlüsseltausch für PGP. Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6171/24 | |
T-Online (Telekom) | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | abgelehnt (14.05.2024) | 27.07.2023 | 14.05.2024 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
Vodafone | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | abgelehnt (14.05.2024) | 27.07.2023 | 14.05.2024 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit → Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | NW: T5.1.2-5615/23 → BE: 222-30-3/2023-8 | nicht weiter verfolgt | 04.08.2023 | 25.06.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung bei der Registrierung. | 26.06.2024 |
Landesbeauftragte für den Datenschutz | 09.08.2023 | Alle Landesbeauftragte für den Datenschutz | neu | 09.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |||
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | 09.08.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | offen | 09.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |||
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 09.08.2023 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 09.08.2023 | 26.12.2024 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung Untätigkeitsklage beim VG Berlin | ||
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 09.08.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 01.60.23:0023 | offen | 09.08.2023 | 08.01.2024 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Sächsische Datenschutzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 14.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 09.08.2023 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 541-1-26 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 00-030-05.23/3 | keine Datenschutzverletzung — klassische Briefpost | 09.08.2023 | 25.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | bDSB-01-2023 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 13.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Gothaer Krankenversicherung AG | 11.09.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | 53.5-7567/23 | abgeschlossen | 17.10.2023 | 18.03.2024 | 1) unzureichende Informationen zur elektronischen Patientenakte, 2) unbestimmte Einwilligung/Schweigerechtsentbindung, 3) fehlende qualifzierte Transportverschlüsselung, 4) Weigerung der Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 Abs. 2 hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung der elektronischen Patientenakte nachzukommen. |
Datum/Zeit | Sender | Empfänger | Thema |
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Telekom | |||
Das Telekom E-Mail Encryption Gateway soll vertrauliche Dokumente übertragen – aber verwendet keine obligatorische Transportverschlüsselung | |||
17.03.2023 14:00 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Telekom | Beschwerde wegen unsicherem Registrierungsmechanismus beim Telekom E-Mail ...ateway |
20.03.2023 15:21 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
20.03.2023 17:22 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
30.06.2023 | Telekom | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | AW Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
11.07.2023 10:25 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
11.07.2023 14:44 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
07.08.2023 11:31 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
07.08.2023 12:23 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
06.10.2023 11:08 | Telekom | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | AW Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
06.10.2023 16:38 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
09.11.2023 11:07 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
09.11.2023 14:44 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
10.11.2023 09:35 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
10.11.2023 13:27 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
30.04.2024 10:59 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
30.04.2024 11:47 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
17.05.2024 +7 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Beschwerde wegen Nutzungsbedingungen des Telekom E-Mait Encryption Gateway – Anhörung |
27.05.2024 12:58 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
10.06.2024 15:15 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
12.06.2024 07:19 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
13.06.2024 21:36 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721 |
13.09.2024 +6 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren – Ihre Beschwerde zum Telekom E-Mail Encryption Gateway |
26.09.2024 17:15 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Anhörung 24-793-2ll#7727 |
Vodafone | |||
Keine obligatorische Transportverschlüsselung bei der Registrierung am Vodafone Portal. Vodafone unterstellt niedriges Risiko – ich sehe das anders. | |||
20.03.2023 17:51 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen 24-193 II#5740 |
11.04.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Vodafone | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
23.05.2023 | Vodafone | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Stellungnahme zur Eingabe von Joachim Lindenberg |
06.06.2023 | Vodafone | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Stellungnahme zur Eingabe von Joachim Lindenberg |
07.06.2023 09:10 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Vodafone | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
11.07.2023 14:14 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
11.07.2023 14:34 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
11.07.2023 15:07 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
11.07.2023 16:13 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
04.09.2023 14:16 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
04.09.2023 15:35 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
05.09.2023 10:48 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
23.10.2023 15:05 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
23.10.2023 18:38 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
09.01.2024 14:53 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
10.01.2024 21:23 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
18.03.2024 13:28 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
09.04.2024 17:17 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
15.04.2024 +50 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079 |
Stadt Karlsruhe | |||
Termin abgesagt. Weder normale Mails noch die über Julia Mailoffice versandten Mails nutzen obligatorische Transportverschlüsselung. | |||
22.06.2023 15:13 | Joachim Lindenberg | Stadt Karlsruhe | Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesserungsg...lsruhe |
28.06.2023 12:44 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
29.06.2023 16:02 | Joachim Lindenberg | Stadt Karlsruhe | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
30.06.2023 07:58 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
04.07.2023 13:09 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Unser gestriges Telefonat |
05.07.2023 12:54 | Joachim Lindenberg | Stadt Karlsruhe | Re Unser gestriges Telefonat |
05.07.2023 14:04 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Re Unser gestriges Telefonat |
19.07.2023 15:31 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesserungsb...lsruhe |
19.07.2023 15:31 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | PDF-Bereitstellung für Empfänger ...@lindenberg.one |
29.07.2023 14:51 | Joachim Lindenberg | Allgeier Cyris | Konfigurationsfehler Julia Mailoffice |
31.07.2023 09:02 | Allgeier Cyris | Joachim Lindenberg | Re Konfigurationsfehler Julia Mailoffice |
31.07.2023 09:37 | Joachim Lindenberg | Allgeier Cyris | Re Konfigurationsfehler Julia Mailoffice |
31.07.2023 13:06 | Joachim Lindenberg | Stadt Karlsruhe | Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesserungsg...lsruhe |
03.08.2023 19:23 | Joachim Lindenberg | Allgeier Cyris | Re Konfigurationsfehler Julia Mailoffice |
13.09.2023 13:38 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
14.09.2023 09:53 | Joachim Lindenberg | Stadt Karlsruhe | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
02.11.2023 11:52 | Stadt Karlsruhe | Joachim Lindenberg | Re Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation – Verbesseru...lsruhe |
Einfach Einreichen (AFP) | |||
04.08.2023 07:27 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | WG Datenschutz Verbesserungspotential! |
08.08.2023 16:42 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 04.08.2023 |
18.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre Eingabe vom 4. August 2023 |
22.08.2023 10:38 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Az T5.1.2-5615_23 |
15.11.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre Eingabe vom 4. August 2023 |
17.11.2023 12:18 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re Az 23.T5.1.2-5615_23 und 15.32.4.0.3-5563_23 |
23.01.2024 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Abgabenachricht – Ihre Eingaben vom 14. Juli 2023 bei der LDI NRW |
06.02.2024 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre Eingabe vom 4. August 2023 |
09.02.2024 12:14 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re Az 23.T5.1.2-5615_23 |
19.03.2024 +3 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 09.02.2023 |
22.03.2024 14:35 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re Az 23.T5.1.2-5615_23 |
22.03.2024 14:39 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Re Az 23.T5.1.2-5615_23 |
20.06.2024 +5 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 22.03.2024 |
Bundestag | |||
Immerhin eine Eingangsbestätigung. Die erlag allerdings dem Downgradeangriff. | |||
04.07.2023 17:49 | Joachim Lindenberg | Bundestag | Datenschutz beim Bundestag |
06.07.2023 10:11 | Bundestag | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz beim Bundestag |
22.08.2023 13:45 | Joachim Lindenberg | Bundestag | Re Datenschutz beim Bundestag |
22.08.2023 16:39 | Bundestag | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz beim Bundestag |
22.08.2023 17:21 | Joachim Lindenberg | Bundestag | Re Datenschutz beim Bundestag |
17.09.2023 12:03 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz beim Bundestag |
20.09.2023 10:22 | Bundestag | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz beim Bundestag |
21.09.2023 09:09 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 17.09.2023 # 12-201 II#0326 |
21.09.2023 09:53 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Ihre E-Mail vom 17.09.2023 # 12-201 II#0326 |
11.07.2024 14:38 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz beim Deutschen Bundestag |
Bundesagentur für Arbeit | |||
Keine Antwort | |||
14.07.2023 15:24 | Joachim Lindenberg | Bundesanstalt für Arbeit | WG Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
21.07.2023 17:01 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | WG Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
31.07.2023 10:04 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | WG Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...I#1835 |
31.07.2023 10:35 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...I#1835 |
02.08.2023 10:03 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...I#1835 |
02.08.2023 10:29 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...I#1835 |
07.08.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Bundesanstalt für Arbeit | E-Mail-Kommunikation bei der Bundesagentur für Arbeit |
22.09.2023 | Bundesanstalt für Arbeit | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | E-Mail-Kommunikation bei der Bundesagentur für Arbeit |
04.10.2023 21:51 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...I#1835 |
05.02.2024 10:21 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit |
05.02.2024 15:05 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
13.02.2024 15:12 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
15.02.2024 10:01 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
19.02.2024 11:27 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
19.02.2024 11:41 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
08.04.2024 +2 | Bundesanstalt für Arbeit | Joachim Lindenberg | Auskunft der Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit nach Art. 15 DSGVO |
10.04.2024 11:17 | Joachim Lindenberg | Bundesanstalt für Arbeit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
10.04.2024 11:21 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit # 15-302 II#1835 |
17.04.2024 +2 | Bundesanstalt für Arbeit | Joachim Lindenberg | Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit |
21.05.2024 17:09 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bundesagentur für Arbeit | Re # 15-302 II#1835 _ # 15-302 II#2441 |
Deutsche Bahn | |||
22.07.2023 12:59 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Keine obligatorische oder qualifizierte Transportverschlüsselung auf bahn.de |
08.11.2023 09:06 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | 90.23.49 0171; Transportverschlüsselung auf 'bahn.de' |
27.05.2024 | Joachim Lindenberg | VG Wiesbaden | Klageschrift (Artikel 78 Abs. 2 DSGVO) |
27.06.2024 18:15 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | 90.23.49 0171; Transportverschlüsselung auf 'bahn.de' bzw. 'deutschebahn.com' |
27.06.2024 18:57 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re 90.23.49 0171; Transportverschlüsselung auf 'bahn.de' bzw. 'deutscheba...n.com' |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest | |||
Schlüsseltausch per unsicherer Email | |||
26.07.2023 14:45 | Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 22.07.2023 |
26.07.2023 14:53 | Joachim Lindenberg | Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest | Re Ihre E-Mail vom 22.07.2023 |
28.07.2023 09:45 | Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest | Joachim Lindenberg | Ihre E-Mail vom 26.07.2023 |
Telekom und Vodafone | |||
Fehlende Umsetzung von BSI TR 03108 bei einem öffentlichen Email-Anbieter | |||
27.07.2023 08:32 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail |
27.07.2023 10:34 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
04.08.2023 16:17 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
04.10.2023 18:56 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
04.10.2023 21:09 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
05.10.2023 08:55 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
22.10.2023 22:12 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
23.10.2023 15:55 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
23.10.2023 18:49 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
24.10.2023 13:04 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
15.11.2023 09:17 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
15.11.2023 10:30 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
21.11.2023 14:50 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
21.11.2023 16:48 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
01.12.2023 09:27 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
01.12.2023 09:56 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
25.01.2024 18:25 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
25.01.2024 19:46 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
29.02.2024 18:22 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
29.04.2024 11:25 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
29.04.2024 +4 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 – Anhörung |
13.05.2024 12:51 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
14.05.2024 +21 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195 |
Datenschutzaufsichten der Länder | |||
Fehlende Umsetzung von obligatorischer und qualifizierter Transportverschlüsselung. Schon eine Eingangsbestätigung lässt auf sich warten. | |||
09.08.2023 13:46 | Joachim Lindenberg | Behördliche Datenschutzbeauftragte | Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
14.08.2023 12:00 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Joachim Lindenberg | Re Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
22.08.2023 10:07 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Joachim Lindenberg | Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
25.08.2023 11:17 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Joachim Lindenberg | Re Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
08.09.2023 10:01 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Joachim Lindenberg | Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
08.09.2023 11:05 | Joachim Lindenberg | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Re Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
08.09.2023 14:20 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | Joachim Lindenberg | Ihre Nachricht vom 9. August 2023; Transportverschlüsselung beim E-Mail-Versand |
08.09.2023 15:47 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | Re Ihre Nachricht vom 9. August 2023; Transportverschlüsselung beim E-Mai...ersand |
13.09.2023 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Joachim Lindenberg | Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
17.09.2023 12:30 | Joachim Lindenberg | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Re Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
05.01.2024 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Aus Auskunft Akte 01.60.23-0023 |
Ich kann in keinem dieser Vorgänge erkennen, dass eine Aufsicht vor meiner Anfrage oder Beschwerde zum Thema Email oder der Orientierungshilfe beraten hat.
Downgradeangriffe gegen den Emailserver der Aufsicht?
Ich habe in meiner Anfrage zwar zur Nutzung meines Tests aufgefordert, aber mir war klar, dass den allenfalls eine Minderheit verwenden wird. Zu groß wohl das schlechte Gewissen, die eigene Orientierungshilfe nicht umzusetzen. Aber einer meiner Emailserver für die Domäne lindenberg.one versucht Downgradeangriffe gegen sendende Emailserver. Ausgenommen sind nur einige wenige Sender, die SMTP-DANE verwenden und sofort Fehlermeldungen senden, wenn STARTTLS nicht angeboten wird. Das liefert weniger Informationen als ein vollständiger Test, aber zumindest einen Hinweis ob der sendende Emailserver für obligatorische Transportverschlüsselung konfiguriert ist oder SMTP-DANE (RFC 7672) alias BSI TR 03108 oder MTA-STS (RFC 8461) unterstützt. Wirklich auseinanderhalten kann der Downgradeangriff das leider nicht, dafür braucht es – wie beim Test – zwei unterschiedlich konfigurierte Domänen.
Und da ich Emails – Antworten auf die Anfrage oben und andere – von Aufsichten bekommen habe, kann ich in der Tabelle darstellen, ob die Aufsicht dem Downgradeangriff erlegen ist (✗) oder nicht, also nicht unverschlüsselt gesendet hat (✓). Überraschend dabei Bremen, Hamburg, und Sachsen-Anhalt, denn die haben nicht unverschlüsselt gesendet obwohl sie empfangsseitig keine qualifizierte Transportverschlüsselung unterstützen. Die bayerische Landesanstalt für Datenschutzaufsicht ist sowohl beim Test als auch beim Downgradeangriff durchgefallen. Auch der BfDI hat den Test nicht gemacht, ist aber dem Downgradeangriff nicht erlegen, bei ihm vermute ich, dass er zwar keine obligatorische Transportverschlüsselung verwendet, dafür aber SMTP-DANE verwendet.
Datum | Aufsicht | |
---|---|---|
✗ | 24.07.2023 10:25 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern |
✗ | 21.07.2023 12:11 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht |
✗ | 21.07.2023 11:58 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen |
✓ | 21.07.2023 11:41 | Hessischer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
✓ | 21.07.2023 10:39 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen |
✓ | 21.07.2023 10:25 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt |
✗ | 20.07.2023 09:03 | Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg |
✗ | 18.07.2023 16:51 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thüringen |
✗ | 18.07.2023 15:54 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Niedersachsen |
✗ | 18.07.2023 11:24 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland |
✗ | 17.07.2023 13:56 | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz |
✓ | 17.07.2023 12:12 | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
✗ | 14.07.2023 17:31 | Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragter |
✗ | 10.07.2023 10:29 | Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein |
✓ | 11.07.2023 15:09 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit |
✗ | 05.07.2023 10:30 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg |
Die Empfangsseite findet sich in Aufsichten. Mit anderen Worten: eine einzige von 18 Aufsichten, der BfDI, setzt die Orientierungshilfe oder zumindest SMTP-DANE in beiden Richtungen um. Als Verantwortlicher – auch Aufsichten sind Verantwortliche – muss man dem Auftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahmen vorgeben oder einen geeigneten Auftragsverarbeiter auswählen, statt akzeptieren was irgendwer anbietet.
Kommunikation mit den Aufsichten
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und Berlin haben überhaupt nicht geantwortet. Immerhin keine Ausreden, aber man ignoriert damit das jeweilige Pressegesetz. Thüringen fragt per Email nach meinem öffentlichen Schlüssel und entscheidet sich für den Postweg.
Datum/Zeit | Sender | Empfänger | Thema |
---|---|---|---|
07.07.2023 13:59 | Joachim Lindenberg | Aufsichten | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail |
10.07.2023 23:50 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail |
11.07.2023 14:20 | Lindenberg Email Test Service | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Testergebnis für sdtb.sachsen.de (pzd-svn.de, sdtb.sachsen.de) |
14.07.2023 17:31 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Joachim Lindenberg | Ihre Anfrage |
17.07.2023 12:07 | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re [SPAM][EXTERN] Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Üb...E-Mail |
17.07.2023 13:55 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
18.07.2023 08:06 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
18.07.2023 11:24 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | Joachim Lindenberg | VW.3.4-2023-1439 – Ihre Anfrage vom 7. Juli 2023 |
18.07.2023 13:40 | Joachim Lindenberg | Aufsichten | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Ma...l (2.) |
18.07.2023 15:53 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
18.07.2023 16:51 | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | 1. AW Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung p...E-Mail |
18.07.2023 17:03 | Joachim Lindenberg | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re 1. AW Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlu...E-Mail |
20.07.2023 09:03 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Antw Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung pe...E-Mail |
21.07.2023 09:04 | Lindenberg Email Test Service | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | Testergebnis für lda.bayern.de (bayern.de, lda.bayern.de) |
21.07.2023 10:20 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
21.07.2023 10:25 | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Joachim Lindenberg | Re [EXTERN] Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermitt...E-Mail |
21.07.2023 10:39 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Joachim Lindenberg | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail |
21.07.2023 11:41 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...l (2.) |
21.07.2023 11:58 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | WG Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
21.07.2023 12:11 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | Joachim Lindenberg | Ihre Anfrage zu 'Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Über...-Mail' |
21.07.2023 15:45 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Re EXTERN Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittl...l (2.) |
21.07.2023 18:02 | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Joachim Lindenberg | Ihre ergänzende Anfrage vom 21. Juli 2023 |
19.07.2023 +3 | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail |
24.07.2023 08:59 | Joachim Lindenberg | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | Re Ihre Anfrage zu 'Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der ...-Mail' |
24.07.2023 10:24 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Joachim Lindenberg | Antwort LfDI MV Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Überm...E-Mail |
24.07.2023 17:26 | Joachim Lindenberg | Aufsichten | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...l (3.) |
27.07.2023 10:34 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
31.07.2023 12:31 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
31.07.2023 16:33 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per ...E-Mail |
08.09.2023 11:05 | Joachim Lindenberg | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Re Fehlende obligatorische_qualifizierte Transportverschlüsselung |
Tut mir leid, da ist wiedermal ganz viel bla, bla, bla, oder auch Ausreden. Ich zitiere Mal stellvertretend den BfDI, und fast wörtlich das gleiche findet sich in vielen anderen Antworten:
die Orientierungshilfe Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail
der Datenschutzkonferenz der Unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in der aktuellen Fassung weiterhin Gültigkeit. Die Aufsichtsbehörden überprüfen als Teil der Arbeitsgruppen der DSK regelmäßig alle Orientierungshilfen und aktualisieren diese wenn notwendig.
In der Aufsichtspraxis können jedoch nicht alle Empfehlungen auch sofort umgesetzt werden. Wir beraten die unserer datenschutzrechtlichen Aufsicht unterstehenden Stellen intensiv zu Maßnahmen, um die Vorgaben der Orientierungshilfe zu erreichen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass solche Prozesse aufgrund der beteiligten Akteure und der Größe der Systeme regelmäßig länger dauern.
Daneben verweisen wir darauf, dass verschlüsselte E-Mails nicht der einzige Kommunikationsweg sind. Kommunikationswege sollten insgesamt mit Blick auf das datenschutzrechtliche Risiko und die verfügbaren Mittel ausgewählt werden.
Wenn eine Orientierungshilfe nicht die Beratung weitgehend ersetzen kann und nicht umgesetzt wird, dann sollte man sie – siehe oben – verbessern. Von sofort ist keine Rede. Wir reden von inzwischen drei Jahren, die Umsetzung von SMTP-DANE hat bei meinem Emailserver nur zwei Tage gedauert. Dass bei der Beratung im Ergebnis nicht viel passiert ist, zeigen die Statistiken weiter unten – zwischen Januar 2022 und Juli 2023 hat sich an der Umsetzung der qualifizierten Transportverschlüsselung nicht signifikant verändert und sie ist im einstelligen Prozentbereich und damit eindeutig zu niedrig.
Dass Email nicht der einzige Kommunikationsweg ist, ist mir bewusst. Aber von der Briefpost abgesehen ist er einer der wichtigsten und häufigsten verwendeten, und viele Ersatzlösungen (Kontaktformulare einschließlich den von den Aufsichten angebotenen Beschwerdeformularen, Verwaltungsportale, Telekom Encrypting Email Gateway, Julia Mailoffice sind nicht besser und verwenden zur Registrierung, Benachrichtigung oder als Rückkanal auch wieder Email. Und wenn die Briefpost zum Einsatz kommen muss, dann ist das ja wohl eher ein Armutszeugnis für die Digitalisierung in Deutschland, ganz abgesehen davon, dass Drucken, Transport und Entsorgung des Altpapiers klimaschädlicher als eine Email ist, zumindest wenn diese nicht ausgedruckt wird (E-Mail vs. Brief: Wie ist das eigentlich mit der CO2-Bilanz? Klimabilanz: E-Mail vs. Brief).
Der BfDI schreibt in seinem 22. Tätigkeitsbericht zur Beratung bei Email etwas über ausgesperrte Benutzer und Sicherheitsfragen, nicht aber über Verschlüsselung. Möglicherweise habe ich mit meinen Anfragen und Beschwerden mehr bewirkt als die Aufsichten beraten. Mein Email-Sicherheitstest hat inzwischen mehr als 100 Domänen in beiden Richtungen geprüft, und einige Verwender des Tests haben ihren Server daraufhin besser konfiguriert. Und bereits zweimal habe ich für rund 20.000 Domänen öffentlicher Einrichtungen einen Test der Empfangsseite gestartet.
Klartext: die DSGVO ist fünf Jahre in Kraft, die Orientierungshilfe ist drei Jahre alt. Die Orientierungshilfe ist nicht angekommen. Wenn der Beratungsaufwand zu groß ist, dann gehört sie geändert, Vorschläge oben. Wenn die Aufsichten weder die Orientierungshilfe ändern noch durchsetzen, dann scheint es am Willen zu fehlen, und wenn die Aufsicht nicht den Willen hat, die DSGVO durchzusetzen, dann verstößt sie klar gegen Artikel 57 Abs. 1 lit. a.
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 24.07.2023 17:26
An: <pressestelle@bfdi.bund.de>,<pressestelle@lfdi.bwl.de>,<poststelle@datenschutz-bayern.de>,<presse@lda.bayern.de>,<presse@datenschutz-berlin.de>,<Poststelle@LDA.Brandenburg.de>,<office@datenschutz.bremen.de>,<presse@datenschutz.hamburg.de>,<pressestelle@datenschutz.hessen.de>,<info@datenschutz-mv.de>,<pressestelle@lfd.niedersachsen.de>,<pressestelle@ldi.nrw.de>,<presse@datenschutz.rlp.de>,<poststelle@datenschutz.saarland.de>,<saechsdsb@slt.sachsen.de>,<poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>,<mail@datenschutzzentrum.de>,<poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Betreff: AW: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail (3.)
Sehr geehrte Damen und Herren Datenschutzbeauftragte, sehr geehrte Pressesprecherinnen und Pressesprecher,
vielen Dank für alle Antworten die bei mir eingetroffen sind. Aber eigentlich bestätigen Sie mit diesen Antworten nur, dass Sie es nicht geschafft haben, mit der Orientierungshilfe Wirkung zu erzielen, und haben damit bestätigt, dass Sie geändert gehört. Detaillierte Gründe und Vorschläge habe ich auf https://blog.lindenberg.one/AufsichtEmail ergänzt. Konstruktives Feedback nehme ich gerne bis zum 27.07.2023 entgegen.
Ich möchte anregen, dass Sie einen Sprung nach vorne wagen. Nach Artikel 37 Abs. 7 DSGVO kennen Sie die Datenschutzbeauftragten zumindest der Organisationen, die einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Das sind nach Absatz 1 zumindest alle Verantwortlichen, die kritische Daten nach den Artikel 9 und 10 verarbeiten, bei denen man also im Regelfall die qualifizierte Transportverschlüsselung erwarten kann, sowie nach §5 Abs. 1 BDSG und entsprechenden Landesdatenschutzgesetzen alle öffentlichen Stellen, und nach §38 BDSG noch viele andere. Schreiben Sie alle diese Datenschutzbeauftragten an und fordern Sie diese auf, für Ihre Organisation(en) binnen drei Monaten ein positives Testergebnis des Tests auf https://blog.lindenberg.one/EmailSicherheitsTest für SMTP-DANE RFC 7672 (beide Richtungen) vorzulegen. Das ist weniger als die aktuelle Orientierungshilfe erwartet.
Einen entsprechenden Serienbrief wird Ihre Organisation doch hinbekommen, oder nicht? Falls nein, biete ich Ihnen unentgeltlich an, diesen Serienbrief als Auftragsverarbeiter für Sie per Email zu versenden, und die Testergebnisse in entsprechende Auswertungen für Sie zu aggregieren.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Tests öffentlicher Einrichtungen
Datenquelle für Tests öffentlicher Einrichtungen
Um erneut das Ausmaß des Problems zu beleuchten habe ich wie im früheren Test die Emailadressen von Frag-Den-Staat verwendet. Rund 20.000 Domänen mit zusammen 40.000 Emailadressen, die im nächsten Schritt auf Basis der von Frag-Den-Staat erfassten "Jurisdiction" einem Bundesland oder dem Bund zugeordnet wurden. Das ist für die Auswertungen natürlich eine Fehlerquelle. Schon mir ist aufgefallen, dass einige Ausländerbehörden dem Bund statt dem Bundesland zugeordnet waren und habe das an Frag-Den-Staat gemeldet, so dass die Rohdaten besser wurden. Dennoch ist diese Zuordnung eine Fehlerquelle, weil die Aufsicht aus Datenschutzsicht nicht unbedingt identisch mit dieser Zuordnung sein muss. Auch sind nach dieser Zuordnung die Arbeitsagenturen und Job-Center Länderaufgabe, aber alle verwenden den gleichen Emailserver der Bundesanstalt für Arbeit. Ich habe daher die Bundesanstalt für Arbeit direkt angeschrieben und Arbeitsagenturen und Job-Center im übrigen herausgefiltert.
Bei den verbleibenden Domänen sind einige nicht mehr existent, haben einen Null MX Record nach RFC 7505
oder haben weder einen MX-Record noch einen A- oder AAAA-Record, und sind damit nicht empfangsbereit. Die wurden aus den Ergebnissen herausgefiltert.
Test und Datenaufbereitung
Die Aufbereitung von den Emailadressen bis zu den fertigten Tabellen wird durch das Diagramm dargestellt:
Die Testroutinen wurden gegenüber den früheren Tests komplett neugeschrieben, primär um genauere Resultate und eine bessere Darstellung für den Email-Sicherheits-Test zu bekommen. Die neue Version vermeidet auch die Unschärfe der damaligen Gruppierung nach Providern auf Basis der letzten zwei Elementen der Domäne. Auch wurden Verbindungsfehler nicht als Fehler gewertet, die (seltenen) DNS-Fehler werden dargestellt.
Testergebnisse und Statistik
Die Testergebnisse nach zuständiger Auskunft finden sich unter den Links der Spalte ganz links. Daraus ergeben sich die aggregierten Ergebnisse der Empfangssituation nach Aufsicht:
Aufsicht | Obligatorische Transportverschlüsselung (STARTTLS) | Qualifizierte Transportverschlüsselung | SMTP-DANE | MTA-STS | Anzahl Domänen | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Aufsichten | 18 | 100 % | 3 | 17 % | 3 | 17 % | 2 | 11 % | 18 |
Bund | 612 | 98 % | 75 | 12 % | 75 | 12 % | 8 | 1 % | 622 |
Baden-Württemberg | 5082 | 100 % | 5 | 0 % | 5 | 0 % | 2 | 0 % | 5087 |
Bayern | 2355 | 98 % | 445 | 18 % | 445 | 18 % | 14 | 1 % | 2413 |
Berlin | 824 | 99 % | 14 | 2 % | 14 | 2 % | 7 | 1 % | 829 |
Brandenburg | 734 | 97 % | 104 | 14 % | 104 | 14 % | 13 | 2 % | 754 |
Bremen | 84 | 99 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 85 |
Hamburg | 164 | 100 % | 5 | 3 % | 5 | 3 % | 2 | 1 % | 164 |
Hessen | 2785 | 100 % | 132 | 5 % | 132 | 5 % | 1 | 0 % | 2792 |
Mecklenburg-Vorpommern | 252 | 99 % | 10 | 4 % | 10 | 4 % | 0 | 0 % | 255 |
Niedersachsen | 2324 | 99 % | 26 | 1 % | 26 | 1 % | 3 | 0 % | 2359 |
Nordrhein-Westfalen | 1402 | 99 % | 15 | 1 % | 15 | 1 % | 11 | 1 % | 1411 |
Rheinland-Pfalz | 1150 | 99 % | 13 | 1 % | 13 | 1 % | 4 | 0 % | 1164 |
Saarland | 192 | 97 % | 4 | 2 % | 4 | 2 % | 4 | 2 % | 197 |
Sachsen | 1244 | 99 % | 13 | 1 % | 13 | 1 % | 2 | 0 % | 1253 |
Sachsen-Anhalt | 1197 | 100 % | 6 | 0 % | 6 | 0 % | 0 | 0 % | 1203 |
Schleswig-Holstein | 406 | 98 % | 2 | 0 % | 2 | 0 % | 3 | 1 % | 413 |
Thüringen | 798 | 98 % | 8 | 1 % | 8 | 1 % | 1 | 0 % | 811 |
Summe | 21605 | 99 % | 877 | 4 % | 877 | 4 % | 75 | 0 % | 21812 |
Vergleich Januar 2022 | 21980 | 98 % | 1320 | 6 % | nicht ermittelt | 22394 |
Während nahezu alle Behörden empfangsseitig STARTTLS anbieten, sieht es mit der Verwendung von qualifizierter Transportverschlüsselung und SMTP-DANE sehr viel schlechter aus. Der Prozentsatz qualifizierter Transportverschlüsselung ist sogar gesunken. Nahezu unbedeutend ist MTA-STS, zumal MTA-STS nur von wenigen Sendern verwendet wird. Und erneut muss ich hinzufügen, dass viele Verantwortliche nur die von außen sichtbare Empfangsseite verbessern, nicht aber die Sendeseite.
Veröffentlicht am 28.07.2023.
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