Von: Lehmann, Björn-Henrik (SLT, SDB) <Bjoern-Henrik.Lehmann@slt.sachsen.de>
Gesendet: 16.09.2022 14:38
An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

SPR-0121/13/56

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

Petitionen selbstbetroffener Beschwerdeführer werden gegenüber Medien immer vertraulich behandelt. Ich sehe mich grundsätzlich nicht als befugt an, Ihnen zu der von Ihnen genannten konkreten Beschwerde presserechtliche Auskunft zu erteilen bzw. in neue Bezüge zu stellen und verweise auf § 4 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Presse. Sofern Sie für Frau Franke tätig werden und z. B. Auskünfte zum Sachstand in ihrem Verfahren erbitten, bitte ich um die Vorlage einer Vollmacht gemäß § 174 BGB.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Björn-Henrik Lehmann
Pressesprecher | spokesperson
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SÄCHSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
SAXON DATA PROTECTION COMMISSIONER
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Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

und zum Zugang für verschlüsselte E-Mails finden Sie hier.

 

 

Von: Joachim Lindenberg [mailto:************@lindenberg.one]
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An: pressestelle@bfdi.bund.de; pressestelle@lfdi.bwl.de; poststelle@datenschutz-bayern.de; presse@datenschutz-berlin.de; Poststelle@LDA.Brandenburg.de; office@datenschutz.bremen.de; presse@datenschutz.hamburg.de; pressestelle@datenschutz-hessen.de; info@datenschutz-mv.de; pressestelle@lfd.niedersachsen.de; pressestelle@ldi.nrw.de; presse@datenschutz.rlp.de; _SLT Sächs. Datenschutzbeauftragte <sltpfSDB@slt.sachsen.de>; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de; mail@datenschutzzentrum.de; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Cc: frankechristina@outlook.de
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

·       Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?

·       Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?

·       Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?

o   Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?

o   Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?

o   Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?

o   Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

·       Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen –  über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)