Verwaltungsportale – was macht die Aufsicht?
Aktualisierung 07.10.2022: Bei Akteneinsicht (Teil der Datenkopie) mussten wir die Jas zu teilweise abwerten. Es gab im Arbeitskreis Verwaltung Diskussionen über die Beschwerden die nicht beauskunftet wurden. Auch ohne Namensnennung sind das aber personenbezogene Daten. Richtig traurig ist, wie einige Aufsichten – Bayern, Brandenburg, Niedersachen – versuchen Transparenz zu verhindern. Außerdem jetzt mit einer Beschreibung und Tabelle über die Beschwerdeinhalte. Die Kommunikation deckt jetzt alle Aufsichten ab und wird kontinuierlich ergänzt.
Im Oktober und November 2021 hat Christina Franke Beschwerde über alle damals existierenden Verwaltungsportale eingereicht. Sie hat jetzt Auskunft, Akteneinsicht und Standmitteilung eingefordert, mit folgender Email:
ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Ausversehen hat Christina in der ersten Runde eine falsche Postleitzahl angegeben, 76228 statt 76137. Bei gleicher Straßenanschrift in der selben Stadt eine andere Postleitzahl – die Post findet den Briefkasten (außer vielleicht in Berlin). Auch die Emailadresse war eine andere, als die von FragDenStaat verwendete, denn FragDenStaat generiert für jede Anfrage eine andere Emailadresse um die Antworten zuordnen zu können. Damit war die Identifikation von Christina nicht ganz einfach, aber alle Aufsichten hatten aufgrund der Beschwerde die richtige Anschrift. Immerhin, nach einem Personalausweis wurde Christina nie gefragt.
Inhalt
Ergebnisse im Überblick
Die Ergebnisse haben wir gemeinsam auf dieser Seite zusammengetragen. Die folgende Tabelle fasst den Stand der ersten Auskunft zusammen, die mit einem Farbcode zusammenfasst, ob unsere Erwartung hinsichtlich der Anfrage eingehalten wurde. Erläuterungen direkt unter der Tabelle.
Portal (Beschwerde) | PLZ | Datum der Anfrage | Erstreaktion | Datum der Auskunft | Verfahren zu Artikel 15 III S.3 | Standmitteilung? | Akteneinsicht? | Erkennbare Kommunikation mit dem Verantwortlichen? |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bund | 76228 | 02.08.2022 | 03.08.2022 | 18.08.2022 | Passwort per Email + Schreiben und CD per Postzustellurkunde | Nein. Zuvor 25.05.2022 – keine Beschwerde – widersprochen | teilweise | Nein (möglicherweise anderer Vorgang) |
Baden-Württemberg | 76137 | 03.08.2022 | 03.08.2022 | 09.09.2022 | Die Auskunft kommt transportverschlüsselt per Email und enthält nur Informationen nach Artikel 15 I, keine Datenkopie nach Artikel 15 III, keine Standmitteilung, keine Akteneinsicht – und damit hat wohl auch keine Kommunikation mit dem Verantwortlichen stattgefunden. | |||
Bayern | 76228 | 02.08.2022 | -- | 24.08.2022 | Papier | 26.09.2022. Zuvor 25.07.2022. | verweigert (24.08.2022) (Artikel 20 II BayDSG) | Nein |
Berlin | 76228 | 02.08.2022 | 03.08.2022 | 19.09.2022 | Papier (beidseitig) | Beschwerde ignoriert | teilweise | Nein |
Brandenburg | 76228 | 02.08.2022 | -- | 26.08.2022 | Papier | Beschwerde abgelehnt (18.01.2022) | abgelehnt (23.09.2022) | Nein |
Bremen | 76228 | 02.08.2022 | -- | 14.09.2022 | Papier, keine Datenkopie | Beschwerde nicht bearbeitet (hausinterner Irrläufer) | Nein | Nein |
Hamburg | 76228 | 02.08.2022 | -- | 05.09.2022 | Email mit unverschlüsselten Zip-Anhängen, keine durchgängige und erzwungene Transportverschlüsselung | 25.08.2022 | teilweise | belangloses |
Hessen | 76228 | 02.08.2022 | -- | 10.08.2022 | Papier | 21.12.2022 keine Hinweise | Abgelehnt (§29 II HVwVfG) | vermutlich ja |
Mecklenburg-Vorpommern | 76228 | 02.08.2022 | -- | 20.09.2022 | verschlüsseltes Zip, Passwort per Kontaktformular | 07.07.2022 | teilweise (20.09.2022) | Ja |
Niedersachsen | 76228 | 02.08.2022 | 02.08.2022 | 01.09.2022 | Auf Christinas Vorschlag Zip + Passwort per Post | 01.09.2022 | abgelehnt (27.09.2022) | Kein Datum |
Nordrhein-Westfalen | 76137 | 09.08.2022 | 10.08.2022 | 18.08.2022 | Papier (beidseitig) | Beschwerde ignoriert | teilweise | Nein |
Rheinland-Pfalz | 76228 | 02.08.2022 | 20.09.2022 | erste Reaktion erst nach Joachims Pressenanfrage | ||||
Sachsen | 76228 | 02.08.2022 | 02.08.2022 | 18.08.2022 | Papier (Einschreiben) | Nein – Überprüfung eingeleitet (16.08.2022) | teilweise | 10.08.2022 |
Sachsen-Anhalt | 76228 | 02.08.2022 | 25.08.2022 | Papier | Verfahren ohne Mitteilung eingestellt (25.08.2022) | teilweise | Nein | |
Schleswig-Holstein | 76228 | 02.08.2022 | 03.08.2022 | 31.08.2022 | Papier | 29.08.2022 | teilweise | 30.06.2022 |
Thüringen | 76228 | 02.08.2022 | -- | 09.09.2022 | Papier, Datenkopie unvollständig (nur Metadaten) | 13.09.2022 (unzureichend) | Nein | Nein |
Mit zusammenfassenden Farben für die Standmitteilung haben wir uns sehr schwer getan. Grün oder gelb gab es, wenn vor Christinas Auskunftsanfrage etwas unternommen wurde.
Auskunftsverfahren
Ist in der Tabelle nicht schon genug rot, es gibt noch mehr zu beanstanden. Für eine Tabelle zu viele unterschiedliche Probleme:
- Niedersachsen denkt zuerst, Baden-Württemberg sei zuständig. Berlin denkt, Frag-Den-Staat bzw. die Open-Knowledge-Foundation müsse Auskunft erteilen. Solche Hinweise mögen in Ordnung sein, wenn man andernfalls eine reine Negativauskunft erteilen würde, aber man sollte doch erstmal prüfen ob man wirklich nichts selbst gespeichert hat.
- In Artikel 12 III steht
... unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung.
Nach gut einem Monat (09.09.) fehlen die Auskünfte von Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, und Thüringen. Auch Hamburg hat das Ziel auch knapp verfehlt, aber den Geschwindigkeitsvorteil der Email genutzt. Fast die Hälfte der Aufsichten ignoriert die vorgegebene Frist. - Wie oben angedeutet, die Identifikation war ein Problem. Erkennbar gestört hat sich erstmal gar keine Aufsicht. Die Auskunft des BfDI konnte wegen falschen Adressen zweimal nicht zugestellt werden, soll aber noch kommen. Wir können daher nichtmal ausschließen, dass auf der avisierten CD eine Negativauskunft ist – das wäre bei abweichenden Kontaktdaten eine valide Antwort. Bayern hat tatsächlich beide Anschriften und beide Emailadressen beauskunftet. Hamburg hat eine weitere Anschrift erfunden.
- Bis auf Bund, Baden-Württemberg, Hamburg, und Niedersachsen ignorierten alle Artikel 15 III S.3
Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
Die anderen Auskünfte kamen per Post auf Papier. Auf Nachfrage reagierten die meisten bisher nicht, Nordrhein-Westfalen hat eine abenteuerliche Begründung geliefert, Hessen hat die Auskunft dann ohne qualifizierte Transportverschlüsselung per Email geschickt. Auch Hamburg schickt die Auskunft ohne auf durchgehende Transportverschlüsselung zu achten. Würden wir die Auskunft als sensible Daten von Christina einstufen, dann würden wir das als Verstoß gegen Artikel 32 auffassen, so ist es nur peinlich für die Aufsicht. Da die Beschwerden öffentlich waren, werden in erster Linie die Rechte der beteiligten Mitarbeiter verletzt. Überraschend ist das nicht, auf Emailsicherheit bei öffentlichen Einrichtungen finden sich nur drei Aufsichten mit qualifizierter Transportverschlüsselung, und wie eine Emailwechsel von Joachim mit dem BfDI ergeben hat, die Mitarbeiter wissen das gar nicht. Und hier ist es noch etwas komplizierter, aus dem Email-Header – der wird bei der Übertragung um Informationen der beteiligten Emailserver angereichert – ergibt sich, dass einer der Dataport-Server nicht verschlüsselt. Dass Dataport Sicherheit nicht ernst nimmt – natürlich keine Überraschung. - Niedersachsen fragt drei Tage vor Fristablauf per Email nach einem PGP-Schlüssel. Auch Bremen und Schleswig-Holstein würden einen PGP-Schlüssel per Email akzeptieren. Über eine Aufsicht kann man sich leider nirgends beschweren, ansonsten gilt aber die gleiche Argumentation wie in Bundesamt für Unsicherheit will oder akzeptiert Zertifikat per Email. Schlüssel und Inhalte sollen nie auf dem gleichen Weg übermittelt werden. Christina hat auf diese Bitten verschlüsselte Zips und Passwort per Post vorgeschlagen oder bei Schleswig-Holstein das Kontaktformular benutzt und damit ein Passwort vorgeschlagen.
- Erwägungsgrund 63 S.4 wird von allen Aufsichten ignoriert:
Nach Möglichkeit sollte der Verantwortliche den Fernzugang zu einem sicheren System bereitstellen können, der der betroffenen Person direkten Zugang zu ihren personenbezogenen Daten ermöglichen würde.
- Baden-Württemberg schickt keine Datenkopie, sondern verweist stattdessen auf die Anfrage auf FragDenStaat. Das ist weder korrekt noch vollständig, denn auch Baden-Württemberg hat bestimmt die Mails über den Arbeitskreis bekommen und hätte die beauskunften müssen. Oder es fehlen Angaben dazu, dass Mails des Arbeitskreises früher gelöscht werden. Im übrigen dokumentiert diese Auskunft dann Untätigkeit.
- Einige Aufsichten haben keine Akteneinsicht gewährt, obwohl in den Informationen nach Artikel 15 I oft unklar bleibt, ob die Akten auf Papier (Einsichtsrecht dann nur nach §29 VwVfG bei der Behörde, hilfsweise nach dem jeweiligen IFG, aber keine Pflicht, dass gescannt wird) oder elektronisch geführt werden (dann sind die Akten unserer Auffassung nach personenbezogene Daten die auch elektronisch zu beauskunften sind). Einige Aufsichten, z.B. Schleswig-Holstein, lassen erkennen, dass Akten auf Papier mit Kommunikation elektronisch gemischt wird – da wäre dann der elektronische Anteil vollständig zu beauskunften. Seltsamerweise bekam Christina dann auch Teile der Papierakten gescannt, aber sie bekam oft keine elektronische Kommunikation mit den Verantwortlichen zu sehen. Daher findet sich in der Tabelle oft die Kombination Akteneinsicht: Ja/Kommunikation mit dem Verantwortlichen: Nein – hat die Aufsicht mit dem Verantwortlichen kommuniziert ohne das "einsehbar" zu machen, dann müssten wir ggfs. die Farben umdrehen.
- Mit Ausnahme von Brandenburg, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein hat keine der Aufsichten vollständige Angaben zu Artikel 15 I lit. g und teilweise lit. c gemacht. Wie sich aus den Auskünften von Hamburg, Niedersachsen, Sachsen (Vorgang 3-1468/13/4), und Schleswig-Holstein ergibt, haben die Aufsichten untereinander Informationen zu unseren Beschwerden ausgetauscht, in denen auch unsere Namen auftauchen. Mit Ausnahme von Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein sind damit auch alle Datenkopien nach Artikel 15 III unvollständig, denn nicht nur die Kommunikation mit sondern auch über den Betroffen oder seine Beschwerden sind personenbezogene Daten.
- War Sachsen gerade gut, weil vollständig, dann müssen wir feststellen, dass Sachsen nichts von Anonymisierung zu verstehen scheint, wie Seite 11 von Vorgang 3-2003/15/62 andeutet. Brandenburg hat auch beauskunftet, dass man die anderen Aufsichten nach lit. c informiert habe, aber die Angaben zu lit. g fehlen.
- Bayern hat die Akteneinsicht mit Hinweis auf Artikel 20 II BayDSG abgelehnt. Dass Bayern das Grundgesetz nicht so ernst nimmt und dem auch nie zugestimmt hat – bekannt. Akteneinsicht ist in einem Rechtsstaat ein Grundrecht, um seine Rechte auch gegenüber dem Staat durchsetzen zu können, eine derart weitgehende Einschränkung der Akteneinsicht ist unserer Meinung nach auch nicht vereinbar mit Artikel 78 DSGVO. Hessen beruft sich dagegen auf §29 II HVwVfG – aber wenn das richtig ist, dann besteht unserer Meinung nach Handlungsbedarf nach Artikel 58 DSGVO.
- Eine Standmitteilung nach Artikel 77 II i.V. mit Artikel 78 II DSGVO haben nur Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geliefert. Die Entscheidung von Brandenburg enthält weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch ernsthafte Gründe warum man der Beschwerde nicht nachgegangen ist. Sachsen-Anhalt hat das Beschwerdeverfahren eingestellt, ohne Christina das überhaupt mitzuteilen – ein Verstoß gegen Artikel 77 II DSGVO und §41 VwVfG, und in einem Rechtsstaat ist das nicht akzeptabel. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben anscheinend begonnen, der Beschwerde nachzugehen, aber Details bleiben unklar. Bayern und Hamburg wollen die Standmitteilung separat schicken, eingetroffen ist bisher keine. Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde ignoriert, dann muss man natürlich auch keine Standmitteilung schicken.
- Bei Akteneinsicht wurden die Namen von Mitarbeitern, die bisher nicht nach außen in Erscheinung getretenen sind, in aller Regel nicht geschwärzt und damit – soweit das nicht im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter anders geregelt sein sollte – gegen Artikel 15 IV verstoßen. Auch bei Hamburg mussten wir nachschwärzen.
- Auch nur bei Akteneinsicht feststellbar: mit dem Verantwortlichen wurde in kaum einem Fall kommuniziert oder es hat rechtswidrig keinen Eingang in die Akten gefunden. Ausnahmen: Hamburg und Sachsen, dazu mehr unten.
Beschwerde und Standmitteilung
Da einige Aufsichten – in unseren Augen rechtswidrig – weder Akteneinsicht noch Standmitteilung geliefert haben, bezieht sich das folgende auf die Aufsichten bei denen das vorliegt. Bei den anderen ist leider zu erwarten, dass es genauso aussieht und man genau deswegen beides nicht geliefert hat. Ganz offensichtlich ist das bei Baden-Württemberg, der LfDI hat auch Joachims Beschwerde nicht bearbeitet (siehe Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg – ein schwarzes Loch? und 0554.1-25/85).
Traurig aber wahr: fast alle Aufsichten haben die Beschwerde zumindest teilweise ignoriert, wegdiskutiert oder ausgesessen. In den Auskünften findet sich in erster Linie die Kommunikation mit Christina sowie im AK Verwaltung. Die von uns erwartete Reaktion auf eine Beschwerde wäre, eine Stellungnahme vom Verantwortlichen einzuholen – das hat in kaum einem dieser Beschwerdeverfahren stattgefunden. Besonders peinlich Nordrhein-Westfalen: man diskutiert intern, ob man die Beschwerde ignorieren kann. Sachsen fordert die Stellungnahme erst ein, nachdem Christina Auskunft, Akteneinsicht und Standmitteilung eingefordert hat, also 9 Monate nach Beschwerde. Hamburg diskutiert zwar die Datenschutzerklärung und gibt Christina da Recht, nicht aber die Sicherheitsprobleme wie fehlende Verschlüsselung bei Dataport – Die Beschwerde betrifft weitestgehend Einzelheiten, die derHmbBfDI nicht als datenschutzrechtlich problematisch beurteilt.
Nicht drücken sollten sich gerade die Dataportländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein. Denen liegen ja auch Beschwerden von Joachim vor, der die Sicherheitsmängel von innen kennengelernt hat – Dataport – kann man nur verpfeifen! Schleswig-Holstein scheint inzwischen eine Untersuchung eingeleitet zu haben, die aber vom Verantwortlichen verzögert wird.
Die einzige Aufsicht die offensichtlich aktiv geworden ist und dabei auch Sicherheitsmängel festgestellt haben muss ist Hessen. Was genau Hessen gefunden hat ist unklar, denn die Akteneinsicht wurde mit Hinweis auf §29 II HVwVfG abgelehnt, da die Akte IT-sicherheitsrelevante Informationen über das Verwaltungsportal enthält. Die Akteneinsicht könnte daher die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der beteiligten Behörden beeinträchtigen. Beim Bekanntwerden des Inhalts der Akte sind zudem erhebliche Interessen des Landes betroffen und es bestehtdie Gefahr von Nachteilen für das Wohl des Landes.
Das erinnert sehr stark an das Bundesamt für Unsicherheit, das auch zugeben musste, dass der Staat unsichere IT-Systeme betreibt. Gefährdet sind dabei aber nicht das Wohl des Landes sondern die Daten der Bürger. Wir können aber auch nicht ganz ausschließen, dass man dieses Ergebnis antizipiert hat und gar nicht mit dem Verantwortlichen kommuniziert wurde. Möglich ist auch, dass man nichts getan hat und missbräuchlich die Akteneinsicht verweigert.
Beschwerdeinhalt und Rückmeldungen
Die von Christina gemeldeten Probleme unterscheiden sich nach Portal. Bei allen hat sie unterstellt, dass im Rechenzentrum weder die Kommunikation noch die Speicherung von Daten verschlüsselt stattfindet – weil das im Grundschutz nur bei Schutzbedarf "hoch" als "SOLL", nicht aber als "MUSS" vorgesehen ist, und entsprechend selten umgesetzt wird – siehe Ist Verschlüsselung Pflicht – Grundschutz? Auch fordert §2 V S. 2 IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund nur eine Absicherung auf Standard-Niveau, obwohl – soweit uns bekannt – Schutzbedarf "hoch" festgestellt wurde. Definitiv nicht konsequent umgesetzt wird Verschlüsselung von Dataport, da herrscht Klarheit (s. Dataport kann man nur verpfeifen!), und dass viele weitere Behörden auch VMware einsetzen und damit nicht konsequent authentifizieren und verschlüsseln kann man schon allein daran ablesen, dass viele Personaldienstleister auf Freelance inserieren Suche für meinen Kunden im öffentlichen Bereich einen VMware-Experten
.
Zum Schutzbedarf lesen wir widersprüchliches: Das Vertrauensniveau bzgl. der Authentisierung stellt dabei nicht zwingend aufden jeweiligen Schutzbedarf bzgl. der Verwaltungsleistung ab
(Brandenburg, 21.12.2021). Hamburg schreibt dazu: Im Auftragsverarbeitungsvertrag wurde ein grundschutzkonformer Betrieb auf der Basis der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen BASIS- und STANDARD-Anforderungen festgeschrieben. ... Um einem erhöhten Schutzbedarf der verarbeiteten Daten Rechnung zu tragen, wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen vereinbart. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Verschlüsselung bei der Datenübertragung.
(Hamburg, 06.07.2022). Allerdings sieht das damit angesprochene Security-Service-Level-Agreements (SSLA) Teil B, das in Hamburg wohl genauso aussieht wie in Schleswig-Holstein, nur Verschlüsselung bei der Übertragung über das Internet vor, und das ist eine Basis-Anforderung (NET.1.1 A7).
Während man über die Verschlüsselung im Rechenzentrum von außen nur spekulieren kann ist das bei den Sicherheitsfragen, schlechten Passwörtern, abweichender Domäne zwischen Portal und Email-Benachrichtigungen, dem Zwang zum Postfach und der Datenschutzerklärung anders. Das kann man bei der Registrierung beobachten. Sicherheitsfragen sind Unsinn (s. Sicherheit – Nein Unsinn!), auch wenn das BSI und die Aufsicht das anders beurteilen. Abweichende Domänen verwirren, Abweichungen auf dritter Ebene kann man aber tolerieren. Ob die Nutzung des Postfachs wirklich bei jedem Dienst freiwillig
ist, und das auch wenn die Portale zusammengeschaltet werden – das wird man sehen müssen. In der Tabelle haben wir das nicht rot markiert, aber Rheinland-Pfalz zeigt, dass es auch anders geht.
Keines der Verwaltungsportale unterstützt RFC 7672 oder BSI TR 03108, keines der Verwaltungsportale erzwingt eine verschlüsselte Emailzustellung (siehe Emailsicherheit – der Test: Verwaltungsportale) und erfüllt damit die Anforderungen der Orientierungshilfe zur Emailverschlüsselung.
Dass die Portale in ihren Datenschutzerklärungen so unterschiedliche Angaben machen ergibt natürlich keinen Sinn. Das müsste eigentlich einheitlich Artikel 6 I lit. e DSGVO öffentliches Interesse
mit Rechtsgrundlage Onlinezugangsgesetz (OZG) plus ggfs. weitere länderspezifische oder – nach Auswahl eines Dienstes – dienstspezifische Gesetze sein. Will man den Benutzer in irgendeiner Form tracken braucht man unserer Auffassung nach eine Einwilligung nach Artikel 6 I lit. a DSGVO, denn das in der Europäischen Richtlinie vorgesehene anonymisierte Tracking ist in der Praxis nicht realisierbar.
Die folgende Tabelle fasst die Probleme und Rückmeldungen zusammen. In der Kommentarspalte gab es rot, wenn die Beschwerde nicht als solche bearbeitet wurde, gelb wenn unklar blieb, was mit dem Verantwortlichen besprochen wurde. Danach müsste auch Hessen gelb gekennzeichnet werden, aber da scheint man ja wirklich etwas gefunden zu haben. Nur was man jetzt zu tun gedenkt – das bleibt im Dunkeln. Wirklich erfolgreich im Sinne von die Sicherheit ist gegeben oder wurde hergestellt war bisher keine der Beschwerden.
Portal (Beschwerde) | Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter | Unverschlüsselte Kommunikation oder Speicherung | Sicherheitsfragen | Schlechte Passwörter | Abweichende Domäne | Zwang zum Postfach | Datenschutzerklärung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bund | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | ITZBund | vermutlich ja, in Klärung | Ja – niedriges Vertrauensniveau (Seite 2) | Nein | Ja – nur dritte Ebene (Seite 2) | Ja – Nutzung freiwillig (Seite 2) | Art. 6 I lit. e, OZG | keine Beschwerde |
Baden-Württemberg | Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg | ? | vermutlich ja | Ja | Nein | Ja | Ja | Art. 6 I lit. a | Beschwerde ignoriert |
Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Digitales | AKDB | vermutlich ja, nicht beantwortet, Vermutung nicht ausreichend | kein Sicherheitsproblem | Nein | Ja – an der Angleichung wird gearbeitet | Ja – zentraler Bestandteil | Art. 6 I lit. e | Beschwerde ohne ernsthafte Prüfung oder wesentliche Änderungen abgeschlossen (28.09.2022) |
Berlin | Senatsverwaltung für Inneres und Sport | BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG | vermutlich ja, nicht beantwortet | Ja | Nein | Nein | Ja | Beschwerde ignoriert | |
Brandenburg | Ministerium des Innern und für Kommunales | ZIT-BB | ... weder begründet, noch lässt sich aus Ihrer Darlegung ein konkreter Mangel bzw. ein Defizit herleiten.(07.12.2021) | Nein | Nein | Ja | Art. 6 I lit. a und lit. e | Beschwerde abgelehnt (18.01.2022) | |
Bremen | Senator für Finanzen Bremen | Dataport (teilweise) | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Art. 6 I lit. f | Beschwerde nicht bearbeitet (hausinterner Irrläufer). |
Hamburg | Senatskanzlei Hamburg | Dataport | Ja | Nein | Nein | Ja – ...in den Hilfeseiten | Ja | "...unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Onlinezugangsgesetz (OZG), Hamburgisches Datenschutzgesetz, EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz sowie einschlägige Fachgesetze wie beispielsweise das Meldegesetz)." – wird überarbeitet | Bisher nur Datenschutzerklärung diskutiert. |
Hessen | Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung | ekom21, KGRZ Hessen | vermutlich ja | Ja | Nein | Ja | Ja | Art. 6 I lit. a und lit. e – sogar Kekse im öffentlichen Interesse | Vermutlich Sicherheitsprobleme identifiziert, unklar welche. |
Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern | Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH | vermutlich ja | Nein | Ja | Ja | Ja | §15 EGovG M-V, (a) und (e) – das OZG wird nicht erwähnt | Es werden seit 02.05.2022 Gespräche geführt (20.09.2022). |
Niedersachsen | Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport | IT.Niedersachsen, Dataport (teilweise) | Ja | Nein | Nein | Ja | Ja | Art. 6 I lit. f und lit. a | Keine Kommunikation mit Verantwortlichen ersichtlich. |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen | IT.NRW | vermutlich Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Art. 6 I lit. a, lit. b, lit. c, lit. d, und lit. e | Beschwerde ignoriert. |
Rheinland-Pfalz | Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz | KommWis Gmbh | vermutlich Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Art. 6 I lit. f und lit. a | Beschwerde ignoriert. |
Sachsen | Sächsische Staatskanzlei | ? | vermutlich Ja | Ja | Nein | Nein | Ja | § 8 OZG sowie § 11a SächsEGovG in Verbindung mit § 11 SächsEGovGDVO, Art. 6 I lit. a | Überprüfung eingeleitet (10.08.2022). |
Sachsen-Anhalt | Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt – Ministerium der Finanzen | Dataport | Ja | Nein | Nein | Ja | Ja | ? | Verfahren ohne Mitteilung eingestellt. |
Schleswig-Holstein | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Dataport | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | § 8 Onlinezugangsgesetz iVm § 1 Zentrale-Stelle-Basisdiensteverordnung und § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein, Art. 6 I lit. f | Stellungnahme angefordert (30.06.2022). |
Thüringen | Thüringer Finanzministerium | ? | vermutlich Ja | Nein | Ja | Nein | Ja | ThürEGovG, OZG, Art. 6 I lit. e | Prüfung eingeleitet. |
Fragen an die Aufsichten
Wir haben nachgefragt:
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 12.09.2022 09:55
An: <pressestelle@bfdi.bund.de>,<pressestelle@lfdi.bwl.de>,<poststelle@datenschutz-bayern.de>,<presse@datenschutz-berlin.de>,<Poststelle@LDA.Brandenburg.de>,<office@datenschutz.bremen.de>,<presse@datenschutz.hamburg.de>,<pressestelle@datenschutz-hessen.de>,<info@datenschutz-mv.de>,<pressestelle@lfd.niedersachsen.de>,<pressestelle@ldi.nrw.de>,<presse@datenschutz.rlp.de>,<saechsdsb@slt.sachsen.de>,<poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>,<mail@datenschutzzentrum.de>,<poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Cc: <frankechristina@*******.de>
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?
Anlagen: Presseausweis.pdf
Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,
********* Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – ********* Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.
Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?
- Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?
- Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?
- Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?
- Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
- Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
- Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?
- Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?
Mit freundlichen Grüßen
********* Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)
Zugegeben: die Formulierungen und insbesondere das abwimmeln
und fast nie
waren provokant und haben entsprechende Reaktionen ausgelöst. Sie treffen je nach Aufsicht natürlich auch unterschiedlich stark zu. Wie in unserer Tabelle und Text dargestellt wird, wurde (bisher) nur bei einer Beschwerde (Hessen) anscheinend etwas gefunden, aber auch bei der bleibt unklar, was gefundenwurde und was dagegen unternommen wird. Zwei Beschwerden wurden abgelehnt, eine ignoriert, eine irrte durchs Haus, im Ergebnis ohne dass der Verantwortliche eine Stellungnahme abgeben musste. Die anderen muss man als offen betrachten, und auch bei denen ist selten zu erkennen, wie ernsthaft der Beschwerde nachgegangen wird. Zumindest als Meinungsäußerung halten wir diese Formulierung daher für legitim. Bei einigen Reaktionen haben wir nach offiziellen Statistiken gefragt, denn dass Christina besonders Pech hatte lässt sich nicht ausschließen.
In vielen Reaktionen wurde wieder die Betroffeneneigenschaft von Christina in Frage gestellt, obwohl dazu schon in der allerersten Beschwerde stand Ich habe mit Ausnahme des Saarlandes das noch kein Verwaltungsportal zu haben scheint in allen Bundesländern und beim Bund ein Benutzerkonto angelegt, und erfülle damit die genannte Eingangsvoraussetzung, dass tatsächlich personenbezogene Daten in – aller Wahrscheinlichkeit nach – nicht gesetzeskonformer Weise verarbeitet werden." enthalten
. Diese Beschwerde war in allen anderen zitiert und Christina hat das mehrfach, aber nicht in allen Fällen wiederholt.
Auch dass eine Kommunikation mit den Verantwortlichen stattgefunden hat wurde mehrfach eingewandt. Allerdings nach unserer Wahrnehmung oft sehr spät und nicht über alle Beschwerdepunkte. Insbesondere Fragen oder Diskussionen zu konsequenter Verschlüsselung waren selten sichtbar. Diese Kommunikation oder zumindest Hinweise darauf hätten wir schon durch eine vollständige Auskunft bzw. Akteneinsicht bekommen müssen, und dass wir mit der unzufrieden waren stand schon vor der Presseanfrage auf dieser Seite.
Unpräzise war auch, nur Artikel 78 und nicht auch Artikel 77 anzuführen. Artikel 77 II enthält das Recht auf Standmitteilung, Artikel 78 II die Frist von drei Monaten. Dass die Aufsichten entgegen Artikel 52 IV zu wenig Ressourcen haben wussten wir schon vorher, aber wurde von vielen bestätigt. Warum eigentlich?
Ein Ergebnis aus dieser Anfrage war, dass man sich in einer Arbeitsgruppe austauscht. Nach entsprechenden Protokollen und Kommunikation haben wir dann nachgehakt.
Nicht auf die Pressenanfrage geantwortet haben Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, und Thüringen. Alle anderen Reaktionen und auch Nachfragen sind im nächsten Abschnitt wiedergegeben.
Kommunikation in Auszügen
Aufgrund der Unmenge von Papier und Dokumenten und der Notwendigkeit diese zu schwärzen – wir nehmen das sehr ernst, scheitern aber manchmal daran, bei Handschrift zu erraten was diese bedeutet – ist es nicht praktikabel, alle Dokumente hier zu veröffentlichen. Die Namen der Datenschutzbeauftragten und der Pressesprecher haben wir nicht geschwärzt. Auskunft und Standmitteilung sind soweit vorhanden in der Tabelle oben verlinkt.
Datum/Zeit | Sender | Empfänger | Thema |
---|---|---|---|
Presseanfragen ohne Antwort | |||
Dieser Abschnitt enthält alle unbeantworteten Presseanfragen | |||
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 10:40 | Joachim Lindenberg | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | AW Auskunft zu Verwaltungsportalen |
22.09.2022 08:08 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Akteineinsicht 90.22.22 0004 i.V.m. 01.60.22 0017-scho |
04.10.2022 15:18 | Joachim Lindenberg | Bundesministerium für Inneres und Heimat, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bayerisches Staatsministerium für Digitales | Sicherheitsfragen in Verwaltungsportalen |
06.10.2022 17:09 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Fwd Bereitstellung der Protokolle und Kommunikation des Arbitskreises 'Verwaltung' |
Bund | |||
19.08.2022 07:34 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Passwort |
29.08.2022 17:52 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # JUS-854 II#0195 |
06.09.2022 11:23 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # JUS-854 II#0195 |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 10:35 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke, Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 09:40 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 16:10 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 18:08 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Fwd WG Auskunft zu Verwaltungsportalen |
20.09.2022 18:51 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Re WG Auskunft zu Verwaltungsportalen |
22.09.2022 07:45 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re WG Auskunft zu Verwaltungsportalen |
15.09.2022 +9 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Auskunft nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) |
27.09.2022 14:43 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # JUS-854 II#0195 |
24.10.2022 14:34 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780_001 II#0974 |
25.10.2022 11:26 | Joachim Lindenberg | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780_001 II#0974 |
17.11.2022 15:41 | Christina Franke | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780_001 II#0974 |
Baden-Württemberg | |||
09.09.2022 23:11 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Christina Franke | Re EXTERN Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 17:49 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ |
19.10.2022 19:22 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Az. 0221.4-16_139 – Informationsfreiheit |
19.12.2022 07:21 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Unsere bisherige Korrespondenz, unser Schreiben zuletzt vom 19. Oktober 20...16_139 |
03.05.2023 17:11 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Ihr Antrag vom 19. September 2022 – Teilablehnungsbescheid, Protokolle AK ...1.4... |
Bayern | |||
Bayern kennt kein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei Beschwerden | |||
24.08.2022 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Christina Franke | Auskunft über gespeicherte Daten |
29.08.2022 19:02 | Christina Franke | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – DB-611-5 |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 18:13 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 10:40 | Joachim Lindenberg | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
26.09.2022 +2 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Christina Franke | Auskunft über gespeicherte Daten |
26.09.2022 +2 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Christina Franke | Sicherheit des Verwaltungsportals |
29.09.2022 09:15 | Christina Franke | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Re Auskunft über gespeicherte Daten – DB-611-15 |
29.09.2022 12:51 | Christina Franke | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Sicherheit des Verwaltungsportals |
13.10.2022 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | Christina Franke | Auskunft über gespeicherte Daten |
Berlin | |||
03.08.2022 10:38 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
22.09.2022 14:54 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 +5 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) |
27.09.2022 11:55 | Christina Franke | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 182.47.2 |
27.09.2022 15:40 | Joachim Lindenberg | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
21.10.2022 13:21 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
28.10.2022 +7 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) |
Brandenburg | |||
18.01.2022 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Christina Franke | Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO – Sicherheit im Verwaltungsportal Brandenburg |
26.08.2022 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Christina Franke | Auskunft nach Art. 15 DS-GVO |
29.08.2022 19:09 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – Rei_999_22_1420 |
02.09.2022 09:55 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Re Akteneinsicht Rei_999_22_1420 |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 17:49 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ |
20.09.2022 12:57 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Antw Auskunft zu Verwaltungsportalen |
20.09.2022 13:18 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg, Christina Franke | Re Antw Auskunft zu Verwaltungsportalen |
23.09.2022 16:14 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Antw Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ |
24.09.2022 13:53 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg, Christina Franke | Re Antw Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ – 002_22_1595 |
26.09.2022 07:20 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Fwd Antw Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ – 002_22_1595 |
23.09.2022 +4 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Christina Franke | Antrag auf Akteneinsicht |
04.10.2022 14:44 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Re Akteneinsicht Rei_999_22_1420 |
06.10.2022 16:00 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Bereitstellung der Protokolle und Kommunikation des Arbitskreises 'Verwaltung' |
06.10.2022 17:09 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Fwd Bereitstellung der Protokolle und Kommunikation des Arbitskreises 'Verwaltung' |
13.10.2022 21:16 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Re Bereitstellung der Protokolle und Kommunikation des Arbitskreises 'Verwaltung' – Rei_002_22_1595 |
04.11.2022 +1 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Protokolle und Kommunikation – Akteneinsicht nach AIG |
04.11.2022 +1 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Protokolle und Kommunikation – Akteneinsicht nach VwVfG |
04.11.2022 +1 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Protokolle und Kommunikation – Auskunft DSGVO |
04.11.2022 +3 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Christina Franke | Auskunft nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO |
04.11.2022 +3 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Joachim Lindenberg | Ihre Presseanfragen vom 13. Oktober 2022 |
Bremen | |||
Bremen hat die Beschwerde nicht bearbeitet (hausinterner Irrläufer) und auch die Auskunftsanfrage erst nach Joachims Anfrage beantwortet | |||
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
14.09.2022 11:58 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Christina Franke | Ihre Anfrage vom 19.11.2021 und unser Zeichen 26-050-98.22_3 |
14.09.2022 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Christina Franke | BremIFG -Sicherheit des Verwaltungsportlas [#233298] – Beschwerde nach Art. 77 DSGVO im Anschlass an IFG-Anfrage |
15.09.2022 15:09 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Re Ihre Anfrage vom 19.11.2021 und unser Zeichen 26-050-98.22_3 |
16.09.2022 13:16 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Joachim Lindenberg | Re [EXTERN]-[EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
14.10.2022 08:39 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | Re [EXTERN]-[EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
Hamburg | |||
05.09.2022 12:07 | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Re [EXTERN]-Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 15:30 | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re [EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 09:41 | Joachim Lindenberg | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re [EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 16:57 | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re [EXTERN]-AW [EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 17:43 | Joachim Lindenberg | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re [EXTERN]-AW [EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen |
Hessen | |||
Hessen hat auf Joachims Anfrage nicht reagiert | |||
02.08.2022 12:50 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
10.08.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Auskunft (Papier) |
20.08.2022 16:51 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
30.08.2022 15:19 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | 01.60.22 0017; Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
30.08.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Akteneinsichtsersuchen vom 02.08.2022 |
02.09.2022 09:42 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Akteineinsicht 90.22.22 0004 i.V.m. 01.60.22 0017-scho |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
22.09.2022 08:08 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Akteineinsicht 90.22.22 0004 i.V.m. 01.60.22 0017-scho |
30.09.2022 17:11 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
30.09.2022 18:51 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
10.10.2022 09:07 | Christina Franke | Aufsichten | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
14.10.2022 08:23 | Joachim Lindenberg | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
07.11.2022 17:09 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | AW Sicherheit des Verwaltungsportals [#233300]; unser Aktenzeichen 90.22.22004zi – Sachstand |
14.11.2022 18:46 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO-2 |
22.11.2022 16:01 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Joachim Lindenberg | Re Akteineinsicht 90.22.22 0004 i.V.m. 01.60.22 0017-scho |
23.11.2022 21:23 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re AZ 90.22.67 0103 – Datenschutzaufsicht |
24.11.2022 19:06 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re AZ 90.22.67 0103 – Datenschutzaufsicht |
21.12.2022 +7 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Ihre Beschwerde vom Freitag, den 19. November 2021 in der Sache „Sicherheit des Verwaltungsportals [#233300] |
29.12.2022 09:35 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Fwd Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004 |
13.01.2023 +4 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Ergänzende Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO und Hinweise zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten |
25.01.2023 23:13 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Auskunft 01.60.22 0017-hk_ja |
27.01.2023 07:28 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004 |
27.01.2023 14:30 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004 |
27.01.2023 14:30 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Joachim Lindenberg | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004-1 |
27.01.2023 14:31 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Christina Franke | Automatische Antwort Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004 |
27.01.2023 14:35 | Christina Franke | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Joachim Lindenberg | Fwd Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – 90.22.22 0004-1 |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
Mecklenburg-Vorpommern hat die Auskunftsanfrage erst nach der Presseanfrage aufgegriffen | |||
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
15.09.2022 12:41 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Christina Franke, Joachim Lindenberg | Auskunft Verwaltungsportale – richtige Antwort LfDI M-V |
19.09.2022 09:42 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Re Auskunft Verwaltungsportale – richtige Antwort LfDI M-V |
19.09.2022 14:31 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Christina Franke | Ihre Nachrichten vom 2. August und 6. September 2022 |
19.09.2022 14:43 | Christina Franke | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Kontaktformular – Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern |
20.09.2022 07:28 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Christina Franke | Ihr Antrag auf Auskunft_Akteneinsicht |
20.09.2022 10:46 | Christina Franke | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Re Ihr Antrag auf Auskunft_Akteneinsicht |
20.09.2022 19:58 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Christina Franke | Ihr Antrag auf Auskunft_Akteneinsicht |
20.09.2022 19:58 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Christina Franke | Ihr Antrag auf Auskunft_Akteneinsicht |
21.09.2022 09:06 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Re Ihr Antrag auf Auskunft_Akteneinsicht |
22.09.2022 12:17 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Joachim Lindenberg | Ihre Nachricht vom 21. September 2022 |
22.09.2022 14:52 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Re Ihre Nachricht vom 21. September 2022 |
26.09.2022 05:24 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Joachim Lindenberg | Ihre Nachricht vom 22. September 2022 |
Niedersachsen | |||
Niedersachsen hat auf Joachims Anfrage nicht reagiert | |||
02.08.2022 12:42 | Christina Franke | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
02.08.2022 14:07 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
31.08.2022 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Sachstandsmitteilung Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO |
01.09.2022 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Sachstandsmitteilung Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO |
01.09.2022 13:40 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
01.09.2022 13:46 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
08.09.2022 16:10 | Christina Franke | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
27.09.2022 +8 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Christina Franke | Auskunft – Akteneinsicht |
06.10.2022 13:48 | Christina Franke | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
Nordrhein-Westfalen | |||
09.08.2022 19:02 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
18.08.2022 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Christina Franke | Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO |
26.08.2022 09:29 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
26.08.2022 10:16 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Christina Franke | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
29.08.2022 09:06 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Christina Franke | T5.1.1-5651_22 WG Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
29.08.2022 19:17 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re T5.1.1-5651_22 WG Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
30.08.2022 09:26 | Christina Franke | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re T5.1.1-5651_22 WG Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 13:03 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Christina Franke, Joachim Lindenberg | WG Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 09:38 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.10.2022 11:19 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihr Antrag nach dem IFG vom 19.09.2022; Aktenzeichen 201.10 – 7222_22 |
03.11.2022 08:26 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Christina Franke | Az. T5.1.1-6214_22 – Auskunft zu Verwaltungsportalen |
22.11.2022 11:30 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Joachim Lindenberg | Ihr Antrag nach dem IFG vom 19.09.2022; Aktenzeichen 201.10 – 7222_22 |
Rheinland-Pfalz | |||
Rheinland-Pfalz hat weder die Auskunftsanfrage noch Presseanfrage beantwortet | |||
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
20.09.2022 10:15 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz | Christina Franke | GZ 085#2022_0001-0104 LfDI.0005 Ihre Anfrage vom 02.08.2022 und 06.09.2022 |
Sachsen | |||
02.08.2022 12:36 | Christina Franke | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
16.08.2022 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Christina Franke | Überprüfung des Sachverhalts |
18.08.2022 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Christina Franke | Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) |
29.08.2022 18:45 | Christina Franke | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 14:38 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 15:11 | Christina Franke | Sächsische Datenschutzbeauftragte, Joachim Lindenberg | Re WG Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 16:18 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 09:56 | Joachim Lindenberg | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
01.11.2022 +3 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | Christina Franke | Betreff ihre Beschwerde über den Umgang mit personenbezogenen |
Sachsen-Anhalt | |||
In der Auskunft von Sachsen-Anhalt findet sich eine Kopie des IZG als ob man nicht so genau weiß, was da drin steht, sowie eine Kopie der Ablehnung des IZG-Antrags. Im Anschreiben findet sich außerdem, man habe das Beschwerdeverfahren eingestellt – ohne das Christina mitzuteilen, ein Verstoß gegen Artikel 77 II DSGVO. Auch fehlen in der Auskunft alle Schreiben zur Beschwerde. Auf Joachims Anfrage wurde nicht reagiert | |||
25.08.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Christina Franke | Auskunftsersuchen |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
Schleswig-Holstein | |||
29.08.2022 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Christina Franke | Ihre Beschwerde vom 21.12.2021 |
31.08.2022 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Christina Franke | Ihr Auskunftsersuchen vom 02.08.2022 |
08.09.2022 | Christina Franke | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Passwort via Kontaktformular |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
16.09.2022 15:46 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Christina Franke | Re Eingang einer Beschwerde |
16.09.2022 17:10 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Christina Franke, Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
19.09.2022 12:25 | Joachim Lindenberg | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
06.10.2022 14:49 | Christina Franke | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Auskunft_Akteneinsicht LD3-50.01_22.004 |
18.10.2022 18:37 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Joachim Lindenberg | Re Auskunft zu Verwaltungsportalen |
04.11.2022 17:53 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz | Christina Franke | Re Fwd Auskunft_Akteneinsicht LD3-50.01_22.004 |
Thüringen | |||
06.09.2022 11:27 | Christina Franke | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
09.09.2022 | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Ihr Antrag auf Auskunft über personenbezogene Daten gemäß Art. 15 DS-GVO |
12.09.2022 09:55 | Joachim Lindenberg | Datenschutzbeauftragte | Auskunft zu Verwaltungsportalen |
13.09.2022 | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Beschwerde über Sicherheit des Verwaltungsportals [#233415] – Unterrichtung gemäß Art. 77 Abs. 2 DS-GVO |
20.09.2022 12:58 | Christina Franke | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Re Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
14.10.2022 +4 | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Christina Franke | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
Veröffentlicht am 20.09.2022, zuletzt geändert am 07.10.2022.
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