Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 12.09.2022 09:55
An: <pressestelle@bfdi.bund.de>, <pressestelle@lfdi.bwl.de>, <poststelle@datenschutz-bayern.de>, <presse@datenschutz-berlin.de>, <Poststelle@LDA.Brandenburg.de>, <office@datenschutz.bremen.de>, <presse@datenschutz.hamburg.de>, <pressestelle@datenschutz-hessen.de>, <info@datenschutz-mv.de>, <pressestelle@lfd.niedersachsen.de>, <pressestelle@ldi.nrw.de>, <presse@datenschutz.rlp.de>, <saechsdsb@slt.sachsen.de>, <poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>, <mail@datenschutzzentrum.de>, <poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Cc: <frankechristina@*******.de>
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?
Anlagen: Presseausweis.pdf
Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,
********* Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – ********* Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.
Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?
- Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?
- Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?
- Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?
- Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
- Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
- Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?
- Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?
Mit freundlichen Grüßen
********* Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)