Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 09.09.2022 11:25
An: '**************** (LDA)' <*****************@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihre Zuschrift zum Unternehmen "Amazon" - LDA-1085.3-6302/22-I

 

Sehr geehrter *************,

vielen Dank für Ihre Email. Haben Ihnen die Kollegen aus Stuttgart den Link https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeAmazon mitgeteilt? Ich habe versucht dort alles darzustellen, was mir wesentlich erscheint. Dort finden Sie auch alle Emails, von Duplikaten abgesehen. Die Emailadresse die ich bei Amazon verwendet habe ist dort nicht vollständig sichtbar, es ist joachim.lindenberg@********.

Konkret beanstanden will ich insbesondere, dass zwischen den Informationen und der Datenkopie überhaupt kein Zusammenhang erkennbar ist, und damit gegen Erwägungsgrund 63 verstoßen wird. Auch ist das Herunterladen von Unmengen Zips eine Zumutung, und das Raten, was die .csv-Dateien tatsächlich bedeuten oder enthalten (sprich welcher Zweck und welche Datenstruktur) völlig intransparent. Auch sind viele .csv Dateien „logisch“ leer, da wäre eine Negativauskunft „diese Daten haben wir bei Ihnen nicht“ verständlicher. Insofern stimmt das, was ich auf der Webseite unter „Sorry, ich bin zu dumm…“ schreibe. Dabei bin ich Informatiker…

Beantwortet das Ihre Fragen? Oder wo muss ich nachliefern?

Sie brauchen für mich nicht Englisch nach Deutsch übersetzen, denn Englisch kann ich ganz brauchbar, wenn auch nicht unbedingt juristische Feinheiten. Französisch wie ich bei einer Direktbeschwerde in Luxemburg erwartet hätte kann ich leider nicht.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Gesendet: Freitag, 9. September 2022 10:04
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Ihre Zuschrift zum Unternehmen "Amazon"

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 11.07.2022 zum Unternehmen „Amazon“ und einer Ihnen erteilten Auskunft im Rahmen des Art. 15 DS-GVO beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, die Sie ursprünglich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg gerichtet hatten und die uns von dort am 15.08.2022 zugegangen ist. Wir führen die Angelegenheit bei uns unter dem Aktenzeichen LDA-1085.3-6302/22-I.

 

Zur Zuständigkeit unter den Datenschutzaufsichtsbehörden bezüglich des Unternehmens „Amazon“ und dem möglichen weiteren Verfahrensgang möchten wir auf Folgendes aufmerksam machen:

 

Für Beschwerden gegen sog. grenzüberschreitende Verarbeitungen personenbezogener Daten sieht das EU-Datenschutzrecht eine gemeinsame Bearbeitung einer Beschwerde durch die sog. federführende Datenschutzaufsichtsbehörde und den Datenschutzaufsichtsbehörden aller weiteren von dieser Datenverarbeitung betroffenen EU-/EWR-Mitgliedstaaten vor (das sind die Datenschutzaufsichtsbehörden all derjenigen EU-/EWR-Staaten, in denen die hier relevante Datenverarbeitung in gleicher Weise stattfindet, darunter auch unser Haus).

 

Für diese gemeinsame Bearbeitung einer Beschwerde würde im vorliegenden Fall die luxemburgische Datenschutzaufsichtsbehörde federführend zuständig sein, da Amazon seine EU-Hauptniederlassung für die hier in Rede stehende Datenverarbeitung in Luxemburg hat, nämlich die Amazon EU S.à.r.l. - Société à responsabilité limitée (38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg). Diese Amazon-Niederlassung legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Nutzerdaten im Rahmen der Dienste von Amazon innerhalb der Europäischen Union fest. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen würden wir eine Beschwerde daher mittels des dafür vorgesehenen EU-Binneninformationssystems an die luxemburgische und die für den jeweiligen Fall weiteren zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-/EWR-Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bearbeitung zuleiten müssen.

 

Ansprechpartner für Sie bliebe aber stets unser Haus. Jeglicher Schriftverkehr wäre direkt an uns zu richten und wir würden diesen an die luxemburgische Datenschutzaufsichtsbehörde weitergeben und zu diesem Zweck vorher ins Englische (der Arbeitssprache der Datenschutzaufsichtsbehörden im europäischen Kooperationsverfahren) übersetzen. Ebenfalls würden wir Ihnen unaufgefordert die ins Deutsche übersetzten hier eingehenden Mitteilungen der luxemburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde zuleiten.

Um dieses Verfahren ggf. in Gang setzen zu können, wäre aber erforderlich, dass wir gegenüber der luxemburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde und damit auch gegenüber dem Unternehmen Amazon Ihre Identität offenlegen und dass Sie uns noch weitere Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, damit der luxemburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde die Prüfung des konkreten Eingabesachverhalts möglich wird und diese sich ggf. an Amazon wenden kann, um das Unternehmen zur Übersendung einer schriftlichen Stellungnahme zum konkreten Einzelfall aufzufordern.

 

Dazu zählt beispielsweise insbesondere die E-Mail-Adresse mit der Ihr Amazon-Konto verknüpft ist, aber auch sämtlicher Schriftverkehr, den Sie in dieser Angelegenheit mit dem Unternehmen geführt haben. Aus den uns bislang vorliegenden Informationen können wir lediglich den pauschalen Vorwurf entnehmen, die Ihnen erteilten Auskünfte würden nicht den Vorgaben von Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO entsprechen. Dieser Vorwurf wäre entsprechend zu konkretisieren und näher auszuführen. Ebenso ist von Interesse, ob sich seit Zusendung Ihrer Zuschrift vom 11.07.2022 ein neuer Sachstand ergeben hat oder weiterer Schriftverkehr mit dem Unternehmen stattgefunden hat.

 

Wir erwarten den Eingang Ihrer ergänzenden schriftlichen Ausführungen und Unterlagen beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht bis spätestens 30.09.2022, sofern der Angelegenheit im oben beschriebenen Verfahren weiter nachgegangen werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Bereich 3

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 18

91522 Ansbach

Tel.: (0981) 180093-***

Fax: (0981) 180093-***

E-Mail: *****************@lda.bayern.de