Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 03.03.2025 10:32
An: 'Poststelle, Poststelle' <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Beschwerde gegen die Deutsche Post AG/DHL Paket GmbH - verworfene Emails - 22-243 II#4425
Anlagen: Re: Ihr Auskunftsersuchen, [RBLTracker] None of your hosts are listed, Automatic reply: Auskunftsersuchen - BfDI 22-243 II#3947

 

Sehr geehrter **********,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.02.2025. Gerne beantworte ich Ihre Fragen:

 

Ad 1) Die neueste Auskunft datiert vom 30.01.2025 und der bisher letzte Nachtrag dazu vom 19.02.2025. Ihnen ist sicher bekannt, dass meine Beschwerde wegen unvollständiger Auskünfte unter 22-243 II#3947 bearbeitet wird. Keine der bisherigen Auskünfte war vollständig. Wirklich neue Erkenntnisse hat die letzte Auskunft m.E. nicht ergeben, der Nachtrag vom 19.02. allerdings, dass die Deutsche Post / DHL Ihre Informationspflichten und Artikel 11 Abs. 2 DSGVO ignoriert.

 

Ad 2) lindenberg.one ist mein regulärer Emailserver. Dem Emailtest dienen die Unterdomänen @et.lindenberg.one, @ut.lindenberg.one und @it.lindenberg.one (ausführlichere Dokumentation auf https://blog.lindenberg.one/EmailSicherheitsTest und https://blog.lindenberg.one/EmailTestAuthentifizierungEingang), lediglich die Testergebnisse werden von @lindenberg.one versandt, wie das auch einige andere automatisierte Prozesse tun. Eingehende Emails auf @lindenberg.one werden von mir persönlich gelesen.

Keiner der Emailtests probiert irgendetwas mit Empfangsbestätigungen, die entsprechenden Mails habe ich persönlich verschickt  und das unterschiedliche Verhalten ist persönliche Beobachtung.

 

Ad 3) Ich darf darauf hinweisen, dass es um automatische Eingangsbestätigungen geht, nicht um manuelle. Automatische Eingangsbestätigungen erfolgen typischerweise sofort und werden nur durch die Übermittlung gebremst, nicht durch Arbeitszeiten von Mitarbeitern.

 

Die Vermutung, dass die Verantwortliche Emails von @lindenberg.one abweist oder löscht liegt m.E. dadurch nahe, dass eben für diese Domäne im Unterschied zu anderen keine Eingangsbestätigung erfolgt und meine Nachfragen vom 03.02. und 12.02 nicht beantwortet wurden, sondern erst die von der abweichenden Domäne am 14.02.2025 (anbei). Darzustellen, was genau zu dieser Ungleichbehandlung führt und diese rechtfertigt, wäre nach Artikel 5 Abs. 2 DSGVO Aufgabe der Verantwortlichen.

 

Ad 4) Mein Emailserver steht auf keiner der üblichen Blacklisten (siehe Anlage, so eine Email erhalte ich täglich, und wenn ein Blacklisting festgestellt wird, wird dem nachgegangen) und hat auch – soweit mir bekannt – keine Probleme bei der Zustellung bei anderen Providern. Auch vom Inhalt der Emails halte ich Spam-Verdacht nicht für gegeben. Da es in der Vergangenheit auch Eingangsbestätigungen (Beispiel anbei, ich hebe nicht alle Eingangsbestätigungen auf) gab, vermute ich eine Änderung bei der Verantwortlichen.

 

Da ich weder eine Eingangsbestätigung noch eine (zeitnahe, ich darf auf “unverzüglich” in Artikel 12 Abs. 3 hinweisen) Antwort auf Emails von @lindenberg.one erhielt, sehe ich mich zumindest in meinen Rechten aus den Artikeln 12, 15, 22 und 79 DSGVO beeinträchtigt. Wie eine Freundin beobachtet hat, bietet das von der Deutschen Post angebotene Formular zwar eine Option, mit der man eine Kopie der Nachricht anfordern kann, eine Kopie wird aber nicht verschickt. Das Formular stellt also keine brauchbare Alternative zu Email mit Eingangsbestätigung dar.

 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2025 18:32
An: 'Poststelle, Poststelle' <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: Beschwerde gegen die Deutsche Post AG/DHL Paket GmbH - verworfene Emails

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge meines letzten Auskunftsersuchens bei Deutsche Post AG/DHL Paket GmbH ist mir aufgefallen, dass ich für Emails von der Adresse ************@lindenberg.one lediglich eine Sendebestätigung meines eigenen Servers, von der Adresse joachim.lindenberg@******** jedoch eine Empfangsbestätigung erhielt.

Ich schließe daraus, dass entweder der Emailserver der Verantwortlichen bzw. deren TK-Anbieter Emails von der Adresse (oder Domäne) ************@lindenberg.one ohne Rückmeldung löscht und damit gegen Artikel 32 DSGVO verstößt, oder dass ich mit dieser Adresse auf einer schwarzen Liste stehe, die nicht beauskunftet wurde, und die Verantwortlichen damit gegen Artikel 15 DSGVO verstoßen. Jedenfalls ist das unterschiedliche Verhalten für mich nicht nachvollziehbar und damit intransparent.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Selbstverständlich dürfen Sie meinen Namen den Verantwortlichen nennen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg