Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 22.03.2023 16:14
An: <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>
Cc: <***********@dpdhl.com>
Betreff: Beschwerde wegen unvollständiger Auskunft der Deutschen Post

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO gegen die Deutsche Post wegen unvollständiger Auskunft und damit Verstoß gegen Artikel 15 DSGVO ein. Ich muss zunächst auch feststellen, dass ich unterschiedliche Aspekte in unterschiedlichen Teilauskünften vom 06.03.2023, 09.03.2023 (beide per Email) sowie unter dem Datum vom 21.03.2023 per Post erhalten habe, was alleine schon ein Verstoß gegen eine vollständige Auskunft sowie beim 21.03.2023 gegen die Formvorschrift in Art. 15 Abs. 3 Satz 3 ist.

Immer noch nicht beauskunftet hat die Deutsche Post die Sendungsdaten, die sie unter Berufung auf das PostG nicht beauskunften will, obwohl ich bereits eingewandt habe, dass das PostG das Auskunftsrecht nicht einschränkt (siehe auch Email unten). Auch fehlt die Kommunikation mit dem BfDI anlässlich meiner Beschwerde 22-243 II#3748. Darüberhinaus sind die Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 – selbst wenn ich alle Teile zusammenlese – insgesamt unpräzise und damit intransparent. Aus der letzten Teilauskunft darf ich z.B. vermuten, dass Salesforce im Einsatz ist, aus meinen Emailtest (22-243 II#3748) vermute ich Azure. Nachvollziehbare und vollständige Angaben zu Empfängern und zum Datenexport finde ich aber in keiner Auskunft.

Die Kommunikation dazu finden Sie auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDpDhl und selbstverständlich dürfen Sie meine Identität gegenüber der Post nennen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 17. März 2023 12:31
An: '*********, HR D, DatS, KA' <***********@dpdhl.com>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Sehr geehrter **********,

bekomme ich darauf noch eine Antwort oder muss ich Beschwerde einreichen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 10. März 2023 16:30
An: '*********, HR D, DatS, KA' <
***********@dpdhl.com">***********@dpdhl.com>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Sehr geehrte **********,

weder im §39 Postgesetz noch in der Gesetzesbegründung finde ich etwas, dass dadurch das Auskunftsrecht der betroffenen Person eingeschränkt wird. Auch eine mögliche Profilbildung berechtigt m.W. nicht, Daten von der Auskunft auszunehmen. Vielmehr ist diese Möglichkeit und das Bewusstwerden der betroffenen Person darüber durch Erwägungsgrund 63 ausdrücklich gedeckt. Insofern hat m.E. der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO Anwendungsvorrang nach Unionsrecht, außer die Zusammenführung ist technisch unmöglich, dann gilt m.E. Artikel 11 DSGVO, oder Sie nennen ein Gesetz das die Voraussetzungen in Artikel 23 DSGVO erfüllt. Ich darf Sie also erneut bitten, darzustellen warum die Zusammenführung technisch unmöglich ist oder meinen Auskunftsanspruch zu erfüllen.

Ich darf Sie außerdem bitten, mir alle bei Ihnen elektronisch vorhandenen Dokumente zu meiner Beschwerde zu beauskunften.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: *********, HR D, DatS, KA <***********@dpdhl.com">***********@dpdhl.com>
Gesendet: Freitag, 10. März 2023 11:55
An: Joachim Lindenberg <
************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

das Beispiel „Internetmarke“ sollte als Erläuterung für die  Ausnahme des grundsätzlichen Suchkriteriums „postalische Adresse“ dienen.

Was technisch möglich wäre, muss auch rechtlich zulässig sein: einer Zusammenführung von Sendungsdaten pro Kunde steht § 39 Abs 3 Postgesetz entgegen. Daher ist eine Auskunft– wie bereits beschrieben - ausschließlich einzelfallbezogen über die Sendungsnummer bei Paketen und Briefen mit Zusatzleistungen möglich.

Unser Antwortschreiben auf die Eingabe 22-243 II#3748 ist Herrn ***** bereits zugegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

***********

 

Deutsche Post AG

SNL HR Deutschland

Abteilung Datenschutz, 46-8

Kriegsstr. 100

76133 Karlsruhe

 

E-Mail: ***********@dpdhl.com">***********@dpdhl.com

www.deutschepost.de

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender, Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Tobias Meyer, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson,Tim Scharwath

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard

 

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