Von: PRESSESTELLE@bfdi.bund.de <PRESSESTELLE@bfdi.bund.de>
Gesendet: 21.03.2023 12:31
An: 'Joachim Lindenberg' <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Presseanfrage Vodafone

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der BfDI weist Ihre Vorwürfe erneut entschieden zurück. Unsere Behörde prüft alle Sachverhalte, die uns erreichen sorgfältig und würdigt sie rechtlich. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, steht Ihnen selbstverständlich der Rechtsweg offen.

Es ist durchaus im Interesse des Datenschutzes und der Transparenz, wenn unterschiedliche Positionen von Betroffenen und Datenschutzaufsicht in gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Dies entspricht sowohl rechtsstaatlichen Grundsätzen als auch dem Gebot der Fairness. Der BfDI bearbeitet eine Vielzahl von Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem führt unsere Behörde eigene Kontrollmaßnahmen bei verantwortlichen Stellen durch. Über diese Arbeit legt der BfDI jährlich mit seinem Tätigkeitsbericht Rechenschaft gegenüber dem Deutschen Bundestag ab.

Mit freundlichen Grüßen
Christof Stein

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Pressesprecher-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 9977995100
E-Mail: pressestelle@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de
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Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de)

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 08:15
An: Pressestelle Postfach <PRESSESTELLE@bfdi.bund.de>
Betreff: Presseanfrage Vodafone

Sehr geehrter Herr Professor Kelber, sehr geehrter Herr Stein,



im September 2022 waren Sie erbost, als ich Sie fragte, ob ". Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen" und Sie haben das dementiert. In meiner Email vom 19.09.2022 habe ich eingeräumt, dass das eine provokante Aussage ist, aber Ihnen auch meine damalige Statistik geschickt, die diese Darstellung rechtfertigt. Ein halbes Jahr später muss ich feststellen, dass das nicht geworden besser ist, ja - und wieder provokant - der BfDI sich zum Komplizen von Konzernen wie Vodafone macht. Meine Beschwerden über Vodafone finden Sie auf https://blog.lindenberg.one/VodafoneVerbraucherrechte, aber natürlich viel detaillierter in den eigenen Akten zu den dort referenzierten Vorgangsnummern. Es domminiert Ablehnung und Verschleppung.



Speziell in der vor wenigen Wochen abgelehnten Beschwerde 24-193 II#5740 sehe ich meine provokante These erneut bestätigt. Ihr ********** von Referat 24 übernimmt im Wesentlichen die Argumente von Vodafone ohne sie zumindest einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. Auch bei den anderen Beschwerden über Vodafone aber auch bei anderen Verantwortlichen von mir und Freunden haben Ihre Mitarbeiter Ablehnungsversuche gestartet oder tatsächlich rechtskräftig abgelehnt, obwohl die Beschwerden nach unserem Verständnis berechtigt waren und daran haben die Ablehnungen nichts geändert. Nachvollziehbare und vernünftige Begründungen kann ich akzeptieren, das bloße Kopieren von Scheinargumenten der Verantwortlichen nicht. Ich schreibe also nicht von Einzelfällen sondern von einem Muster, das bei mir und anderen Betroffenen das Vertrauen in den BfDI und andere Datenschutzaufsichten weiter untergräbt.



Ich darf Sie daher fragen, was Sie zu tun gedenken, um diese Wahrnehmung zu verbessern? Oder erwarten Sie wirklich dass die Situation besser wird, wenn Betroffene zunehmend vor Gericht gehen um Ihre Rechte durchzusetzen? Was tut der BfDI intern zur Qualitätssicherung von Entscheidungen, zumal es ein Vorverfahren nicht gibt? Oder soll ich annehmen, dass die von Ihnen berichteten sinkenden Beschwerdezahlen damit zusammenhängen können, dass die Betroffenen realisieren, bringt ja doch nichts?



Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg