Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 01.12.2023 09:56
An: <*********************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter ***************,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich weiß nicht, ob ich Sie schon darauf
hingewiesen oder Sie es selbst wahrgenommen haben: zur Authentifizierung bei
Email habe ich im November ein Video veröffentlicht:
https://blog.lindenberg.one/EmailVideo. Tatsächlich würde ich mir nicht nur
SMTP-DANE sondern auch SPF, DKIM und DMARC als verbindliche Standards
wünschen - wie in den Niederlanden. Und PGP ist in meinen Augen tot,
insbesondere weil Web Key Directory zwar die Benutzbarkeit verbessert aber
die Sicherheit verschlechtert.
Dass Sie Namen schwärzen dürfen ist unbestritten und führt in aller Regel
nicht zur Sinnleere des Dokuments, wie ich das leider auch schon erlebt
habe. Angesichts von Artikel 5 Abs. 2 DSGVO denke ich dass andere Interessen
des Anbieters zurücktreten müssen.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage!
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *********************@bfdi.bund.de <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 1. Dezember 2023 09:28
An: 'Joachim Lindenberg' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zur Antwort der Telekom und den Hinweis
auf den Talk von Hr. Neumann. Ich werde mir die Thematik der
Authentifizierung beim Mailempfang mit und ohne "Email made in Germany"
etwas umfassender vornehmen und mich anschließend mit einem Vorschlag zum
weiteren Vorgehen bei Ihnen melden. Da ich den größten Teil des Dezembers
außer Haus bin gehe ich davon aus, dass dies im Januar 2024 sein wird.

Ich bin ganz bei Ihnen, dass eine Einsichtnahme in die Unterlagen nicht von
einer Zustimmung des Verantwortlichen abhängig ist. Allerdings muss ich auch
die Rechte und Interessen des verantwortlichen Anbieters berücksichtigen.
Diesen Rechtsgedanken finden Sie auch in den von Ihnen zitierten
Vorschriften, namentlich in § 29 Abs. 2 Hs. 3 VwVfG und Art. 15 Abs. 4
DSGVO. Sollte eine Schwärzung einmal Ihrer Ansicht nach unangemessen sein,
dann lassen Sie es mich gerne wissen.

Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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