Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 21.11.2023 16:48
An: <*********************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter ***************,

 

vielen Dank für die Stellungnahme der Telekom. In meinen Augen ist Email made in Germany kein wirklicher Ersatz. Er schließt schon aufgrund der erforderlichen Zertifizierung - siehe https://www.heise.de/news/So-funktioniert-E-Mail-made-in-Germany-2188248.html - bereits finanziell kleine Anbieter und Selbstbetreiber, aber auch die großen nicht deutschen Anbieter aus. Dagegen ist SMTP-DANE ein offenes Verfahren das jeder implementieren kann und das auch außerhalb von Deutschland verwendet wird, und das daher für den Nutzer wesentlich sinnvoller ist. Man kann Email made in Germany durchaus als Kartell sehen, aber dafür sind Sie ja nicht zuständig. Aber in meinen Augen verstößt das auch unangemessen gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht, das auch einschließt, Email selbst und sicher zu betreiben und auf offene Internetstandards zu vertrauen, die authentifizierte Transportverschlüsselung mit allen sicherheitsaffinen Teilnehmern einschließlich solchen bei der Telekom ermöglicht und nicht nur innerhalb eines Kartells.

 

Dass mit Email made in Germany ein besseres Sicherheitsniveau erreicht wird, wird nicht nur von mir sondern auch von Linus Neumann (CCC) in Bullshit made in Germany bestritten. Um Email made in Germany geht es ab Minute 38, aber Sie haben an den Ausführungen über DE-Mail davor vielleicht auch Spaß.

 

Vodafone muss nicht zustimmen damit ich Stellungnahmen bekomme. Darauf habe ich Anspruch nach §29 VwVfG und auch nach Artikel 15 DSGVO i.V. mit den Entscheidungen des EuGH vom 04.05.2023 – C-487/21 und 26.10.2023 – C-307/22. Dass Sie schwärzen wäre m.E. auch nicht erforderlich, erspart mir aber Arbeit bei Veröffentlichungen.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *********************@bfdi.bund.de <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 21. November 2023 14:50
An: 'Joachim Lindenberg' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 27.07.2023 zum Thema Datenschutz in der Telekommunikation. Darin hatten Sie sich über mangelnden Einsatz von DANE bei der Telekom und Vodafone beschwert.

 

Vielen Dank für Ihre offenen Worte in der letzten Mail und die Übermittlung der Positionierung der DSK.

 

Anbei finden Sie die - nur um personenbezogene Daten geschwärzte - Stellungnahme der Telekom.

 

Ich habe auch Vodafone mit zweiwöchiger Frist die Gelegenheit gegeben, ebenfalls Einwände gegen die von Ihnen erbetene Einsichtnahme in Vodafones Antwort vorzubringen. Sobald Vodafone geantwortet hat oder die Frist verstrichen ist werde ich mich wieder bei Ihnen melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -Referat 24-

 

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn

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