Von: Unabhängiges Landeszentrum für D atenschutz Schleswig-Holstein <mail@datenschutzzentrum.de>
Gesendet: 01.11.2023 15:00
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Re: Orientierungshilfe - was ist das eigentlich?
13.06/23.819
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
> Sehr geehrte Damen und Herren bei der DSK,
>
> Sie stehen als Kontaktadresse auf
> https://www.datenschutzkonferenz-online.de/kontakt.html
> <https://www.datenschutzkonferenz-online.de/kontakt.html>. Die
> Orientierungshilfen – was ist das eigentlich? Etwas verbindliches,
> vielleicht sogar eine Anweisung im Sinne von Artikel 58 Abs. 2 lit. d
> DSGVO? Oder etwas ganz anderes?
Das Format der Orientierungshilfe ist in der Geschäftsordnung der
Datenschutzkonferenz geregelt:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dsk/Geschaeftsordnung_DSK_09-2022.pdf
Auf S.2 steht:
"II. Aufgaben der Datenschutzkonferenz
Die DSK fördert den Datenschutz und verständigt sich auf gemeinsame
Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse,
Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen,
Pressemitteilungen und Festlegungen.
[...]
- Orientierungshilfen und Standardisierungen sind fachliche
Anwendungshilfen für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter,
Herstellerinnen und Hersteller und die Öffentlichkeit."
Es handelt sich nicht um eine Anweisung im Sinne des Art. 58 Abs. 2 lit.
d DSGVO, sondern um Praxishilfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marit Hansen
--
DSK-Vorsitz im Jahr 2023
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
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