Von: <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: 15.11.2023 09:17
An: <'****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 27.07.2023 zum Thema Datenschutz in
der Telekommunikation. Darin hatten Sie sich über mangelnden Einsatz von
DANE bei der Telekom und Vodafone beschwert.

Ich hatte die beiden Diensteanbieter um Stellungnahme gebeten. Die Telekom
hatte hierzu um Fristverlängerung gebeten. Vodafone hat eine Stellungnahme
abgegeben, über die ich sie heute informieren möchte.

Vodafone erklärt die Maßgaben der Orientierungshilfe entsprechend dem
aktuellen Stand der Technik fortlaufend sorgfältig zu bewerten und auf
dieser Grundlage auch umzusetzen. Dabei sieht Vodafone jedoch einen
Freiraum bezüglich der konkreten Umsetzung der Maßgaben, da es sich um
eine Orientierungshilfe handelt.

In diesem Zusammenhang verweist Vodafone auch darauf, dass Art. 32 DSGVO
"geeignete" technische Maßnahmen fordert, ohne diese weiter zu definieren
oder auf die Orientierungshilfe oder die BSI TR 03108-1 zu verweisen.

Vodafone verweist zudem darauf, dass DANE nach der BSI TR 03108-1, Ziff.
2.2.1, Abs. II, S. 1, lediglich für den Kreis der nach der Richtlinie
zertifizierten Dienstanbieter verpflichtend ist, während es sich bei der
Nutzung von DANE gemäß der BSI TR 03108-1 Ziff. 2.2.1, Abs. I, S. 2,
jedoch lediglich um eine Empfehlung handele. Hier heißt es "[.] this
exchange SHOULD be automated by using DANE/TLSA [.]".

Ich werde die Stellungnahme bewerten und mich anschließend wieder
unaufgefordert bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
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