Von: <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: 05.10.2023 08:55
An: 'Joachim Lindenberg' <****************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

es handelte sich um mündliche Termine. Die Federführung zum Katalog liegt
bei der Bundesnetzagentur. Mit Fragen zum Katalog müssten sie sich daher
bitte dorthin wenden. Der Katalog befindet sich nach meiner Kenntnis
weiterhin in der Entwicklung, ein klares Ergebnis zu Ihrer Frage habe ich
daher noch nicht. Nach dem aktuellen Stand der Gespräche stand aber
zumindest einer Anfrage bei der Telekom und Vodafone nichts entgegen und ich
wollte Sie auch ungerne noch länger warten lassen. Daher jetzt die Anfrage
an die Diensteanbieter.

Inhaltlich habe ich beide Anbieter über Ihre Beschwerde informiert, dass zum
E-Mail-Empfang auf den von Ihnen angegebenen Domänen keine DNS-based
Authentication of Named Entities (DANE, IETF RfC 7672) zum Einsatz kommt.
Außerdem habe ich die jeweiligen Testergebnisse mitgesendet und Ihren
Hinweis auf das Orientierungspapier und die BSI TR 03108-1. Dazu habe ich um
Stellungnahme innerhalb von vier Wochen gebeten.

Wenn Sie die Anfragen als PDF Dokument benötigen, lassen Sie es mich bitte
wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

Vertraulichkeitshinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte
sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 21:09
An: ********************* <*********************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

Sehr geehrter ***************,
vielen Dank für diese Mitteilung. Die Kommunikation mit der
Bundesnetzagentur findet sich leider nicht in meiner letzten Auskunft vom
Stand 21.09.2023. Da ich die Bundesnetzagentur schon kurz nach Inkrafttreten
des neuen TKGs in
https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzmanahmen-und-sicherheitsanforderungen-in-tkg-165ff/
nach dem Schutzkatalog gefragt habe wäre ich sehr neugierig, ob da ein
anderes Ergebnis als BSI TR03108 herauskam. Muss ich eine IFG- oder
Presseanfrage dazu stellen, oder können Sie mir das mit der
Bundesnetzagentur besprochene auch so zukommen lassen? Und natürlich
interessiert mich sehr, was Sie der Telekom und Vodafone geschrieben haben.
Müsste das dann nicht an alle öffentlichen Anbieter von Email gehen?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *********************@bfdi.bund.de <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 18:57
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 27.07.2023 zum Thema Datenschutz in
der Telekommunikation. Darin hatten Sie sich über mangelnden Einsatz von
DANE bei der Telekom und Vodafone beschwert.

Ich habe die beiden Diensteanbieter heute mit einer vierwöchigen Frist um
Stellungnahme gebeten. Hintergrund der Verzögerung waren mehrere Termine
zwischen BfDI und Bundesnetzagentur zur Abstimmung des Kataloges von
Sicherheitsanforderungen. Dadurch soll ein Gleichklang der Anforderungen
sichergestellt werden.

Sobald die Stellungnahmen hier eingegangen und bewertet sind, werde ich mich
wieder unaufgefordert bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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