Von: <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: 04.10.2023 18:56
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6195

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 27.07.2023 zum Thema Datenschutz in
der Telekommunikation. Darin hatten Sie sich über mangelnden Einsatz von
DANE bei der Telekom und Vodafone beschwert.

Ich habe die beiden Diensteanbieter heute mit einer vierwöchigen Frist um
Stellungnahme gebeten. Hintergrund der Verzögerung waren mehrere Termine
zwischen BfDI und Bundesnetzagentur zur Abstimmung des Kataloges von
Sicherheitsanforderungen. Dadurch soll ein Gleichklang der Anforderungen
sichergestellt werden.

Sobald die Stellungnahmen hier eingegangen und bewertet sind, werde ich
mich wieder unaufgefordert bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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