Von: Behördlicher Datenschutzbeauftra gter (BayLfD) <bDSB@datenschutz-bayern.de>
Gesendet: 22.08.2023 10:07
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Ihre Nachricht vom 9. August 2023 ist beim Bayerischen Landesbeauftragten
für den Datenschutz eingegangen und wird mit dem Aktenzeichen 541-1-26
bearbeitet.

Aufgrund der aktuell hohen Anzahl von Eingängen möchte ich Sie um
Verständnis bitten, dass sich die Beantwortung unter Umständen verzögern
kann.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Wambsganz
---
Dr. Christoph Wambsganz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
der Geschäftsstelle des
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzhinweise/ abrufen.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 9. August 2023 13:46
An: behoerdlicher-dsb@lfdi.bwl.de; peter.meier@lda.bayern.de; Behördlicher
Datenschutzbeauftragter (BayLfD) <bDSB@datenschutz-bayern.de>;
behDSB@datenschutz-berlin.de; behDSB@datenschutz-berlin.de;
bdsb@LDA.Brandenburg.de; behoerdlicherdsb@datenschutz.bremen.de;
hmbbfdibehoerdldatenschutzbeauftragte@datenschutz.hamburg.de;
bdsb@datenschutz.hessen.de; datenschutzbeauftragter@datenschutz-mv.de;
DSB@lfd.niedersachsen.de; behoerdlicher-dsb@ldi.nrw;
bdsb@datenschutz.rlp.de; BDSB@datenschutz.saarland.de; bdsb@sdtb.sachsen.de;
bdsb@datenschutzzentrum.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Betreff: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung

Sehr geehrte Frau Nadler, sehr geehrter Herr Dr. Glage, sehr geehrter Herr
Meier, sehr geehrter Herr Menger,

sehr geehrte behördliche Datenschutzbeauftragte der
Datenschutzaufsichtsbehörden,



hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen und soweit das zulässig ist – die
meisten von Ihnen bejahen ein Beschwerderecht auch über die Aufsicht in
ihrer Datenschutzerklärung – auch beschweren über Ihre Behörden, weil die
Datenschutzaufsichten die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“

nicht umsetzen. Nach meinen Erkenntnissen setzt keine Ihrer Aufsichten diese
in beiden Richtungen um, obwohl unzweifelhaft auch vertrauliche
Informationen kommuniziert werden. Näheres dazu finden Sie auf
https://blog.lindenberg.one/AufsichtEmail.



Darüberhinaus konnte ich die Datenschutzerklärungen von
Mecklenburg-Vorpommern nicht in der Navigation und die von Thüringen
überhaupt nicht finden, und die von Sachsen-Anhalt ist nur mit Mühe zu
identifizieren.



Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit dem jeweiligen Aktenzeichen und
freue mich auf eine baldige Umsetzung der Orientierungshilfe.



Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg