Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 08.09.2023 11:05
An: 'Poststelle (BayLfD)' <Poststelle@datenschutz-bayern.de>
Betreff: AW: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung
Anlagen: Presseausweis.png, Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail

 

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Petri, sehr geehrter ******************,

vielen Dank für Ihr Schreiben von heute, Aktenzeichen 541-1-26.

Dass die Bayern gegen die Orientierungshilfe gestimmt haben ergibt sich aus
einer Fußnote in der Orientierungshilfe. Ich darf Sie fragen, aus welchen
Gründen Bayern gegen die Orientierungshilfe war oder ist, und was Bayern
stattdessen für richtig hält.

Selbstverständlich kann man eine abweichende Meinung haben, aber
verpflichten die Artikel 63ff DSGVO Sie nicht, diese auszuräumen? Nicht nur
innerhalb Deutschlands sondern für den ganzen Geltungsbereich der DSGVO?

Ich darf an dieser Stelle auch an meine Anfrage vom 07.07.2023 (beigefügt)
erinnern, die Sie noch nicht beantwortet haben. Ich darf um Beantwortung bis
zum 15.09.2023 bitten.

Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (BayLfD) <Poststelle@datenschutz-bayern.de>
Gesendet: Freitag, 8. September 2023 10:02
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung

Beachten Sie bitte das Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für den
Datenschutz in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen


Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstrasse 18, 80538 München Postfach 22 12 19, 80502 München
Tel. +49 89 212 672-0 Fax. +49 89 212 672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzhinweise/ abrufen.