Von: Sven Müller <Sven.Mueller@LDA.Brandenburg.de>
Gesendet: 20.07.2023 09:03
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Antw: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Presseanfragen vom 7. und 18. Juli 2023. Sie
interessierten sich für Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei
der Übermittlung per E-Mail - sowohl im Hinblick auf unsere
Aufsichtstätigkeit als auch auf unsere Dienststelle. Dabei bezogen
Sie sich auf eine entsprechende Orientierungshilfe der Konferenz der
unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit
Stand vom 16. Juni 2021 und verwiesen auf eigene Erkenntnisse, die Sie
uns freundlicherweise zur Verfügung stellten.

Die Orientierungshilfe "Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
bei der Übermittlung per E-Mail" hat in der aktuellen Fassung weiterhin
Gültigkeit. Sie ist fester Bestandteil unserer Beratungspraxis gegenüber
Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in unserem
Zuständigkeitsbereich. Als Mitglieder der Arbeitsgruppen der
Datenschutzkonferenz überprüfen die Aufsichtsbehörden regelmäßig alle
Orientierungshilfen und aktualisieren diese bei Bedarf.

Wie sich aus Ihren Erkenntnissen bereits ergibt, bestehen im Land
Brandenburg noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Empfehlungen
aus der o. g. Orientierungshilfe. Dies betrifft sowohl das Angebot an
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die Übermittlung personenbezogener
Daten von hohem oder sehr hohem Schutzbedarf als auch einer sicheren
Transportverschlüsselung. Letztere kann von Verantwortlichen, welche die
Leistungen des Brandenburgischen IT-Dienstleisters in Anspruch nehmen,
hingegen seit Jahren genutzt werden.

Dass unsere Beratungen nicht in der gewünschten Geschwindigkeit zur
Umsetzung der Empfehlungen führen, hat in der Praxis individuelle und
sehr unterschiedliche Gründe. Dies können organisatorische, technische
und personelle Gegebenheiten auf Seiten der Verantwortlichen, aber auch
Kapazitätsengpässe auf unserer Seite sein. Allerdings spricht dies aus
unserer Sicht nicht dagegen, diese Beratungen intensiv und unter
Berücksichtigung der Orientierungshilfe fortzuführen. Zudem verweisen
wir in der Praxis bei Bedarf immer auch darauf, dass verschlüsselte
E-Mails nicht der einzige Kommunikationsweg sind, mit dem sich
datenschutzrechtliche Risiken reduzieren lassen.

Wir erfassen den Umfang unserer Ende-zu-Ende-verschlüsselter
E-Mail-Kommunikation nicht statistisch. Schätzungsweise handelt es sich
monatlich um eine zweistellige Anzahl, bei der beide Seiten eine
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen. Nach unserem Eindruck ist die
Sensibilität hierfür erheblich gestiegen, und zwar sowohl bei
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern als auch bei
Verantwortlichen. Wir stellen fest, dass die Nachfrage nach
Ende-zu-Ende-verschlüsselter E-Mail-Kommunikation zunimmt.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße

- Sven Müller. -

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Pressesprecher
Sven Müller
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Tel 033203 356-20
Fax 033203 356-49
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Sven.Mueller@lda.brandenburg.de

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