Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 15.11.2024 15:09
An: <Pressestelle@bfj.bund.de>
Cc: <******@whistleblower-net.de>
Betreff: AW: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten des Berichts nach §26 HinSchG?

 

Sehr geehrte Frau Figge,
Ihre Email vom 8.11.2024 hat meine Fragen nicht beantwortet. Sie dürfen mir
gerne auch die Daten zur Verfügung stellen, die Sie an die Europäische
Kommission gemeldet haben, auch die werden über Ihre Trägheit aller
Wahrscheinlichkeit nichts aussagen.
Ich darf Sie erneut auffordern, mir eine Auswertung hinsichtlich der
Bearbeitungszeiten zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Pressestelle@bfj.bund.de <Pressestelle@bfj.bund.de>
> Gesendet: Donnerstag, 14. November 2024 13:58
> An: ************@lindenberg.one
> Cc: ******@whistleblower-net.de
> Betreff: AW: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten
> des Berichts nach §26 HinSchG?
>
> Sehr geehrter Herr Lindenberg,
>
>
> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Im Hinblick auf Zahlen und Auswertungen
> verweise ich Sie auf meine E-Mail vom 8. November 2024 und insbesondere
> den derzeit stattfindenden Evaluierungsprozess.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> Pia Figge
>
> - Pressesprecherin -
> __________________________________________________
> Telefon: +49 228 99 410-4444
> Telefax: +49 228 410-4614
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> Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
> und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sind in der Datenschutzerklärung
> auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht.
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
> Gesendet: Dienstag, 12. November 2024 15:11
> An: Pressestelle <Pressestelle@bfj.bund.de>
> Cc: ******@whistleblower-net.de
> Betreff: AW: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten
> des Berichts nach §26 HinSchG?
>
> Sehr geehrte Frau Figge,
>
>
>
> vielen Dank für Ihre Antwort. Da scheint Ihre Behörde das Gesetz
> eigenwillig
> interpretiert zu haben, denn in meiner 1. Rückmeldung hat die externe
> Meldestelle keine Maßnahme nach §29 HinSchG ergriffen sondern im
> wesentlichen den Anwendungsbereich des Gesetzes thematisiert und sehr
> vage angedeutet, es könne (irgendwann) den Hinweis zur Untersuchung
> abgeben. Die Prüfung des Anwendungsbereichs (§28 Abs. 2 HinSchG) ist keine
> Folgemaßnahme i.S.d. §29 HinSchG und rechtfertigt damit nicht den Betriff
> Rückmeldung. Bis zur Abgabe und damit dem (potentiellen) Beginn der
> Untersuchung (§29 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. §30 HinSchG) dauerte es dann noch
> mehr als ein ganzes Jahr. So kann man jede Frist ad absurdum führen.
>
>
>
> Auch teile ich Ihre Interpretation nicht, es sei nur der Zeitraum bis zur
> ersten
> Rückmeldung relevant. Erwägungsgrund 67 Satz 1 der Richtlinie lautet:
> „Folgemaßnahmen und Rückmeldungen sollten innerhalb eines
> angemessenen Zeitrahmens erfolgen, da das Problem, das Gegenstand der
> Meldung ist, unverzüglich angegangen werden und eine unnötige Offenlegung
> vermieden werden muss. Der Zeitrahmen sollte nicht mehr als drei Monate
> umfassen, könnte jedoch auf sechs Monate ausgedehnt werden, wenn die
> besonderen Umstände des Falls dies erfordern, insbesondere wenn die Art
> und die Komplexität des Gegenstands der Meldung eine langwierige
> Untersuchung nach sich zieht.“ Auch der Plural bei Folgemaßnahmen (lit. c)
> und der Singular bei Rückmeldung (lit. d) in Artikel 11 Abs. 2 der
> Richtlinie
> deutet für mich darauf hin, dass diese Fristen einschließlich Untersuchung
> und
> abschließende Rückmeldung gedacht sind. Der Begriff Abschluss findet sich
> in
> der Richtlinie nur in Erwägungsgründen, dass der deutsche Gesetzgeber
> unterscheidet ohne die Fristen dann auf den Abschluss zu beziehen – ich
> denke das hat der Unionsgesetzgeber sich anders vorgestellt.
>
>
>
> Eine Auswertung der Rückmeldezeiten, notfalls halt der ersten, oder –
> angesichts der unterschiedlichen Interpretation welche Rückmeldung
> relevant
> ist – der Zeiten bis zum Abschluss haben Sie mir leider nicht geliefert.
> Dass Sie
> beides haben müssten ist angesichts Erwägungsgrunds 67 der Richtlinie und
> §32 HinSchG sowie der Speicherdauer in §11 Abs. 5 HinSchG offensichtlich.
> Warum enthalten Sie mir die vor? Weil meine Vermutung richtig ist, dass
> Sie
> regelmäßig zu lange brauchen? Weil Ihre Rückmeldungen mehr
> Ankündigungen als Ergebnisse enthalten?
>
>
>
> Vielen Dank und viele Grüße
>
> Joachim Lindenberg
>
>
>
> Von: Pressestelle@bfj.bund.de <Pressestelle@bfj.bund.de>
> Gesendet: Freitag, 8. November 2024 16:31
> An: ************@lindenberg.one
> Cc: ******@whistleblower-net.de
> Betreff: AW: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten
> des Berichts nach §26 HinSchG?
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Lindenberg,
>
>
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund des in den §§ 8 und 9 des
> Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verankerten Vertraulichkeitsgebots
> kann bei Presseanfragen nicht auf Einzelfälle eingegangen werden. Soweit
> es
> Ihnen um konkrete Verfahren geht, empfehle ich Ihnen, sich unmittelbar an
> die Externe Meldestelle des Bundes zu wenden. Alles Weitere kann dann in
> dem von §§ 8 und 9 HinSchG gesetzten Rahmen geklärt werden.
>
>
>
> Zur allgemeinen Verfahrensweise nach dem HinSchG und den aufgeworfenen
> Fragen möchte ich Folgendes erläutern:
>
>
>
> Was unter „Rückmeldung“ zu verstehen ist, wird in Art. 5 Ziff. 13 der
> Whistleblower-Richtlinie definiert. Danach ist eine Rückmeldung die
> Unterrichtung des Hinweisgebers über die geplanten oder bereits
> ergriffenen
> Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen. Diese
> Definition wird vom deutschen Gesetzgeber in § 17 Abs. 2 Satz 2 HinSchG
> aufgegriffen, sie gilt für interne Meldungen sowie über den Verweis in §
> 28
> Abs. 4 Satz 5 HinSchG auch für externe Meldungen.
>
>
>
> Die gesetzlich vorgesehenen Folgemaßnahmen, die im Rahmen der
> Rückmeldung angekündigt werden können oder über deren Ergreifen
> unterrichtet werden kann, sind nach § 29 HinSchG
>
> * an die betroffenen natürlichen Personen gerichtete
> Auskunftsverlangen,
> * an den Beschäftigungsgeber gerichtete Auskunftsverlangen,
> * an Dritte gerichtete Auskunftsverlangen,
> * an Behörden gerichtete Auskunftsverlangen,
> * die Kontaktaufnahme mit dem Beschäftigungsgeber,
> * der Verweis an eine andere zuständige Stelle,
> * der Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus
> anderen Gründen,
> * die Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde zwecks
> weiterer Untersuchungen.
>
> Die Rückmeldung kann mündlich (etwa telefonisch) oder in Textform
> erfolgen.
> Für die Wahrung der Fristen gemäß § 28 Abs. 4 HinSchG ist die erste
> Rückmeldung entscheidend.
>
> Gründe, warum eine hinweisgebende Person nicht innerhalb von den in § 28
> Abs. 4 Satz 2 HinSchG vorgesehenen drei Monaten eine Rückmeldung über
> geplante/ergriffene Folgemaßnahmen erhält, können u.a. folgende sein:
>
> * Es erfolgte eine Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 4 Satz 3 HinSchG
> auf sechs Monate.
> * Die hinweisgebende Person hat keinen Kommunikationsweg eröffnet.
> * Durch die Rückmeldung werden interne Nachforschungen oder
> Ermittlungen berührt bzw. die Rechte der Personen, die Gegenstand einer
> Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, beeinträchtigt (§ 28
> Abs. 4 Satz 5 i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 3 HinSchG).
>
> Im Anschluss an eine erste Rückmeldung kann es unterschiedlich lange
> dauern, bis eine bestimmte angestrebte Folgemaßnahme tatsächlich ergriffen
> werden kann. Einer Abgabe an eine für weitere Untersuchungen zuständige
> Behörde gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 4 HinSchG müssen beispielsweise häufig
> weitere Abstimmungen mit der hinweisgebenden Person oder weitere
> Sachverhaltsermittlungen vorausgehen. In diesem Stadium des Verfahrens
> können weitere „Rückmeldungen“ an die hinweisgebenden Personen
> erfolgen, die nicht mehr fristgebunden sind.
>
>
>
> Auswertungen, wie sich die Zeiträume der Hinweisbearbeitung von Eingang
> bis Rückmeldung verteilen, liegen aktuell nicht vor. Auch erfolgt keine
> statistische Erfassung der Beschäftigungsgeber und, ob sich die Meldung
> auf
> ein Unternehmen, eine Behörde oder sonstige Organisation bezieht. Ich
> teile
> Ihnen aber gerne die aktuellen Eingangszahlen (Stand: Ende Oktober 2024),
> aufgeteilt nach Monaten, mit.
>
>
>
> Meldungen
>
> 2023
>
> 2024*
>
> Januar
>
> -
>
> 142
>
> Februar
>
> -
>
> 136
>
> März
>
> -
>
> 115
>
> April
>
> -
>
> 94
>
> Mai
>
> -
>
> 108
>
> Juni
>
> -
>
> 151
>
> Juli
>
> 42
>
> 110
>
> August
>
> 49
>
> 143
>
> September
>
> 82
>
> 188
>
> Oktober
>
> 55
>
> 198
>
> November
>
> 70
>
>
>
> Dezember
>
> 112
>
>
>
> SUMME:
>
> 410
>
> 1385
>
>
>
> * In Einzelfällen kann es noch zu einer geringfügigen Korrektur der
> Eingangszahlen kommen, insbesondere in den Fällen, in denen sich erst
> später
> herauskristallisiert, dass die einsendenden Personen zunächst eine
> Beratung
> nach § 24 Abs. 2 HinSchG favorisierten und noch keine Meldung im
> eigentlichen Sinne abgeben wollten.
>
>
>
> Abschließend möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass bis Mitte des
> Jahres 2025 eine nationale Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf
> der Grundlage der eingehenden Meldungen erfolgen soll (vgl. Gesetzentwurf
> der Bundesregierung BT-Drs. 20/3442, VII. Befristung; Evaluierung, S. 55
> f.;
> Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 2022 - BR-Drs. zu
> 20/23 - und Erklärung von Herrn PSt Strasser (BMJ) zu Punkt 59 der
> Tagesordnung des Bundesrats vom 12. Mai 2023- Plenarprotokoll des
> Bundesrates zur 1033. Sitzung, S. 153). Soweit Daten bezüglich der
> Rückmeldezeiten in diesem Rahmen erhoben und veröffentlicht werden,
> könnten sie mit Veröffentlichung auch zur Verfügung gestellt werden.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Im Auftrag
>
>
>
> Pia Figge
>
>
>
> - Pressesprecherin -
>
> __________________________________________________
>
> Telefon: +49 228 99 410-4444
>
> Telefax: +49 228 410-4614
>
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>
> 53094 Bonn
>
>
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>
> 53113 Bonn
>
>
>
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> und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sind in der Datenschutzerklärung
> auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht.
>
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one
> <mailto:************@lindenberg.one> >
> Gesendet: Dienstag, 5. November 2024 16:38
> An: Pressestelle <Pressestelle@bfj.bund.de
> <mailto:Pressestelle@bfj.bund.de> >
> Cc: ******@whistleblower-net.de <mailto:******@whistleblower-net.de>
> Betreff: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten des
> Berichts nach §26 HinSchG?
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Keller-Engels, sehr geehrte Frau Häussermann,
>
>
>
>
>
>
>
> ich bin nicht nur Journalist sondern selbst auch Hinweisgeber. Mein
> Hinweis
> (Ihr Aktenzeichen 2023 0000 1993) datiert vom 3.7.2023, am 14.08.2024
> erhalte ich die Rückmeldung, das Verfahren wird nach §29 Abs. 3 Nr. 4 an
> eine
> zuständige Behörde abgegeben, und am 16.10.2024 erhält diese Behörde
> erstmalig ausreichend Informationen um den Hinweis zu untersuchen. Ich
> habe Kenntnis von einem weiteren Hinweis aus November 2023 bei dem bis
> heute keine Rückmeldung erfolgt ist.
>
>
>
>
>
>
>
> Auf mich wirkt das so, als ob Hinweise – möglicherweise auch nur solche zu
> öffentlichen Stellen – gerne von der externen Meldestelle verschleppt
> werden, jedenfalls nicht in der vom (europäischen) Gesetzgeber vorgesehen
> Zeit von drei, maximal sechs Monaten eine Rückmeldung erfolgt. In der
> Annahme, dass es sich auch um Ausrutscher handeln könnte, habe ich mit IFG
> Anfrage (FragDenStaat #312205, Ihr Aktenzeichen 2024 0000 3607) versucht,
> die Rohdaten für die Bearbeitung von Hinweisen für 2023 zu erhalten, aber
> Ihre Mitarbeiter haben alles unternommen, mir diese Daten vorzuenthalten.
>
>
>
>
>
>
>
> Ich darf Sie daher als Pressevertreter fragen, wie sich die Zeiträume der
> Hinweisbearbeitung von Eingang bis Rückmeldung verteilen (= Anzahl der
> Hinweise aufgetragen über die Bearbeitungsdauer, ggfs. gruppiert nach
> Monaten) und Ihnen damit Gelegenheit geben darzustellen, dass diese beiden
> Hinweise Ausrutscher und nicht der vermutete Normalfall sind. Idealerweise
> differenzieren Sie bitte auch nach öffentlichen und nicht-öffentlichen
> Stellen.
>
>
>
>
>
>
>
> Vielen Dank und viele Grüße
>
>
>
> Joachim Lindenberg
>
>
>
> (Presseausweis anbei)
>
>
>
> INVALID HTML