Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 05.11.2024 16:37
An: <pressestelle@bfj.bund.de>
Cc: <******@whistleblower-net.de>
Betreff: Fehlendes Tempo bei der Bearbeitung von Hinweisen, Rohdaten des Berichts nach §26 HinSchG?
Anlagen: Presseausweis.png

 

Sehr geehrte Frau Keller-Engels, sehr geehrte Frau Häussermann,

 

ich bin nicht nur Journalist sondern selbst auch Hinweisgeber. Mein Hinweis (Ihr Aktenzeichen 2023 0000 1993) datiert vom 3.7.2023, am 14.08.2024 erhalte ich die Rückmeldung, das Verfahren wird nach §29 Abs. 3 Nr. 4 an eine zuständige Behörde abgegeben, und am 16.10.2024 erhält diese Behörde erstmalig ausreichend Informationen um den Hinweis zu untersuchen. Ich habe Kenntnis von einem weiteren Hinweis aus November 2023 bei dem bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist.

 

Auf mich wirkt das so, als ob Hinweise – möglicherweise auch nur solche zu öffentlichen Stellen – gerne von der externen Meldestelle verschleppt werden, jedenfalls nicht in der vom (europäischen) Gesetzgeber vorgesehen Zeit von drei, maximal sechs Monaten eine Rückmeldung erfolgt. In der Annahme, dass es sich auch um Ausrutscher handeln könnte, habe ich mit IFG Anfrage (FragDenStaat #312205, Ihr Aktenzeichen 2024 0000 3607) versucht, die Rohdaten für die Bearbeitung von Hinweisen für 2023 zu erhalten, aber Ihre Mitarbeiter haben alles unternommen, mir diese Daten vorzuenthalten.

 

Ich darf Sie daher als Pressevertreter fragen, wie sich die Zeiträume der Hinweisbearbeitung von Eingang bis Rückmeldung verteilen (= Anzahl der Hinweise aufgetragen über die Bearbeitungsdauer, ggfs. gruppiert nach Monaten) und Ihnen damit Gelegenheit geben darzustellen, dass diese beiden Hinweise Ausrutscher und nicht der vermutete Normalfall sind. Idealerweise differenzieren Sie bitte auch nach öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(Presseausweis anbei)