Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 22.08.2024 17:47
An: <buergerkommunikation@bfj.bund.de>
Betreff: AW: Information

 

Sehr geehrter *************,
vielen Dank für Ihre Information vom 16.08.2024.
Dass Sie die Identität von Dataport nicht an das ULD mitteilen überrascht
mich. Ich hatte den Text in Ihrem Schreiben vom 29.04.2024 als einen nicht
im Detail angepassten Mustertext verstanden. Dass das ULD ohne Kenntnis der
Person, die Gegenstand der Meldung ist, recherchieren kann oder will, halte
ich für sehr unwahrscheinlich. Außerdem gehe ich davon aus, dass die
Voraussetzung aus § 8 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. §29 Abs. 2 erfüllt sind (vgl.
Stille in Thüsing, Hinweisgeberschutzgesetz, 1. Auflage 2024, §8 Rn. 22; aA
Colneric/Gerdemann in BeckOK HinSchG, Colneric/Gerdemann, 3. Edition Stand:
15.04.2024, Rn. 27, wobei die genannten Referenzen andeuten, dass sich die
Diskussion eher auf interne Meldestellen bezieht).
Natürlich halte ich es für möglich, dass das ULD auch ohne Sie auf die
Identität schließen kann oder könnte.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg