Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 21.12.2023 13:05
An: <buergerkommunikation@bfj.bund.de>
Betreff: AW: Zwischennachricht
Sehr geehrter **************,
vielen Dank für Ihre weitere Rückmeldung vom 21.12.2023, 2023 0000 1993.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass sich die Frist für §32 nach meinem
Verständnis nicht aus Ihren einzelnen Zwischenschritten ableitet sondern ab
Meldungseingang. So auch Colneric/Gerdemann in BeckOK HinSchG, §32 Rn. 36,
1. Edition, Stand: 15.10.2023. Wie kommen Sie zu einer anderen Auffassung?
Ob Ihre bisherigen Maßnahmen "geeignet" im Sinne von §32 Abs. 1 Nr. 1 a sind
darf ich zumindest angesichts des Erwägungsgrunds 67 der Richtlinie und auch
der Gesetzesbegründung S. 87 bezweifeln. Die Anfrage bei Dataport
hinsichtlich KRITIS hätten Sie schon viel früher stellen können, spätestens
bei Erstellung Ihres Vermerks vom 15.09.2023, eine Anfrage bei Dataport, dem
BfDI oder dem Kraftfahrtbundesamt, ob die Mängel abgestellt wurden, haben
Sie dabei unterlassen. Die stellen Sie erst dann, wenn KRITIS verneint
wurde?
Insgesamt habe ich nicht den Eindruck, dass Sie eine Rückmeldung über
geeignete Folgemaßnahmen im Sinne von §32 Abs. 1 Nr. 1 a innerhalb des vom
Gesetzgeber vorgesehenen Zeitraums beabsichtigen. Aber ich lasse mich gerne
überraschen...
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: buergerkommunikation@bfj.bund.de <buergerkommunikation@bfj.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 21. Dezember 2023 11:22
An: ****************@lindenberg.one
Betreff: Zwischennachricht
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