Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 10.04.2022 07:33
An: <datenschutz@unitymedia.de>
Betreff: Ihre "Auskunft" vom 8.4.2022
Anlagen: *********">Ihre Schreiben vom 1.4.2021 und 8.4.2021 - Kundennummer *********
Sehr geehrte ***********, sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermute *********** ist keine natürliche Person, denn eine natürlich Person hätte sich an meine Emails vor fast genau einem Jahr erinnert, von denen ich nur die letzte anhänge. Da sich diese Emails nicht in der Auskunft wiederfindet kann ich also auch gleich feststellen, dass Ihre Auskunft erneut weder vollständig noch formgerecht ist. Ich spare mir Ausführungen zu Mängeln die ich schon letztes Jahr gerügt habe. Stattdessen:
- Ihr Schreiben ist so mega-gestrig. Dass seit dem 1.12.2022 das TTDSG gilt, ist egal, auch wird nicht erwähnt, dass Sie inzwischen das Vodafone Portal statt Unitymedia benutzen. Ich weiß gar nicht, wo ich wirklich hinsehen soll. Mehrere Stellen halte ich außerdem für unzumutbar und unzulässig.
- Ich hatte Sie ausdrücklich aufgefordert Informationen zu den von mir gemeldeten Störungen zu beauskunften. Dazu haben Sie mir mit separatem Schreiben nur zwei eingehende Anrufe genannt, alle Rückrufe, alle Informationen im Servicemanagement, alle meine Emails fehlen. Bei letzteren handelt es sich meiner Auffassung nach um Handelsbriefe, die Sie wahrscheinlich nicht löschen. Dazu fehlen übrigens alle Informationen in Ihrem einleitenden Teil, der vermutlich Artikel 15 (1) abdecken soll, es aber nicht tut.
- In MyVodafone kann ich zu Aufträgen nur Datum und Status aber keine Inhalte sehen. Was auch immer Sie sich dabei denken – der Inhalt gehört dazu.
- Sie erwähnen §34 BDSG, aber keine konkreten Daten die Sie begründet nicht beauskunften. Was soll das?
- Mit Email vom 26.2.2022 habe ich meine Einzugsermächtigung widerrufen. Ich vermisse in der Auskunft eine Darstellung welche Einwilligungen – abgesehen von Werbung – gegeben oder widerrufen habe, auch sehe ich einen Verstoß gegen Artikel 7 DSGVO darin, dass Sie trotzdem abgebucht haben.
- Dass Sie überall nur die falsche aber nicht die richtig Emailadresse erwähnen – obwohl die richtige im Vodafone Portal steht. Vodafone hat ganz offensichtlich keinen Überblick darüber welche Daten es wo verwendet.
- Wenn Sie meine richtige Emailadresse aus rechtswidrigen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie die vollständige Auskunft gerne auch per DVD per Post schicken.
Bitte teilen Sie mir bis zum 17.4.2022 mit, ob Sie nachbessern wollen oder ob ich rechtliche Schritte einleiten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
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