Von: <noreply@bnetza.de>
Gesendet: 04.03.2022 06:11
An: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Betreff: Bundesnetzagentur – Vorgangsnummer 2022-03-04-0004

 

Erfassungsbestätigung – Bundesnetzagentur

Vorgangsnummer 2022-03-04-0004

Sehr geehrter Herr Lindenberg,


vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur
wenden.

Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und
ist unter der oben genannten Vorgangsnummer registriert. Hinweise zum
Datenschutz finden Sie auf unseren Internetseiten, Sie können diese
Informationen auch schriftlich anfordern.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine zeitnahe Bearbeitung nicht in
allen Fällen möglich. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines
Anbieterwechsels wird Ihr Anliegen in der Regel innerhalb einer kurzen Frist
bearbeitet. Im Übrigen beträgt die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet in
der Regel zwischen zwei bis sechs Wochen.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sie Ihr Anliegen ggf. auch bei
Ihrem Anbieter bereits detailliert geltend gemacht haben, so dass dieser den
vollständigen aktuellen Sachverhalt kennt und somit der Sache
schnellstmöglich nachgehen kann (z. B. im Falle einer Störung Ihres
Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in
Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus
Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern
mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der
Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw.
Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei
mehrtägigen Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit einem
Anbieterwechsel regelmäßig der Fall. Dabei prüft die Bundesnetzagentur im
Rahmen ihrer Aufsichts- und Kontrollbefugnisse insbesondere, ob die Anbieter
möglicherweise gegen telekommunikationsrechtliche Kundenschutzbestimmungen
verstoßen.

Bestehen offenkundig keine Eingriffs- oder Unterstützungsmöglichkeiten
seitens der Bundesnetzagentur, erhalten Sie möglicherweise keine weitere
Antwort.

Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw.
Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, bittet die Bundesnetzagentur auf der
Grundlage Ihrer Einwilligung die beteiligten Unternehmen in der Regel
zunächst um eine Stellungnahme (in der Regel per unverschlüsselter E-Mail).
Ihr Anbieter wird sich dann möglicherweise nochmals direkt an Sie wenden, um
Ihr Anliegen zu klären. Bitte vergewissern Sie sich ggf. durch eine direkte
Nachfrage bei Ihrem Anbieter, ob eine Mitteilung, wie zum Beispiel die
Ankündigung eines Technikertermins, tatsächlich von Ihrem Anbieter stammt.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist,
vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu prüfen (z. B. die Wirksamkeit
eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den
Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des
Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.

Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige
vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz)
durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche
selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer
Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen
bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung
beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Hier kann im Rahmen eines
außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden.
Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die
Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über
den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des
Verfahrens können Sie sich auf unseren Internetseiten informieren. Sie
können diese Informationen auch schriftlich anfordern.

Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen
für eine kurze Mitteilung dankbar.

Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das
Nachtragsformular auf unserer Internetseite:
<https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK>
https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

Mit freundlichen Grüßen

Bundesnetzagentur – Kundenschutz Telekommunikation

Internet: <http://www.bundesnetzagentur.de/>
https://www.bundesnetzagentur.de
04.03.2022

Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit
personen-bezogenen Daten in der Bundesnetzagentur können Sie der
Datenschutzerklärung auf <https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz>
https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein
Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in
Textform übermittelt werden.