Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 23.01.2023 12:49
An: 'Schweizer, LfDI (LfDI)' <Schweizer@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO

 

Sehr geehrter Herr Schweizer,

Tatsächlich würde ich gerne den Verfahrensstand und -fortschritt sehen, aber schon allein die Übersicht darüber zu behalten und sicher zu sein, alle Aktenzeichen zu haben – Aufwand auch auf meiner Seite. Tatsächlich würde ich mir wünschen, wenn die Aufsichten Erwägungsgrund 63 ernst nehmen würden oder zumindest bei jedem Ereignis eine Benachrichtigung einschließlich von Dokumenten der Aufsicht oder Verantwortlichen schicken würden. Aktuell empfinde ich die Verfahren intransparent und sehe kein anderes Mittel als wiederholt Auskunft zu beantragen.

Haben Sie eine bessere Idee? Oder wären daran interessiert zu überlegen, wie Erwägungsgrund 63 umgesetzt werden könnte?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Schweizer, LfDI (LfDI) <Schweizer@lfdi.bwl.de>
Gesendet: Montag, 16. Januar 2023 21:53
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

bezugnehmend auf Ihren Antrag auf vollständige Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO stelle ich Ihnen hiermit gem. Art. 12 Abs. 3 DS-GVO Informationen über die ergriffenen Maßnahmen zur Verfügung. So wurden zunächst alle Ihnen zuzuordnenden Vorgänge und Verfahren ermittelt, soweit hierzu Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Weiter wurden die entsprechenden Akten (und ggf. sonstigen Unterlagen) bei den sachbearbeitenden Referent_innen angefordert und werden aktuell gesichtet.

 

Wegen der Vielzahl an Vorgängen, die teilweise noch in unterschiedlichen Abteilungen unseres Hauses bei unterschiedlichen Referent_innen in Bearbeitung sind, deren Umfang und der damit einhergehenden Komplexität verlängern wir die Frist zur Auskunftserteilung gem. Art. 12 Abs. 3 DS-GVO um einen weiteren Monat.

 

Sofern Sie – auch mit Blick auf die zuletzt vor ca. sechs Monaten erteilte Auskunft - primär den Stand Ihrer Beschwerden und Anfragen in Erfahrung bringen möchten, wäre ich für eine entsprechende Mitteilung unter Nennung der Verfahren dankbar, da eine entsprechende Beauskunftung dann zielgerichteter erfolgen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schweizer

                                                                                                                                             

Abteilungsleiter Abteilung 4 (Datenschutz in der Privatwirtschaft)

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Baden-Württemberg

 

Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

 

Telefon: 0711/615541-*

Telefax: 0711/615541-**

E-Mail: schweizer@lfdi.bwl.de

 

Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de

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Allgemeine Hinweise:

Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/).

 

Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/).