Von: Schweizer, LfDI (LfDI) <Schweizer@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 16.01.2023 21:53
An: <***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
bezugnehmend auf Ihren Antrag auf vollständige Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO stelle ich Ihnen hiermit gem. Art. 12 Abs. 3 DS-GVO Informationen über die ergriffenen Maßnahmen zur Verfügung. So wurden zunächst alle Ihnen zuzuordnenden Vorgänge und Verfahren ermittelt, soweit hierzu Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Weiter wurden die entsprechenden Akten (und ggf. sonstigen Unterlagen) bei den sachbearbeitenden Referent_innen angefordert und werden aktuell gesichtet.
Wegen der Vielzahl an Vorgängen, die teilweise noch in unterschiedlichen Abteilungen unseres Hauses bei unterschiedlichen Referent_innen in Bearbeitung sind, deren Umfang und der damit einhergehenden Komplexität verlängern wir die Frist zur Auskunftserteilung gem. Art. 12 Abs. 3 DS-GVO um einen weiteren Monat.
Sofern Sie – auch mit Blick auf die zuletzt vor ca. sechs Monaten erteilte Auskunft - primär den Stand Ihrer Beschwerden und Anfragen in Erfahrung bringen möchten, wäre ich für eine entsprechende Mitteilung unter Nennung der Verfahren dankbar, da eine entsprechende Beauskunftung dann zielgerichteter erfolgen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schweizer
Abteilungsleiter Abteilung 4 (Datenschutz in der Privatwirtschaft)
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
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