Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 20.04.2022 08:07
An: <*********@datenschutz.hamburg.de>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten AZ: I4/382/2022
Anlagen: AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrter *********,

bei Durchsicht aller Emails ist ein Detail möglicherweise an Ihnen vorbeigegangen. Am 15.2. schrieb ich:

Sehr geehrte Frau *****,

ich darf §2 (6) HmbDSG zitieren: „Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in Absatz 1 bezeichneten öffentlichen Stellen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679, sind ihre Vorschriften entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere spezielle Rechtsvorschriften enthalten abweichende Regelungen.“

Wo ist denn bitte die abweichende Regel, dass ich die Auskunft schriftlich beantragen muss? Im angeführten §23 HmbVerfSchG kann ich die jedenfalls nicht erkennen.

Auch ist die Identitätsprüfung durchaus auch anders möglich als mittels Papier.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

Dass eine Behörde und sei es der Verfassungsschutz Ihre eigenen Regeln ohne Ermächtigungsgrundlage aufstellt ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel. Und es ist Aufgabe der Aufsicht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überwachen und durchzusetzen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Thursday, 14 April 2022 11:19
An: *********@datenschutz.hamburg.de
Betreff: WG: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrter *********,

ich sehe immer noch keine Rechtsgrundlage und halte das für Willkür. Sie nicht?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Datenschutz LfV <datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Thursday, 14 April 2022 09:45
An: '***********@lindenberg.one' <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Ihr Antrag auf Auskunftserteilung

244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

Bearbeitet von Frau *****

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Behörde für Inneres und Sport muss dem Auskunftsersuchen eine Ausweiskopie beigefügt sein, aus der folgendes erkennbar

ist:

 

 

Alle übrigen Angaben können von Ihnen geschwärzt werden.

 

Das Auskunftsersuchen hat im vorgegebenen Verfahren zu erfolgen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Begründungen in meinen Schreiben vom 15. und 16. Februar 2022 (gl. Az.).

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. *****

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Samstag, 9. April 2022 19:10
An: ************** <*************@verfassungsschutz.hamburg.de>
Cc: ********** <*********@datenschutz.hamburg.de>
Betreff: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrte ************,

ich habe die Kopie meines Ausweises genommen, die ich online immer verwende. Sie folgt im wesentlichen den Schwärzungsempfehlungen für Kopien diverser Internetseiten.

https://www.telespiegel.de/news/18/personalausweis-geschwaerzt-wasserzeichen/

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/ausweiskopien-zum-identitaetsnachweis-im-internet-sind-zulaessig-29336

https://www.watson.de/wissen/polizei/957722093-du-musst-fuer-wg-oder-smartphone-deinen-perso-abgeben-mach-das-blo-nicht

insbesondere die letzte zeigt auch eine geschwärzte Unterschrift und beruft sich beim Bild auf das BMI.

Jedenfalls ist die geschwärzte Unterschrift das einzige was ich als Abweichung erkennen kann. Oder was fehlt Ihnen noch?

Ich wäre dankbar, wenn Sie mir die Rechtsgrundlage dafür nennen würden, aufgrund der Sie das brauchen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 13:25
An: '**************' <*************@verfassungsschutz.hamburg.de>
Betreff: AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrte ************,

Artikel 15 DSGVO sieht eine elektronische Auskunft vor, insofern halte ich Ihre Anfrage nach einem schriftlichen Auskunftsersuchen für einen Verstoß gegen die DSGVO. Gerne kann ich Ihnen aber eine geschwärzte Kopie meines Ausweises per Email schicken.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: ************** <*************@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 13:14
An: '***********@lindenberg.one' <***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Aktenzeichen: 244-P-570 187- 2022 (bei antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.12.2021.

 

Gerne würde ich Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen. Ich bin indes verpflichtet, die Identität des Auskunftsersuchenden zu überprüfen,

sodass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

 

Ich bitte Sie daher, mir ihr Ersuchen eigenhändig unterschrieben per Briefpost erneut zuzusenden.

 

Auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Behörde für Inneres und Sport muss eine Ausweiskopie dem Antrag beigefügt sein, aus der folgendes erkennbar

Ist:

 

 

Alle übrigen Angaben können von Ihnen geschwärzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

************

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Inneres und Sport

Landesamt für Verfassungsschutz

Abschnitt Wirtschaftsschutz/ Materieller Geheimschutz

*        Johanniswall 4 III, D-20095 Hamburg

(        (040) 42839 - ****

Fax:     (040) 42839 - ****

E-Fax:  (040) 427908 - 233

E-Mail: *************@verfassungsschutz.hamburg.de