Von: Datenschutz LfV <datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: 16.02.2022 14:25
An: <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Ihr Antrag auf Auskunftserteilung

244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

Bearbeitet von Frau Weber

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens liegt im Ermessen der Behörde. Das Verfahrensermesssen ist – wie jedes Ermessen – pflichtgemäß auszuüben und findet seine Grenze im Willkürverbot. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn das gewählte Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.

 

Das hier für die Auskunftserteilung gewählte Verfahren trägt der besonderen Sensibilität und Schutzwürdigkeit der von der Auskunft umfassten Daten Rechnung. Durch die Anforderung eines postalisch übersandten, eigenhändig handschriftlich unterschriebenen Ersuchens samt Vorlage einer Ausweiskopie wurden Maßnahmen ergriffen, die einem Datenmissbrauch durch unbefugte Dritte vorbeugen und entgegenwirken.

Für die Behörde für Inneres und Sport wurden diese Formerfordernisse vom behördlichen Datenschutzbeauftragten einheitlich vorgegeben.

 

Der E-Mail-Verkehr entspricht den im Rahmen von Auskunftsersuchen zu stellenden gesteigerten Datenschutzansprüchen nicht. So bietet eine E-Mail keine ausreichend sichere Gewähr für die Identifizierbarkeit des Absenders (Authentizität) und leichte Verfälschungsmöglichkeiten (Integrität). Unsicherheiten ergeben sich insbesondere durch die Möglichkeiten, Mails abzufangen und zu manipulieren, unter einer fingierten oder fremden Mail-Adresse Erklärungen abzusenden, Passworte auszuspähen, auszuprobieren oder auszuspionieren.

 

Das Auskunftsersuchen hat somit im vorgegebenen Verfahren zu erfolgen.

Ich betrachte den Vorgang hiermit als abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Weber

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 16:13
An: Datenschutz LfV <
datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Betreff: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrte Frau Weber,

ich darf §2 (6) HmbDSG zitieren: „Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in Absatz 1 bezeichneten öffentlichen Stellen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679, sind ihre Vorschriften entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere spezielle Rechtsvorschriften enthalten abweichende Regelungen.“

Wo ist denn bitte die abweichende Regel, dass ich die Auskunft schriftlich beantragen muss? Im angeführten §23 HmbVerfSchG kann ich die jedenfalls nicht erkennen.

Auch ist die Identitätsprüfung durchaus auch anders möglich als mittels Papier.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Datenschutz LfV <datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 15:56
An: '***********@lindenberg.one' <
***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Ihr Antrag auf Auskunftserteilung

244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

Bearbeitet von Frau Weber

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.

 

Die von Ihnen begehrte Auskunftserteilung erfolgt gemäß § 2 Absatz 6 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) in Verbindung mit § 23 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Ich bitte zu beachten, dass die Datenschutz-Grundverordnung nach ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und ihrem Erwägungsgrund 16 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Satz 3 EUV auf die Datenverarbeitung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg keine Anwendung findet.

 

Auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten bin ich aus den unten genannten Gründen verpflichtet, die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen.

Ich bitte Sie daher, Ihr Ersuchen eigenhändig unterschrieben auf dem Postweg erneut zu übersenden. Auf der ebenfalls zu übersendenden Ausweiskopie müssen die unten genannten Daten erkennbar sein. Alle übrigen Angaben können – wie beschrieben - geschwärzt werden.

 

Alternativ kann das Ersuchen auch bei dem Haussicherheitsdienst der Behörde für Inneres und Sport eingereicht werden. Die Anschrift lautet:

 

Behörde für Inneres und Sport

Landesamt für Verfassungsschutz

Johanniswall 4

20095 Hamburg

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Weber

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 13:25
An: Janssen, Petra <
petra.janssen@verfassungsschutz.hamburgde>
Betreff: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrte Frau Janssen,

Artikel 15 DSGVO sieht eine elektronische Auskunft vor, insofern halte ich Ihre Anfrage nach einem schriftlichen Auskunftsersuchen für einen Verstoß gegen die DSGVO. Gerne kann ich Ihnen aber eine geschwärzte Kopie meines Ausweises per Email schicken.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Janssen, Petra <petra.janssen@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 13:14
An: '***********@lindenberg.one' <
***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Aktenzeichen: 244-P-570 187- 2022 (bei antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.12.2021.

 

Gerne würde ich Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen. Ich bin indes verpflichtet, die Identität des Auskunftsersuchenden zu überprüfen,

sodass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

 

Ich bitte Sie daher, mir ihr Ersuchen eigenhändig unterschrieben per Briefpost erneut zuzusenden.

 

Auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Behörde für Inneres und Sport muss eine Ausweiskopie dem Antrag beigefügt sein, aus der folgendes erkennbar

Ist:

 

-        Name

-        Vorname

-        Anschrift

-        Geburtsdatum

-        Geburtsort

-        Gültigkeitsdatum und

-        Unterschrift

 

Alle übrigen Angaben können von Ihnen geschwärzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Janßen

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Inneres und Sport

Landesamt für Verfassungsschutz

Abschnitt Wirtschaftsschutz/ Materieller Geheimschutz

*        Johanniswall 4 III, D-20095 Hamburg

(        (040) 42839 - 7574

Fax:     (040) 42839 - 2907

E-Fax:  (040) 427908 - 233

E-Mail: petra.janssen@verfassungsschutz.hamburg.de