Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 16.02.2022 15:21
An: '**********' <*********@datenschutz.hamburg.de>
Betreff: AW: Ergänzung: Ihre Beschwerde zum HmbBfDI (AZ: I4/382/2022): Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens
Anlagen: AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrter *********,

leider muss ich mich erneut über das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz beschweren. Wie Sie der beigefügten Mail entnehmen können, sieht das Landesamt entgegen der wirksam einbezogenen DSGVO kein Auskunftsersuchen in elektronischer Form vor. Das ist für ein weitegehend papierloses Unternehmen wie mich eine Schikane und unterläuft auch den Anspruch auf elektronische Auskunft.

Natürlich verstehe ich, dass man den Antragsteller identifizieren muss, aber das ginge völlig problemlos indem man z.B. ein Passwort an meine Anschrift in der Akte schickt, mit dem ich dann zugesandte oder abrufbare Dokumente entschlüsseln kann.

Auch unterstützt mein Emailserver die qualifizierte Transportverschlüsselung der DSK bzw. RFC 7672. Warum das weder beim Hamburger Datenschutz noch beim Landesamt umgesetzt ist – mir ein Rätsel (s.a. https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen).

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: ********** <*********@datenschutz.hamburg.de>
Gesendet: Monday, 14 February 2022 15:27
An: *******@lindenberg.one
Betreff: Ergänzung: Ihre Beschwerde zum HmbBfDI (AZ: I4/382/2022): Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

soeben erreichte mich die Mitteilung des Beschwerdegegners, dass Ihre E-Mail aufgefunden und Ihr Anliegen nunmehr bearbeitet wird. Der Verzögerung lag wohl ein Büroversehen zugrunde. Der Beschwerdegegner sollte sich somit zeitnah mit Eingangsbestätigung und Hinweisen zu den Auskunftsmodalitäten (Im Regelfall: Ausweiskopie) bei Ihnen melden.

 

Ich beabsichtige daher, die Akte beim HmbBfDI vorerst zu schließen. Sollte es zu weiteren Problemen im Hinblick auf die Bearbeitung des Auskunftsverlangens kommen, sprechen Sie mich gerne an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

*********
Referent I4
Referat JI – Fachbereich Inneres und Informationsfreiheit

Freie und Hansestadt Hamburg
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Anschrift:

Ludwig-Erhard-Straße 22 · 20459 Hamburg

 

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Abhängig vom Anlass Ihrer oder unserer Kontaktaufnahme werden Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier oder auf Nachfrage bei unserer behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Bitte beachten Sie auch, dass vertrauliche Informationen auf elektronischem Wege nur verschlüsselt an uns übermittelt werden sollten.

 

 

 

Von: **********
Gesendet: Freitag, 11. Februar 2022 10:28
An: '*******@lindenberg.one' <*******@lindenberg.one>
Betreff: Ihre Beschwerde zum HmbBfDI (AZ: I4/382/2022): Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

Ihre Beschwerde via E-Mail vom 02.02.2022 hat der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (HmbBfDI) dankend erhalten.

Die Beschwerde wird unter dem Aktenzeichen I4/382/2022 von mir bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Zeichen in der weiteren Korrespondenz immer an.

 

Der Verzicht auf jede Eingangsmitteilung entspricht nicht den beim HmbBfDI bekannten Üblichkeiten beim Beschwerdegegner. Probleme an dieser Stelle des Auskunftsverfahren sind bisher nicht aufgetreten.

Zunächst habe ich den Beschwerdegegner daher um Nachforschungen zum Verbleib Ihrer Anfrage gebeten.

 

Sobald eine Stellungnahme des Beschwerdegegners vorliegt, komme ich inhaltlich auf die Sache zurück. Ich bitte daher noch um etwas Geduld.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

*********
Referent I4
Referat JI – Fachbereich Inneres und Informationsfreiheit

Freie und Hansestadt Hamburg
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