Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 15.02.2022 16:13
An: 'Datenschutz LfV' <datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Betreff: AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrte Frau Weber,

ich darf §2 (6) HmbDSG zitieren: „Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in Absatz 1 bezeichneten öffentlichen Stellen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679, sind ihre Vorschriften entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere spezielle Rechtsvorschriften enthalten abweichende Regelungen.“

Wo ist denn bitte die abweichende Regel, dass ich die Auskunft schriftlich beantragen muss? Im angeführten §23 HmbVerfSchG kann ich die jedenfalls nicht erkennen.

Auch ist die Identitätsprüfung durchaus auch anders möglich als mittels Papier.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Datenschutz LfV <datenschutz@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 15:56
An: '***********@lindenberg.one' <***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung, Az.: 244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

 

Ihr Antrag auf Auskunftserteilung

244P-570187-2022 (bei Antworten bitte angeben)

Bearbeitet von Frau Weber

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.

 

Die von Ihnen begehrte Auskunftserteilung erfolgt gemäß § 2 Absatz 6 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) in Verbindung mit § 23 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Ich bitte zu beachten, dass die Datenschutz-Grundverordnung nach ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und ihrem Erwägungsgrund 16 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Satz 3 EUV auf die Datenverarbeitung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg keine Anwendung findet.

 

Auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten bin ich aus den unten genannten Gründen verpflichtet, die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen.

Ich bitte Sie daher, Ihr Ersuchen eigenhändig unterschrieben auf dem Postweg erneut zu übersenden. Auf der ebenfalls zu übersendenden Ausweiskopie müssen die unten genannten Daten erkennbar sein. Alle übrigen Angaben können – wie beschrieben - geschwärzt werden.

 

Alternativ kann das Ersuchen auch bei dem Haussicherheitsdienst der Behörde für Inneres und Sport eingereicht werden. Die Anschrift lautet:

 

Behörde für Inneres und Sport

Landesamt für Verfassungsschutz

Johanniswall 4

20095 Hamburg

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Weber

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 13:25
An: Janssen, Petra <
petra.janssen@verfassungsschutz.hamburgde>
Betreff: [EXTERN]-AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrte Frau Janssen,

Artikel 15 DSGVO sieht eine elektronische Auskunft vor, insofern halte ich Ihre Anfrage nach einem schriftlichen Auskunftsersuchen für einen Verstoß gegen die DSGVO. Gerne kann ich Ihnen aber eine geschwärzte Kopie meines Ausweises per Email schicken.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Janssen, Petra <petra.janssen@verfassungsschutz.hamburg.de>
Gesendet: Tuesday, 15 February 2022 13:14
An: '***********@lindenberg.one' <
***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung über beim Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gespeicherte personenbezogenen Daten

 

Aktenzeichen: 244-P-570 187- 2022 (bei antworten bitte angeben)

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.12.2021.

 

Gerne würde ich Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen. Ich bin indes verpflichtet, die Identität des Auskunftsersuchenden zu überprüfen,

sodass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

 

Ich bitte Sie daher, mir ihr Ersuchen eigenhändig unterschrieben per Briefpost erneut zuzusenden.

 

Auf Anweisung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Behörde für Inneres und Sport muss eine Ausweiskopie dem Antrag beigefügt sein, aus der folgendes erkennbar

Ist:

 

 

Alle übrigen Angaben können von Ihnen geschwärzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Janßen

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Inneres und Sport

Landesamt für Verfassungsschutz

Abschnitt Wirtschaftsschutz/ Materieller Geheimschutz

*        Johanniswall 4 III, D-20095 Hamburg

(        (040) 42839 - 7574

Fax:     (040) 42839 - 2907

E-Fax:  (040) 427908 - 233

E-Mail: petra.janssen@verfassungsschutz.hamburg.de