Von: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Gesendet: 03.02.2023 09:19
An: <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>
Betreff: Beschwerde Kraftfahrtbundesamt
Anlagen: AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Ihre Anfrage vom 23. Januar d. J. - Auskunft nach personenbezogenen Daten, Ihre Anfrage vom 23. Januar d. J. - Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, GZ 211-065.06/002#008-LINDENBERG, JOACHIM, AW: GZ 211-065.06/002#008-Lindenberg, Joachim, GZ 211-065.06/002#008-Lindenberg, Joachim, 💬 Neue Antw ort auf Ihre Anfrage [#244784], AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten, Auskunft nach personenbezogenen Daten, Auskunft Seite 2 von 467.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich über das Kraftfahrtbundesamt, wegen Verstoß gegen:
- Artikel 30, denn man hat offensichtlich kein Verfahrensverzeichnis das alle Tätigkeiten abbildet. Man hat mich mit Email vom 08.12.2022 erstmal auf einen Pfad schicken wollen, der überhaupt nichts mit der Verarbeitung meiner Anfragen zu tun hat.
- Artikel 15, denn man hat eine unvollständige und intransparente Auskunft geliefert. Ich verweise dazu auf meine (beigefügte) Email vom 23.01.2023 und darf hinzufügen, dass ich bei Schwärzungen die über Personenidentifikatoren hinausgehen eine Rechtsgrundlage nach Artikel 15 Absatz 4 oder Artikel 23 inklusive Nennung des Schutzinteresses erwarten kann.
- Artikel 32, denn ganz offensichtlich hat man Kenntnis von den vom Landesverkehrsbetrieb Hamburg verantworteten und Dataport betriebenen Verfahren und deren Sicherheitsmängeln, möglicherweise auch weiterer Kooperationspartner, und hätte zumindest den Anschluss und Weiterbetrieb untersagen können, um die Sicherheit der vom Kraftfahrtbundesamt betriebenen Verfahren in denen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden nicht zu gefährden. Das hat man auch zugegeben, dazu beigefügtes PDF Seite 2/467 der Auskunft, nur hat man nichts dagegen unternommen.
Die Kommunikation dazu finden Sie in https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/ sowie in den beigefügten Mails. Selbstverständlich dürfen Sie meinen Namen beim Kraftfahrtbundesamt nennen, die können mich sowieso an den Beschwerdeinhalten erkennen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg