Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 18.07.2022 09:17
An: '*************' <************@datenschutz.hamburg.de>
Betreff: AW: M1/1031/2022

 

Sehr geehrter ***********,

vielen Dank. Wenn ich darüber nachdenke, dann verstehe ich, dass Sie den Fall hinsichtlich der Beschwerde gegen Dataport an das ULD abgeben müssen. Aber nach meinem Verständnis ist die Freie und Hansestadt Hamburg Verantwortliche für den Betrieb des Verwaltungsportals https://serviceportal.hamburg.de/, und für die sind Sie die richtige Aufsicht. Wie ich auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport dargestellt habe, haben auch die Verantwortlichen es versäumt, geeignete Auftragsverarbeitungsverträge (Artikel 28 DSGVO) abzuschließen und damit Einfluss auf die Sicherheit (Artikel 32) zu nehmen bzw. die Umsetzung zu kontrollieren, und haben auch damit auch gegen die genannten Pflichten verstoßen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: ************* <>
Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2022 17:28
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: M1/1031/2022

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

wie telefonisch besprochen hänge ich Ihnen den Vermerk an.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

************

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Referent für Datenschutz
Referat M


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