Von: *****, LfDI (LfDI) <*****@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 12.11.2024 10:30
An: Joachim Lindenberg <*******@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: Verivox - VG S 14 K 6288/24, LfDIAbt4-0554.1-124/102

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht mit dem entsprechenden Link auf Ihren Blog.

 

Es war zwar etwas umständlich, aber ich habe die Dateien durchgesehen und Verivox am 7. November 2024 angeschrieben und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Für mein Anschreiben hat mir leider die angefragte Information gefehlt, seit wann und mit welchem Hintergrund Verivox diese beiden E-Mail-Adressen besitzt. Diese Information ist wichtig, um überprüfen zu können, ob diese Daten zum Zeitpunkt des mögliches Abgriffs noch gespeichert sein durften.

 

Offensichtlich waren Ihre Daten von der damaligen Datenpanne „MOVEit“ betroffen, nicht aber diese beiden E-Mail-Adressen. Dies bedeutet für mich, dass Verivox mehrere Datensätze von Ihnen „parallel“ gespeichert hat.

 

Ich melde mich wieder, wenn die Stellungnahme von Verivox vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

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Stv. Leiter der Abteilung „Datenschutz in der Privatwirtschaft“

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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