Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 13.04.2022 12:24
An: 'Mailbox' <mailbox@datenschutz-berlin.de>
Betreff: AW: Emailsicherheit bei Anwälten – Auskunftsanfrage
Anlagen: 202203041052 Lindenberg-DAV,DsBerlin Emailsicherheit bei Anwälten.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Email vom 4.2.2022 war in der vom 5.4.2022 enthalten und findet sich sogar noch in dieser Antwort unten, aber gerne erneut anbei.

PGP lehne ich ab, dazu finden Sie meine Meinung auf https://blog.lindenberg.one/AufsichtOhneOrientierung.

Meine Postanschrift ist Heubergstraße 1a, 76228 Karlsruhe. Ich möchte Sie aber vorsichtshalber gleich auf Artikel 15 (3) Satz 3 hinweisen.

Was hält denn die Aufsicht davon ab, Ihre eigenen Orientierungshilfen umzusetzen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Mailbox <mailbox@datenschutz-berlin.de>
Gesendet: Wednesday, 13 April 2022 11:47
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: Re: Emailsicherheit bei Anwälten – Auskunftsanfrage

 

GeschZ.: 522


Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Ihre E-Mail vom 5. April 2022 haben wir erhalten. Allerdings ist Ihre E-Mail vom 4. März 2022 leider nicht bei uns eingegangen, so dass wir diese erst jetzt sehen. Könnten Sie uns dieses bitte erneut zukommen lassen? Zudem bitten wir um Information, ob sich das Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO an uns (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) oder den Deutschen Anwaltverein e.V. richtet.

 

Weiter benötigen wir noch entweder Ihre Postanschrift oder Ihren öffentlichen PGP-Schlüssel, um Ihnen die Ergebnisse unserer Überprüfung mitteilen zu können oder Nachfragen zu stellen.

 

Dies hat folgenden Hintergrund:

 

Ihre E-Mail haben Sie uns unverschlüsselt geschickt. Das unverschlüsselte Übermitteln von personenbezogenen Informationen als E-Mail im Internet ist mit erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken verbunden. Als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist uns die datenschutzgerechte Bearbeitung von Eingaben ein besonders wichtiges Anliegen. Dies gilt umso mehr, wenn wir Ihnen im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mitunter sensible Daten übermitteln müssen.

 

Damit wir Ihr Verfahren datenschutzgerecht bearbeiten und Ihnen das Ergebnis unserer Überprüfung bei der verantwortlichen Stelle mitteilen können, benötigen wir also diese weiteren Angaben. Gern können Sie für Ihre Eingabe auch unser Beschwerdeformular verwenden, welches Sie unter

 

datenschutz-berlin.de/beschwerde.html

 

abrufen können.

 

Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Angaben einzutragen, damit wir Ihre Beschwerde möglichst ohne Verzögerungen bearbeiten können.

 

Falls Sie uns per verschlüsselter E-Mail anschreiben möchten, finden Sie den öffentlichen Schlüssel der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie weitere Informationen zur sicheren E-Mail in unserem Internetangebot: 

 

datenschutz-berlin.de/kontakt.html.

 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgehensweise, die ausschließlich dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten dient. Sofern Sie uns die vorstehenden Angaben nicht mitteilen oder Ihre E-Mail gar nicht als Sie persönlich betreffende Eingabe, sondern vielmehr als Hinweis auf einen bestimmten Sachverhalt verstanden wissen möchten, werden wir die von Ihnen geschilderte Angelegenheit im Rahmen unserer begrenzten Kapazitäten von Amts wegen überprüfen, allerdings keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen führen. Aufgrund der Vielzahl von Hinweisen, die in unserer Dienststelle eingehen, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis wir Ihrem Hinweis nachgehen können. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Servicestelle Bürgereingaben

 

Am 05.04.22 um 18:05 schrieb Joachim Lindenberg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frist für meine gewünschte Auskunft ist verstrichen ohne dass ich eine erhalten habe. Bis wann meinen Sie müssten Sie?

Meiner Beschwerde über den Anwaltsverein möchte ich beigefügten Report und eine Diskussion mit *************** hinzufügen und darauf hinweisen, dass Usercentrics die Einwilligungen anscheinend nur bei erkennbar europäischen Netzen anzeigt, ansonsten aber nicht, und dass das nicht nur nach meiner, sondern auch nach Herrn Albrechts Auffassung gegen europäische Grundrechte verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Friday, 4 March 2022 10:52
An: mailbox@datenschutz-berlin.de
Cc: ********@anwaltverein.de
Betreff: WG: Emailsicherheit bei Anwälten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bei Ihnen über den Deutschen Anwaltverein beschweren. Auf meine unten wiedergegebene Email habe ich keine Antwort erhalten. Die Webseite wurde inzwischen zwar so geändert, dass ein Popup erscheint, aber selbst wenn ich alles ablehne werden Daten an Dritte gesendet.

Marketing vorausgewählt und Akzeptiere alle hervorgehoben verstößt nach meinem Verständnis gegen https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211220_oh_telemedien.pdf. Auch ist die Datenschutzerklärung https://anwaltauskunft.de/service/datenschutz nur aus dem Popup zu erreichen und hat beim besten Willen nichts mit dem zu tun, was tatsächlich angezeigt oder übermittelt wird.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bitten (und die bitte nur an mich).

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Friday, 4 February 2022 08:43
An: 'dav@anwalt­verein.de' <dav@anwaltverein.de>; ********@anwaltverein.de
Betreff: Emailsicherheit bei Anwälten

 

Sehr geehrte Frau ********, sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie auf https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitAnwalte hinweisen, aus drei Gründen:

  1. Wenn der Deutsche Anwaltsverein nicht möchte, dass ich Kontaktdaten automatisiert in größerem Umfang herunterlade, existiert in Ihrer Anwendung eine Schwachstelle. Wenn das kein Ziel Ihrer Entwicklung war, dann ignorieren Sie bitte diesen Hinweis. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen – ich könnte helfen.
  2. Ihre Suche https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche hat leider keine Datenschutzerklärung. Da Sie – zumindest auf den ersten Blick – unnötigerweise Daten an Usercentrics weiterreichen, fände ich es angebracht, den Benutzer zu informieren. Da ich kein Cookiebanner gesehen habe, ist Usercentrics weder als Auftragsverarbeiter noch als Dritter erforderlich, die Datensparsamkeit spricht gegen die Einbindung.
  3. Nur eine Minderheit Ihrer Mitglieder bietet für die Kontaktaufnahme einen ausreichend sicheren Kanal entsprechend dem Stand der Technik an. Auch der Anwaltsverein selbst nicht. Das schreit nach Verbesserungen. Unterstützen Sie qualifizierte Transportverschlüsselung oder RFC 7672, oder verzichten Sie auf die Kommunikation per Email.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

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Berliner Beauftragte für
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Einzelheiten hierzu können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen, die Sie unter 
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