Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 19.09.2022 09:56
An: 'Lehmann, Björn-Henrik (SLT, SDB)' <Bjoern-Henrik.Lehmann@slt.sachsen.de>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrter Herr Lehmann,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

  1. Sie haben Recht: „Standmitteilung nach Art. 78 DSGVO“ war unpräzise, besser wäre „Standmitteilung nach Art. 77 II i.V. mit Art 78 II“ gewesen.
  2. Dass eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen erforderlich ist, ist unstrittig. Soweit wir das erkennen konnten, hat die erste Kommunikation Ihres Hauses mit dem Verantwortlichen aber erst nach der Auskunftsanfrage stattgefunden. Sollte das nicht richtig sein, bitten wir darum, die Auskunft bzw. Akteneinsicht Ihres Hauses an Christina Franke zu vervollständigen.
  3. Die Formulierungen "abwimmeln" und "fast nie" waren zugegeben provokant und treffen natürlich unterschiedlich stark zu. Als Meinungsäußerung halten wir die aber für gerechtfertigt. Wir werden dazu weitere Informationen zusammentragen. Gerne berücksichtigen wir dabei auch statistische Daten zu Dauer und Erfolg von Datenschutzbeschwerden bei Ihnen, wenn Sie uns entsprechende Daten zur Verfügung stellen können.
  4. Können Sie mir bitte die Kontaktdaten des Arbeitskreises nennen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: Lehmann, Björn-Henrik (SLT, SDB) <Bjoern-Henrik.Lehmann@slt.sachsen.de>
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 16:19
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

SPR-0121/13/56

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

nachfolgend gehe ich auf Ihre weiteren Fragen ausschließlich für meine Behörde ein:

 

  1. Eine „Standmitteilung nach Art. 78 DSGVO“ ist hier nicht bekannt. Soweit Mitteilungen gemäß Art. 77 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung gemeint sein sollten, erfolgen Zwischenmitteilungen regelmäßig verordnungskonform. Soweit diese in Einzelfällen unterbleiben, liegt dies an hohem Geschäftsanfall, den die Dienststelle zu bewältigen hat.

 

  1. Regelmäßig werden Verantwortliche angehört, was rechtsstaatlich und verfahrensrechtlich erforderlich ist. Ihre Unterstellung, es würde „(fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen“ stattfinden, trifft daher nicht zu.

 

  1. Die in der Frage Ihrerseits formulierte Unterstellung, dass Beschwerden allgemein „nicht nachgegangen“ wird, ist unzutreffend. Soweit dies einmal der Fall gewesen sein sollte, mag das an hohem Geschäftsanfall bzw. in Einzelfällen daran gelegen haben, dass eine Betroffenheit konstruiert worden oder ein Anfangsverdacht eines Datenschutzverstoßes zu verneinen gewesen ist. Antworten zu den Folgefragen erübrigen sich hiermit.

 

  1. Fragen, was den Arbeitskreis angeht, bitte ich Sie, an die Aufsichtsbehörde des Vorsitzlandes zu richten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Björn-Henrik Lehmann
Pressesprecher | Desk Officer
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