Von: <Referat-2@ldi.nrw.de>
Gesendet: 22.11.2022 11:30
An: <************@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag nach dem IFG vom 19.09.2022; Aktenzeichen 201.10 -7222/22; Bearbeiterin **************
Anlagen: Sachstandsbericht geschwärzt.pdf, Bescheid.pdf

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

anbei übersende ich Ihnen die abschließende Antwort auf Ihren IFG-Antrag.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Gez. *********

 

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel.: 0211-38424 – 0

Fax: 0211-38424 - 999

E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

 

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter

https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht.

 

Allgemeine E-Mailadresse: poststelle@ldi.nrw.de         

Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:

www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

 

 

 

Von: ZF LDI Referat-2 (LDI)
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2022 11:19
An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Antrag nach dem IFG vom 19.09.2022; Aktenzeichen 201.10 - 7222/22; Bearbeiterin **************

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

Ihr Anliegen (gelb markiert) wird hier als Antrag auf Informationszugang nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gewertet. Die LDI NRW ist kein Mitglied der Kontaktgruppe OZG 2.0. Hier liegt lediglich ein Sachstandsbericht vor. Da der Sachstandsbericht Angaben und Mitteilungen einer öffentlichen Stelle des Bundes enthält, darf ich Ihnen gemäß § 6 Buchstabe c) IFG NRW die Information erst zukommen lassen, wenn die öffentliche Stelle des Bundes dieser Bekanntgabe zustimmt. Da ich noch keine Rückäußerung erhalten habe, bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Gez. *********

 

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel.: 0211-38424 – 0

Fax: 0211-38424 - 999

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

 

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter

https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht.

 

Allgemeine E-Mailadresse: poststelle@ldi.nrw.de         

Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:

www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 19. September 2022 09:38
An: ZF LDI Pressestelle (LDI) <Pressestelle@ldi.nrw.de>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrter Herr Strunk,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Der Aussage, die Betroffenheit sei nicht erkennbar gewesen, muss ich widersprechen. Bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ hat Christina geschrieben, "Ich habe mit Ausnahme des Saarlandes das noch kein Verwaltungsportal zu haben scheint in allen Bundesländern und beim Bund ein Benutzerkonto angelegt, und erfülle damit die genannte Eingangsvoraussetzung, dass tatsächlich personenbezogene Daten in - aller Wahrscheinlichkeit nach - nicht gesetzeskonformer Weise verarbeitet werden.". Unglücklich war natürlich, dass das Formular erst nicht abgeschickt und dann nicht vollständig war, aber es entsteht bei uns doch der Eindruck, dass man alles versucht hat, die Beschwerde nicht zu verfolgen. Mangelhafte Sicherheit betrachten wir übrigens schon als einen „systematischen, andauernden oder sich wiederholenden Datenschutzverstoß“.

 

Wenn Sie alle Informationen in der Anfrage/Beschwerde und der Kommunikation im Zuge der Auskunftsanfrage betrachten, dann sollten Sie spätestens jetzt genug Informationen haben, der Beschwerde nachzugehen. Oder was brauchen Sie noch?

 

Sehr gerne würde ich auch die Kommunikation und ggfs. auch  die Protokolle von Besprechungen der von Ihnen genannten Arbeitsgruppe Kontaktgruppe OZG einsehen. Können Sie das bitte in die Wege leiten oder mir verraten bei wem ich die bekomme? Hilfreich wäre natürlich, wenn man Schwärzungen aufgrund von Personenbezug bzw. Dritten von solchen, die - wie das BSI in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/678340/anhang/stellungnahme-bsi-20012022_geschwaerzt.pdf schreibt - die öffentliche Sicherheit gefährden, weil sie dem Angreifer Informationen geben, unterscheiden könnte. Vielleicht können Sie dafür eine andere Farbe nehmen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: Pressestelle@ldi.nrw.de <Pressestelle@ldi.nrw.de>
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 13:03
An: ************@lindenberg.one
Betreff: WG: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrte Frau Franke,

sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

für Ihre Anfrage Danke ich Ihnen.

 

• Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?

Die Anfrage erfolgte über die Plattform „Frag den Staat“ als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Akteneinsicht wurde gewährt. Wir haben zudem geprüft, ob die Voraussetzungen einer Beschwerde vorliegen und die Antragstellerin dafür – leider vergebens – um weitere Konkretisierung gebeten. Im Ergebnis war und ist eine persönliche Betroffenheit der Antragstellerin im Sinne des Art. 77 DS-GVO nicht ersichtlich. Nicht ausreichend ist es etwa, eine Eingabe als Beschwerde zu bezeichnen. Unrichtig ist damit eine Behauptung, die LDI NRW habe eine Beschwerde ignoriert.

 

• Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?

• Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?

Informationen über unser Vorgehen bei gemeldeten Datenschutzverstößen finden Sie hier

https://www.ldi.nrw.de/unser-vorgehen-bei-gemeldeten-datenschutzverstoessen.

Im vorliegenden Fall ergaben sich in der ersten Prüfung insbesondere keine Hinweise auf systematische, andauernde oder sich wiederholende Datenschutzverstöße, die eine Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen erforderlich gemacht hätten. Wir bitten um Verständnis, dass wir allgemeine Hinweise auf mögliche Datenschutzverstöße nur im Rahmen freier Kapazitäten und nach Schwerpunktsetzung von Amts wegen aufgreifen können.

 

• Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen –  über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Nein, Beschwerden wurden nicht mit der in der Fragestellung angedeuteten Zielrichtung thematisiert. Neben allgemeinen datenschutzrechtlichen Fragen zu Verwaltungsportalen und Nutzerkonten erfolgt in der Kontaktgruppe OZG der DSK ein Austausch über Erkenntnisse einzelner Behörden.

 

Abschließend dürfen wir den Sachverhalt und die Erwägungen für unsere postalische Akteneinsicht noch einmal wie folgt zusammenfassen: Die E-Mail-Adresse, über die die Akteneinsicht erfolgte, war eine andere als die, über die die Akteneinsicht angefordert wurde. Zudem erfolgte die erste Anfrage über eine hierzu speziell von Frag den Staat erzeugte E-Mail-Adresse, auf die gegebenenfalls kein Zugriff mehr bestand. Identisch war in beiden Fällen hingegen die angegebene postalische Adresse. Eine postalische Akteneinsicht erfolgte mithin um keine weitere Identitätsprüfung vornehmen zu müssen und damit im Sinne der Verfahrenseffizienz und der Datenminimierung (keine Anforderung von weiteren Identitätsmerkmalen).

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Daniel Strunk

Pressesprecher

 

Wir freuen uns über ein Beleg-Exemplar, gerne per Link oder PDF.

In unseren E-Mail-Presseverteiler nehmen wir Sie gerne auf. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an pressestelle@ldi.nrw.de

 

---

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel.: 0211-38424 - 158

Fax: 0211-38424 - 999

E-Mail: pressestelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

 

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht.

 

Allgemeine E-Mailadresse: poststelle@ldi.nrw.de         

Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:

www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An:
pressestelle@bfdi.bund.de; pressestelle@lfdi.bwl.de; poststelle@datenschutz-bayern.de; presse@datenschutz-berlin.de; Poststelle@LDA.Brandenburg.de; office@datenschutz.bremen.de; presse@datenschutz.hamburg.de; pressestelle@datenschutz-hessen.de; info@datenschutz-mv.de; pressestelle@lfd.niedersachsen.de; ZF LDI Pressestelle (LDI) <Pressestelle@ldi.nrw.de>; presse@datenschutz.rlp.de; saechsdsb@slt.sachsen.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de; mail@datenschutzzentrum.de; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Cc:
frankechristina@outlook.de
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

·        Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?

·        Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?

·        Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?

o   Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?

o   Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?

o   Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?

o   Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

·        Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen –  über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)