Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 30.08.2022 09:26
An: Referat-T@ldi.nrw.de
Betreff: Re: T5.1.1-5651/22 WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrter *************,

nach Studium der Akte denke ich, ich muss keine neue Beschwerde
einreichen. In Ihrer Mail an eine Kollegin ***** und weitere Kollegen
vom 10.12.2021 11:13 fragen Sie selbst "Können wir das einfach
ignorieren". Ein klares Nein von meiner Seite, tun Sie Ihre Pflicht und
gehen Sie der hinreichend klaren Beschwerde nach. Bitte teilen Sie mir
umgehend das Aktenzeichen der Beschwerde mit.

Ihnen ist bestimmt klar, dass ich ggfs. auch die Auskunft
veröffentlichen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke


Am 29.08.2022 um 19:17 schrieb Christina Franke:
> Sehr geehrter *************,
>
> zunächst einmal freut es mich natürlich, wenn mitgedacht wird. Aber
> überzeugend finde ich Ihre Entscheidung nicht. Wenn die beiden
> Emailadressen tatsächlich zwei verschiedenen Christina Franke unter
> der gleichen Postadresse gehören, wie sollen die beiden entscheiden
> welche von den beiden Ihren Brief öffnen soll? Hätte es nicht eine
> andere, bessere Möglichkeit gegeben, das auszuschließen? Nutzern von
> FragDenStaat ist bekannt, dass die Plattform eine eigene Emailadresse
> für jede Anfrage für die Kommunikation über die Plattform bereitstellt.
>
> Sie haben Recht, der Beschwerdesachverhalt fehlt. Ein offen gesagt,
> selten dämliches Formular, das elektronisch nur Stammdaten abfragt.
> Aber genaugenommen stand schon in meiner IFG-Anfrage alles drin. Ich
> werde mir das in den nächsten Tagen nochmal vornehmen und erneut
> Beschwerde einreichen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
>
> Am 29.08.2022 um 09:06 schrieb Referat-T@ldi.nrw.de:
>> Sehr geehrte Frau Franke,
>>
>> die erteilte Auskunft erfolgte auf dem Postwege, da Sie für Ihren
>> Antrag auf Auskunft eine andere E-Mail-Adresse als für den IFG-Antrag
>> verwendet hatten. Ihr Antrag auf Auskunft erfolgte am 9. August 2022
>> über die E-Mail-Adresse frankechristina@*******.de. Ihr Antrag nach
>> dem IFG NRW erfolgte am 20. November 2021 über die E-Mail-Adresse
>> *********************@fragdenstaat.de. Um eine Übermittlung der
>> Auskunft an eine unberechtigte Person zu vermeiden, habe ich
>> entschieden, die erfragte Auskunft an die in beiden Anträgen
>> angeführte Postadresse zu versenden.
>>
>> Bezüglich Ihrer Beschwerde, bitte ich Sie, nochmals das übermittelte
>> Beschwerdeformular zu prüfen. Das Formular enthält leider keine
>> Beschreibung des Beschwerdesachverhalts.
>>
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>> Im Auftrag
>>
>> gez. Dr. ****
>>