Von: <Referat-T@ldi.nrw.de>
Gesendet: 29.08.2022 09:06
An: <frankechristina@*******.de>
Betreff: T5.1.1-5651/22 WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
Anlagen: Beschwerde NRW.pdf

 

Sehr geehrte Frau Franke,

die erteilte Auskunft erfolgte auf dem Postwege, da Sie für Ihren Antrag auf Auskunft eine andere E-Mail-Adresse als für den IFG-Antrag verwendet hatten. Ihr Antrag auf Auskunft erfolgte am 9. August 2022 über die E-Mail-Adresse frankechristina@*******.de. Ihr Antrag nach dem IFG NRW erfolgte am 20. November 2021 über die E-Mail-Adresse *********************@fragdenstaat.de. Um eine Übermittlung der Auskunft an eine unberechtigte Person zu vermeiden, habe ich entschieden, die erfragte Auskunft an die in beiden Anträgen angeführte Postadresse zu versenden.

Bezüglich Ihrer Beschwerde, bitte ich Sie, nochmals das übermittelte Beschwerdeformular zu prüfen. Das Formular enthält leider keine Beschreibung des Beschwerdesachverhalts.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. ****

--
Dr.-Ing. *********
Referat Technik

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
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Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter
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Allgemeine E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mail-Adresse:
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: Freitag, 26. August 2022 09:29
An: ZF LDI Poststelle (LDI) <Poststelle@ldi.nrw.de>
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.08. und die darin erteilte Auskunft. Allerdings frage ich mich, wieso Sie die auf Papier und nicht wie in Artikel 15 III S. 3 elektronisch schicken.

Da Sie mitteilen, Sie hätten keine Beschwerde: ich habe bei mir tatsächlich nur das ausgefüllte Formular aber keine Mail dazu gefunden.
Also schicke ich Ihnen die Beschwerde jetzt und bitte um eine Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

Am 09.08.2022 um 19:02 schrieb Christina Franke:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
> einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir
> eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach
> Artikel 78 DSGVO.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
> *********************************
>