Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 26.08.2022 09:29
An: poststelle@ldi.nrw.de
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
Anlagen: Beschwerde NRW.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.08. und die darin erteilte
Auskunft. Allerdings frage ich mich, wieso Sie die auf Papier und nicht
wie in Artikel 15 III S. 3 elektronisch schicken.

Da Sie mitteilen, Sie hätten keine Beschwerde: ich habe bei mir
tatsächlich nur das ausgefüllte Formular aber keine Mail dazu gefunden.
Also schicke ich Ihnen die Beschwerde jetzt und bitte um eine
Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

Am 09.08.2022 um 19:02 schrieb Christina Franke:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
> einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir
> eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach
> Artikel 78 DSGVO.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
> *********************************
>