Von: ********************* <********************@datenschutz-mv.de>
Gesendet: 20.09.2022 07:28
An: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunft/Akteneinsicht

 

Sehr geehrte Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Im Rahmen der Zusammenstellung der Dokumente ist aufgefallen, dass der
bisherige Kontakt mit Ihnen in dem Beschwerdeverfahren bisher lediglich
über die FragDenStaat-E-Mail-Adresse geführt wurde. Der Kontakt über die
E-Mail-Adresse frankechristina@*******.de fand nach einer ersten
Aktensichtung erstmalig mit dem Auskunfts-/Akteneinsichtsantrag statt.

Zur Sicherstellung, dass keine Daten unrechtmäßig an Dritte beauskunftet
werden, würde ich gerne verifizieren, dass Sie tatsächlich die
Beschwerdeführerin aus der Anfrage Nr. 233359 sind. Um Ihnen jedoch die
Ausübung Ihrer Betroffenenrechte nicht entgegen Art. 12 Abs. 2 Satz 1
DS-GVO zu erschweren, würde ich pragmatisch einfach um eine kurze
Bestätigung Ihres Auskunfts-/Akteneinsichtsersuchens über die
FragDenStaat-E-Mail-Adresse bitten.

Für Rückfragen oder anderweitige Vorschläge können Sie sich
selbstverständlich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
*********************

--
c/o
Der Landesbeauftragte fuer Datenschutz und Informationsfreiheit
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Am 19.09.22 um 14:45 schrieb frankechristina@*******.de:
>
> Auskunft / Beschwerde Anfrage Nr. 233359
>
> Sehr geehrter Herr Niessen, Vielen Dank für Ihre Email von gerade eben.
> Gerne können Sie mir verschlüsselte Zips senden. Als Passwort verwenden
> sie bitte 4jW08O2Spo5jqZ5KM7bZ. Mit freundlichen Grüßen Christina Franke
>
>
> Kontaktdaten
>
> Frau Christina Franke
> Hirschstr. 152
> 76137 Karlsruhe
> E-Mail: frankechristina@*******.de
>