Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 19.09.2022 09:42
An: 'Poststelle' <info@datenschutz-mv.de>
Betreff: AW: Auskunft Verwaltungsportale - richtige Antwort LfDI M-V

 

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort. Die Formulierungen "abwimmeln" und "fast nie"
waren zugegeben provokant und treffen natürlich unterschiedlich stark zu. In
unserer Tabelle war bisher nur wiedergegeben, dass Sie nicht auf die
Auskunftsanfrage reagiert. Richtig ist aber, dass Christina im Juli eine
Standmitteilung erhalten hat. Allerdings enthält diese keine Informationen
dazu, welchen Kritikpunkten nachgegangen bzw. welche Probleme abgestellt
wurden oder werden. Was Sie mit dem Verantwortlichen kommuniziert haben ist
für uns bisher nicht transparent, und genau das hatte die Auskunftsanfrage
mit Akteneinsicht bezwecken sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle <info@datenschutz-mv.de>
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2022 12:42
An: ************@lindenberg.one; frankechristina@outlook.de
Betreff: Auskunft Verwaltungsportale - richtige Antwort LfDI M-V

Sehr geehrte Frau Franke,
sehr geehrter Herr Lindenberg,

entschuldigen Sie bitte den vorzeitigen Versand. Der Inhalt ändert sich
nicht maßgeblich. Ich wollte mich jedoch richtig von Ihnen verabschieden.

Auf Ihre Presseanfrage möchte ich wie folgt antworten.

Ihre Ausführungen zeigen, dass meine Behörde (LfDI M-V) die von Ihnen
eingegangenen Anliegen zu Dataport und dem Serviceportal des Landes
ordnungsgemäß bearbeitet wurden. Dies belegen Ihre Dokumentationen auf
fragdenstaat.de ebenfalls.

Ihr Eindruck, dass meine Behörde nur "unter Druck" handelt, ist falsch.
Da beispielsweise beim Serviceportal M-V bereits Mängel beseitigt wurden und
Ihre Beschwerde noch nicht abgeschlossen ist. Darüber haben wir Sie
ebenfalls stetig informiert. Ich möchte die von Ihnen genannten
Unterstellung hiermit zurückweisen.

Aufgrund der angespannten personellen Situation meiner Behörde ist uns
jedoch nicht möglich jedes Anliegen, welches an uns herangetragen wird und
*nicht* der Einstufung einer Beschwerde im Sinnes des Artikels 77 DSGVO
entspricht, nachzugehen. Dafür reichen unsere personellen Kapazitäten nicht
aus. Da zunächst die Beschwerden nach Art. 77 DSGVO prioritär behandelt
werden, wie beispielsweise Ihre Beschwerde zum Serviceportal M-V.
Ich muss mich aus dem o.g. Gründen jedoch entschuldigen, dass wir nicht im
vorgegeben Zeitraum beauskunftet haben. Auch vor unserer Aufsichtsbehörde
machen krankheits- und urlaubsbedingte Fehler kein Halt. Dies werden wir
zügig nachholen.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass meine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln sowohl Auskünfte,
Anliegen und Beschwerden schnellst möglich bearbeiten.

Wenn Sie noch weitere Nachfragen haben, dann wenden Sie sich gern an mich.

Freundliche Grüße,

Heinz Müller
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern


--
c/o
Der Landesbeauftragte fuer Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern Lennéstraße 1, Schloss Schwerin
D-19053 Schwerin
Telefon +49-385-59494-0
E-Mail info@datenschutz-mv.de

https://www.datenschutz-mv.de * https://www.informationsfreiheit-mv.de

Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche
Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher
PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar
(https://www.datenschutz-mv.de/datenschutzerklaerung/#email).

Informationen nach Art. 13 DS-GVO zu der Verarbeitung personenbezogener
Daten durch unsere Behörde finden Sie unter
https://www.datenschutz-mv.de/behoerde/art13