Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 27.01.2023 14:30
An: *************@datenschutz.hessen.de
Cc: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - 90.22.22:0004
Anlagen: Auskunft 01.60.22:0017-hk/ja

 

Sehr geehrter ***********,

können Sie Ihre Sicht dann bitte so erläutern, dass auch ich diese verstehen kann? Denn entweder haben Sie Sicherheitsprobleme gefunden (30.08.2022) oder nicht (21.08.2022), etwas dazwischen kann ja wohl nicht sein, außer es wurde bei der Sicherheit nachgebessert, aber dann spricht m.E. nichts gegen Akteneinsicht nach der Nachbesserung.
Ich darf Sie außerdem bitten, mit Ihrer Kollegin ************* zu sprechen, die ich vorgestern wegen der Auskunftsablehnung angeschrieben habe. Die Email füge ich Ihnen bei.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 27.01.2023 um 07:28 schrieb *************@datenschutz.hessen.de">*************@datenschutz.hessen.de:

Sehr geehrte Frau Franke,

 

Sie haben den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (nachfolgend HBDI) mittels E-Mail vom 29. Dezember 2022 mit Bezug auf unsere Ablehnung der Akteneinsicht vom 30.08.2022 erneut um Akteneinsicht gebeten.

 

Ihre Schlussfolgerung aufgrund der Prüfergebnisse sind aus meiner Sicht nicht richtig. Damit bestehen die genannten Gründe für die erfolgte Ablehnung weiterhin und ich verweise auf die bereits erfolgte Ablehnung vom 30.August 2022.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

**************************

 

Von: Christina Franke *******.de"><frankechristina@*******.de>
Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2022 09:36
An: Poststelle HBDI <poststelle@datenschutz.hessen.de>
Betreff: Fwd: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - 90.22.22:0004

 

Sehr geehrter ***********, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.12.2022. Da Sie keinen Anhaltspunkt für mangelhafte Sicherheit gefunden haben ist meiner Meinung nach Ihre Ablehnung meines Antrags auf Akteneinsicht (den ich sowieso nur  in Hinblick auf den Inhalt der erwarteten Datenkopien nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO angesprochen habe) vom 30.08.2022 hinfällig. Ich bitte daher um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich - aber nicht nur - einer Kopie aller Akten zu meiner Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

Datum:

Tue, 2 Aug 2022 12:50:48 +0200

Von:

Christina Franke *******.de" moz-do-not-send="true"><frankechristina@*******.de>

An:

poststelle@datenschutz.hessen.de



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

Hirschstraße ***, 76228 Karlsruhe